Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011

Rechtsprechung
   LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2398
LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11 (https://dejure.org/2011,2398)
LG Offenburg, Entscheidung vom 04.10.2011 - 1 S 4/11 (https://dejure.org/2011,2398)
LG Offenburg, Entscheidung vom 04. Oktober 2011 - 1 S 4/11 (https://dejure.org/2011,2398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Bemessung der Mietwagenkosten nach arithmetischem Mittel aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Für Schätzung der nach § 249 Abs. 1 S. 2 BGB erstattungsfähigen Mietwagenkosten wird künftig auf arithmetisches Mittel der nach der Schwacke- und Fraunhofer-Liste ermittelten Werte abgestellt; Abstellen auf das auf arithmetische Mittel der nach der Schwacke- und ...

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Gericht ändert seine Rechtsprechung und hebt das Urteil des AG auf, das seine Schätzung nach Schwacke... | EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; Rechtsanwaltskosten; ...

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatz bei KfZ-Unfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 1 S. 2; ZPO § 287 Abs. 1
    Für Schätzung der nach § 249 Abs. 1 S. 2 BGB erstattungsfähigen Mietwagenkosten wird künftig auf arithmetisches Mittel der nach der Schwacke- und Fraunhofer-Liste ermittelten Werte abgestellt; Abstellen auf das auf arithmetische Mittel der nach der Schwacke- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2626
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • AG Kehl, 09.09.2011 - 4 C 59/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Schwacke-Mietpreisspiegel 2010 als

    Auszug aus LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11
    So weist das Amtsgericht Offenburg im Urteil vom 27.07.2011 - 4 C 59/11 - darauf hin, dass im Postleitzahlengebiet 776 der Modus-Wert der Tagespauschale in der Klasse 1 um über 60 % und in der Klasse 2 um über 70 % angestiegen ist, während die Preise in den Postleitzahlengebieten 766 oder 795 identisch geblieben sind.

    Aus Sicht der Kammer wird gerade aus der Vornahme dieses Aufschlags deutlich, dass auch diese Gerichte eine Vielzahl von Bedenken gegen diese Erhebung haben, denen sie mit einem Aufschlag in nicht genauer begründeter Höhe Rechnung tragen wollen (AG Offenburg, a.a.O.; U.v. 23.08.2011 - 1 C 48/11; U.v. 29.08.2011 - 1 C 47/11; AG Kehl, U.v. 09.09.2011 - 4 C 59/11 - Juris; AG Kehl, U.v. 09.09.2011 - 4 C 59/11 - Juris; U.v. 23.09.2011 - 5 C 199/10; LG Ansbach, U. v. 11.11.2010 - 1 S 1324/09, NZV 2011, 132).

    Während die Schwacke-Liste durch die Aufgliederung in dreistellige Postleitzahlenbereiche zu einer schmalen Erhebungsgrundlage und starken regionalen Unterschieden führt (AG Kehl, Urt. v. 09.09.2011 - 4 C 59/11 - Juris), werden diese Unterschiede durch die Konzentration der Fraunhofer-Liste auf zweistellige Postleitzahlenbereiche tendenziell zu stark ausgeblendet.

  • LG Siegen, 27.11.2012 - 1 S 97/10

    Fiktive Schadensabrechnung

    Auszug aus LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11
    Aus dem Parallelfall 1 S 97/10 ist gerichtsbekannt, dass beispielsweise die Preise, die für die Vollkaskoversicherung eines Mietwagens gezahlt werden, bei weitem unter dem liegen, was vom Mietwagenunternehmer bei einer Berechnung von Tages- und Wochenpauschalen nach Schwacke von 26, 00 EUR bzw. 182, 00 EUR an Preisen an seine Endkunden berechnet wird.

    So wurde im Verfahren 1 S 97/10 ein Kfz-Versicherungsschein für das dortige Mietfahrzeug vorgelegt, nach dem die Vollkaskoversicherung bei einer Selbstbeteiligung von 500 EUR in der Schadensfreiheitsklasse 3 und der Tarifgruppe N lediglich 246, 77 EUR für ein Jahr kostet.

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11
    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer ist unter Anlegung des Maßstabs des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB für die Abwicklung durchschnittlicher Verkehrsunfälle lediglich eine 1, 3 Geschäftsgebühr gerechtfertigt (BGH U. v. 31.10.2006 - VI ZR 261/05; Kammer, U. v. 25.10.2010 - 1 S 69/09).
  • AG Kehl, 23.09.2011 - 5 C 199/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schätzgrundlage für ersatzfähige

