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   VGH Baden-Württemberg, 09.05.1988 - 1 S 355/87   

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VGH Baden-Württemberg, 09.05.1988 - 1 S 355/87 (https://dejure.org/1988,1944)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.05.1988 - 1 S 355/87 (https://dejure.org/1988,1944)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Mai 1988 - 1 S 355/87 (https://dejure.org/1988,1944)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 38, 220
  • NVwZ-RR 1989, 135
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.1991 - 1 S 1313/90

    Öffentliche Einrichtung - Widmungsbeschränkung - bestimmte Anzahl von Jahrmärkten

    Mit Urteil vom 9.5.1988 -- 1 S 355/87 -- entschied der Senat, daß die Ablehnung der Überlassung des Meßplatzes an die Klägerin rechtswidrig war.

    Bei dem Meßplatz, um dessen Überlassung es geht, handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung der Beklagten (vgl. Urt. d. Senats vom 9.5.1988 -- 1 S 355/87 --, ESVGH 38, 221).

    Da die Klägerin den räumlichen Schwerpunkt ihrer Betätigung auch im Gebiet der Beklagten hat, dürfte nicht von vornherein auszuschließen sein, daß ihr der geltend gemachte Anspruch aus § 10 Abs. 4 GemO zustehen kann (vgl. Urt. d. Senats vom 9.5.1988 a.a.O.).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 9.5.1988 (a.a.O.) entschieden, daß die Klägerin zu den dort genannten nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen gehört, die den Einwohnern bezüglich des Benutzungsrechts des Meßplatzes gleichgestellt sind.

    Die Beschränkung der Widmung, die hier konkludent durch eine von einem Widmungswillen getragene faktische Indienststellung erfolgte (vgl. Urteil des Senats v. 9.5.1988, a.a.O.), ergibt sich daraus, daß die Beklagte Teilflächen des Meßplatzes bisher nie für mehr als drei Veranstaltungen dieser Art im Jahr zur Verfügung gestellt hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 1 S 1283/95

    Zulassung nicht verbotener politischer Parteien zu öffentlichen Einrichtungen

    Zwar liegt ein förmlicher Widmungsakt nicht vor; dies schließt eine konkludente Widmung durch eine von einem Widmungswillen getragene faktische Indienststellung nicht aus (so schon VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.11.1978 - I 2400/78 -, BWVPr 1979, 133; vgl. auch Urt. v. 9.5.1988 - 1 S 355/87 -, ESVGH 38, 220).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1992 - 1 S 795/92

    Pflicht zur Neufassung einer vom Gemeinderat festgelegten auf zwei konkurrierende

    Nachdem ein Überlassungsantrag der Beigeladenen für das Jahr 1987 erfolglos geblieben war, stellte der erkennende Senat mit Urteil vom 9.5.1988 (1 S 355/87) fest, daß die Ablehnung des Antrags der Beigeladenen rechtswidrig gewesen sei.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 9.5.1988 -- 1 S 355/87 -- (ESVGH, Bd. 38, 221; NVwZ-RR 1989, 135) festgestellt, daß die Beigeladene zu den in § 10 Abs. 4 GemO genannten nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen gehört, die den Einwohnern bezüglich des Benutzungsrechts des Meßplatzes gleichgestellt sind (vgl. auch Senatsurt. v. 26.8.1991 -- 1 S 1313/90 --).

    Die Vergaberichtlinie knüpft, wie im Senatsurteil vom 9.5.1988 (a.a.O.) ausgeführt, in sachgerechter Weise an die Anzahl der jeweiligen K Mitglieder der beiden konkurrierenden Verbände an.

  • OVG Thüringen, 26.10.2004 - 2 EO 1377/04

    Kommunalrecht; Anspruch der NPD auf Nutzung einer kommunalen Halle zur

    Nach dem Sinn und Zweck dieser Bestimmungen und dem systematischen Zusammenhang zwischen Absatz 1 und 3 des § 14 ThürKO haben einen solchen Anspruch nur solche juristische Personen und Personenvereinigungen, die ihren Sitz und ihren Tätigkeitsbereich schwerpunktmäßig in der Gemeinde haben (ebenso für das vergleichbare baden-württembergische Landesrecht: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Mai 1988 - 1 S 355/87 -, GewArch 1988, 395).
  • VG Stuttgart, 13.10.2008 - 7 K 3583/08

    Zugang einer Partei zu privatrechtlich betriebener öffentlicher Einrichtung

    Nach dem Sinn und Zweck dieser Bestimmungen und dem systematischen Zusammenhang zwischen Absatz 2 und 4 haben einen solchen Anspruch nur solche juristische Personen und Personenvereinigungen, die ihren Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt in der Gemeinde haben (vgl. VGH Bad-Württ., Urteil vom 09.05.1988 - 1 S 355/87 -, GewArch 1988, 395 ff.).
  • VG Stuttgart, 20.02.2008 - 7 K 2091/07

    Feststellungsklage auf Zurverfügungstellung einer öffentlichen Fläche durch eine

    Allein die Indienststellung der Fläche erlaubt noch nicht die sichere Annahme, die Beklagte hätte diese eineröffentlichen Nutzung zuführen wollen (so aber wohl: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urt. v. 09.05.1988 - 1 S 355/87 -, NVwZ-RR 1989, 13; Urt. v. 26.08.1991 - 1 S 1313/90 -, NVwZ-RR 1992, 500).

    Bei konkurrierenden in der Gemeinde ansässigen Unternehmen ist aus dem Gleichbehandlungsgebot die Verpflichtung der Gemeinde zur Wettbewerbsneutralität abzuleiten mit der Folge, dass die sachlich nicht gerechtfertigte Bevorzugung eines Konkurrenten eine Verletzung des Gleichheitssatzes darstellt (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urt. v. 09.05.1988 - 1 S 355/87 -, NVwZ-RR 1989, 135).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1997 - 1 S 2629/97

    Öffentliche Einrichtungen: Auswirkung der gemeindlichen Vergabepraxis auf den

    Die Nutzungsregelung ist als Widmung zu dem genannten Zweck anzusehen (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.11.1978 - I 2400/78 -, BWVPr 1979, 133; vgl. auch Urteile v. 9.5.1988 - 1 S 355/87 -, ESVGH 38, 220).
  • VG Karlsruhe, 07.09.2009 - 8 K 2196/09

    Gemeinden müssen keine Einrichtungen für Parteiveranstaltungen bereitstellen

    Nach dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung und dem systematischen Zusammenhang zwischen Absatz 2 und 4 haben einen entsprechenden Anspruch nur solche juristische Personen und Personenvereinigungen, die ihren Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt in der Gemeinde haben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.05.1988 - 1 S 355/87 -, GewArch 1988, 395).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.1995 - 1 S 3067/95

    Anspruch eines ortsfremden Circusveranstalters auf Überlassung eines Festplatzes

    Die Antragstellerin kann sich zwar nicht auf einen Zulassungsanspruch gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 bzw. Abs. 4 GemO berufen, da sie nicht Einwohnerin oder eine dieser gleichgestellte juristische Person oder nicht rechtsfähige Personenvereinigung mit Sitz im Gemeindegebiet ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.5.1988 - 1 S 355/87 -, ESVGH 38, 220).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1993 - 1 S 2333/93

    Zulassung von Parteien zu öffentlichen Einrichtungen - Vergabepraxis der Kommune

    Es darf keine Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter Interessenten erfolgen (vgl. zum Konkurrentenschutz: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.5.1988 - 1 S 355/87 -, ESVGH 38, 220).
  • VG Magdeburg, 03.04.2007 - 9 B 59/07
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