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LG Gießen, 30.05.2007 - 1 S 349/06 |
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Verfahrensgang
- AG Gießen, 03.11.2006 - 49 C 817/06
- LG Gießen, 30.05.2007 - 1 S 349/06
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07
Wird zitiert von ... (4)
- AG Gießen, 06.11.2008 - 49 C 2457/07 Insbesondere greifen die Einwände, dass die Schwackeliste im Modus eine reine Angebotserhebung ist und dass die Preisveränderung in der Schwackeliste von 2003 zu 2006 mit der Statistik des statistischen Bundesamtes nicht vereinbar sind nicht durch (vgl. hierzu LG Gießen vom 30.05.2007 Az.: 1 S 349/06).
Denn es ist nicht ersichtlich, dass es sich hierbei um aussagekräftigeres Datenmaterial handelt als bei der Schwackeliste (LG Gießen vorn 30.05.2007 Az.: 1 S 349/06).
- AG Straubing, 26.02.2009 - 2 C 1404/08 Die Einwendungen der Beklagten erschöpfen sich vielmehr in allgemeinen Angriffen gegen die statistische Erhebungsmethode, wie sie bereits in dem dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 11.03.2008 ( VI ZR 164/07 ) vorausgegangen Urteil des Landesgerichts Gießen vom 30.05.2007 (1 S 349/06) vorgetragen worden sind und die der Bundesgerichtshof gerade als nicht ausreichende Einwendung gegen die Grundlage der Schadensbemessung angesehen hat. .
- AG Gießen, 22.01.2008 - 45 C 1652/07 Dementsprechend kommt hier auch nicht die Einholung eines Sachverständigengutachtens in Betracht (LG Gießen, Urteil vom 30, 05.2007, 1 S 349/06).
- AG Straubing, 27.01.2009 - 2 C 455/08 Die Einwendungen der Beklagten erschöpfen sich vielmehr in allgemeinen Angriffen gegen die statistische Erhebungsmethode, wie sie bereits in dem dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 11.3.2008 ( VI ZR 164/07 ) vorausgegangenen Urteil des Landgerichts Gießen vom 30.5.2007 (1 S 349/06) vorgetragen worden sind und die der Bundesgerichtshof gerade als nicht ausreichende Einwendung gegen die Grundlage der Schadensbemessung angesehen hat.