    Auszug aus LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11
    Aus Sicht der Kammer wird gerade aus der Vornahme dieses Aufschlags deutlich, dass auch diese Gerichte eine Vielzahl von Bedenken gegen diese Erhebung haben, denen sie mit einem Aufschlag in nicht genauer begründeter Höhe Rechnung tragen wollen (AG Offenburg, a.a.O.; U.v. 23.08.2011 - 1 C 48/11; U.v. 29.08.2011 - 1 C 47/11; AG Kehl, U.v. 09.09.2011 - 4 C 59/11 - Juris; AG Kehl, U.v. 09.09.2011 - 4 C 59/11 - Juris; U.v. 23.09.2011 - 5 C 199/10; LG Ansbach, U. v. 11.11.2010 - 1 S 1324/09, NZV 2011, 132).
  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11
    a) Ausgangspunkt ist dabei zunächst die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der in zwei Urteilen vom 22.02.2011 - VI ZR 353/09, NJW-RR 2011, 823 Tn. 8 und vom 17.05.2011 - VI ZR 142/10, NJW-RR 2011, 1109 Tn. 9 beanstandet hat, dass sich die Instanzgerichte jeweils nicht hinreichend mit Einwendungen beschäftigt hatten, die die beklagten Versicherungen gegen die Tauglichkeit des Modus der Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage für die Höhe der zu erstattenden Mietwagenkosten erhoben hatten.
  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

    Auszug aus LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11
    Dieser Weg findet in der Rechtsprechung auch zunehmend Zuspruch (OLG Karlsruhe, U.v. vom 11.08.2011 - 1 U 27/11; OLG Saarbrücken, U.v.22.12.2009 - 4 U 294/09, NZV 2010, 242, OLG Köln U. v. 11.8.2010 - 11 U 106/09, SchPrax 2010, 396; OLG Hamm, U.v. 20.07.2011 - I-13 U 108/10; LG Karlsruhe, U.v. 23.11.2010 - 1 S 105/10; LG Detmold U.v. 29.06.2011 - 10 S 16/11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2009 - 1 S 143.09

    Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot des "Gelöbnix-Umzuges"

    Auszug aus LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11
    Das war hier unstreitig der Unfallort im Postleitzahlenbereich 777. Auf den Sitz des Autovermieters kommt es nicht an (Kammer, U.v. 26.01.2010 - 1 S 143/09).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist grundsätzlich das Preisniveau an dem Ort maßgebend, an dem das Fahrzeug angemietet und übernommen wird (BGH, U.v. 02.02.2010 - VI ZR 7/09, VersR 2010, 683).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss Einwänden gegen eine Schätzgrundlage nicht durch Beweiserhebung nachgegangen werden, wenn eine andere geeignete Schätzgrundlage zur Verfügung steht (U.v. 14.10.2008 - VI ZR 308/07, NJW 2009, 58).
  • OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10

    Umfang der Ersatzpflicht hinsichtlich unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11
    Es dürfte den Vorgaben des Bundesgerichtshofs einerseits entsprechen, wenn man diese Einwendungen argumentativ entkräftet, wie dies z.B. das Oberlandesgericht Köln in der Entscheidung vom 18.08.2010 - 5 U 44/10, NZV 2010, 614, 615 getan hat.
  • LG Detmold, 29.06.2011 - 10 S 16/11

    Normaltarif eines Mietwagens ist nach dem arithmetischen Mittel des

  • LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 1324/09

    Ersatzfähige Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Frauenhofer-Liste als

  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der

  • OLG Hamm, 20.07.2011 - 13 U 108/10

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • OLG Köln, 11.08.2010 - 11 U 106/09

    Umfang unfallbedingt zu erstattender Mietwagenkosten

  • OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.

  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

  • LG Karlsruhe, 23.12.2010 - 1 S 105/10
  • LG Freiburg, 23.10.2012 - 3 S 262/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten

    Für die Schätzung der nach § 249 Abs. 1 Satz 2 BGB erstattungsfähigen Mietwagenkosten ist es in Anwendung des § 287 Abs. 1 ZPO zur Bestimmung des "Normaltarifs für Selbstzahler" sachgerecht, auf das arithmetische Mittel der nach der Schwacke- und der Fraunhofer-Liste ermittelten Werte abzustellen (Anschluss OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.August 2011 -1 U 27/11-; LG Offenburg, Urteil vom 04.Oktober 2011 -1 S 4/11-; OLG Celle, Urteil vom 29.Februar 2012 -14 U 49/11-).

    Für den benachbarten Landgerichtsbezirk hat das Landgericht Offenburg diese neuere Rechtsprechung weitgehend übernommen (Urteil vom 04.10.2011 - 1 S 4/11 -).

  • OLG Brandenburg, 25.11.2013 - 1 U 5/13

    Unterlassungsanspruch: Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch rufschädigende

    Über die Rückzahlung dieses Betrages wurde zwischen dem Beklagten zu 1) und dem Kläger ein Rechtsstreit, Aktenzeichen: 12 C 70/09 AG Bad Liebenwerda und 1 S 4/11 LG Cottbus, geführt.

    Die im erstinstanzlichen Vortrag und in der Berufungserwiderung enthaltenen allgemeinen Bezugnahmen auf den Streitstoff des zum Aktenzeichen: 1 S 4/11 LG Cottbus geführten Rechtsstreits vermögen einen substantiierten Sachvortrag nicht zu ersetzen (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 253, Rdnr. 12 a), worauf die Beklagten in der Verfügung vom 31.07.2012 durch den Senat auch hingewiesen worden sind.

  • BayObLG, 12.05.2000 - 2 ObOWi 598/99

    Anforderungen an den Nachweis der Trunkenheit im Straßenverkehr durch Messung der

    grundsätzlich auch die AAK einen Hinweis auf die Alkoholbeeinflussung gibt (Forster Rechtsmedizin 1986, 436; Gilg/Eisenmenger DAR 1997, 1; Schoknecht BA 1999 suppl. 1 S 4/11).
  • LG Offenburg, 23.01.2012 - 1 S 162/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Wirksamkeit einer Sicherungsabtretung

    Nach der Rechtsprechung der Kammer (U. v. 4.10.2011 - 1 S 4/11 - Juris) sind Mietwagenkosten in folgender Höhe ersatzfähig:.
  • LG Offenburg, 23.01.2012 - 1 S 152/11
    Nach der Rechtsprechung der Kammer (U. v. 4.10.2011 -1 S 4/11 - Juris) sind Mietwagenkosten in folgender Höhe ersatzfähig:.
  • AG Müllheim, 05.04.2017 - 8 C 400/16
    hat das Landgericht Offenburg diese neuere Rechtsprechung weitgehend übernommen (Urteil vom 04.10.2011 - 1 S 4/11 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - 1 S 4.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4882
OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - 1 S 4.11 (https://dejure.org/2011,4882)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.09.2011 - 1 S 4.11 (https://dejure.org/2011,4882)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. September 2011 - 1 S 4.11 (https://dejure.org/2011,4882)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,4882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 2 Abs 1 EGRL 126/2006, Art 11 Abs 4 EGRL 126/2006, Art 8 Abs 4 EWGRL 439/91, § 3 Abs 2 StVG, § 28 Abs 4 S 1 Nr 2 FeV
    Entzug einer polnischen Fahrerlaubnis aufgrund von fortbestehenden Eignungszweifeln

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 2 Abs 1 EGRL 126/2006, Art 11 Abs 4 EGRL 126/2006, Art 8 Abs 4 EWGRL 439/91, § 3 Abs 2 StVG, § ... 28 Abs 4 S 1 Nr 2 FeV, § 28 Abs 4 S 1 Nr 3 FeV, § 28 Abs 4 S 2 FeV, § 28 Abs 4 S 3 FeV, § 47 Abs 2 FeV
    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Feststellungsbescheid; polnische Fahrerlaubnis; Aberkennung der Berechtigung; vorheriger Entzug in Deutschland; Missbrauch; Führerscheintourismus; Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht; Rechtslage seit 19. Januar 2009

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung durch Rechtsbehelfe gegen die Anordnung der Vorlage eines EU-Führerscheins zwecks Eintragung der mangelnden Berechtigung im Inland; Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund eines polnischen ...

  • rabüro.de

    Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung der Vorlage eines EU-Führerscheins

  • rechtsportal.de

    Rechtfertigung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung durch Rechtsbehelfe gegen die Anordnung der Vorlage eines EU-Führerscheins zwecks Eintragung der mangelnden Berechtigung im Inland; Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund eines polnischen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2006 - 1 S 122.05

    EU-Fahrerlaubnis - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - 1 S 4.11
    Eine eigene Vorlage gleicher Art hält der Senat nicht für geboten; eine Pflicht zur Vorlage gemäß Art. 267 AEUV besteht im vorläufigen Rechtsschutzverfahren auch für ein letztinstanzlich entscheidendes Gericht nicht (vgl. Beschluss vom 8. September 2006 - OVG 1 S 122.05 - Blutalkohol 44, 193 m.w.N.).

    Jedenfalls für solche Fallgestaltungen, in denen - wie hier infolge verschwiegenen Entzuges der Fahrerlaubnis durch Strafurteil in Deutschland - eine vorherige nationale Einschränkung, Aussetzung oder Entziehung des Führerscheins im Sinne von Art. 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG und eine rechtsmissbräuchliche Berufung auf gemeinschaftsrechtliche Positionen gegeben ist, stellt der Senat auf die das Vollziehungsinteresse begründenden, nicht ausgeräumten Zweifel an der Kraftfahreignung ab (vgl. dazu bereits Beschluss des Senats vom 8. September 2006, a.a.O.) und hält für die prozessuale Gestaltung bis zu einer abschließenden Klärung im Hauptsacheverfahren am Ausschluss der aufschiebenden Wirkung fest.

  • OVG Saarland, 16.06.2010 - 1 B 204/10

    Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - 1 S 4.11
    Mit der Beschwerde beruft sich der Antragsteller auf die von mehreren Oberverwaltungsgerichten vertretene Auffassung, nach der die verschärfte Rechtsfolge nach Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der 3. Führerscheinrichtlinie unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Ausnahmen vom sog. Anerkennungsgrundsatz im Falle vorherigen Entzuges im Inland nur dann greifen könne, wenn auch die Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV erfüllt seien, wenn nämlich ausweislich des Führerscheins oder vom Ausstellungsstaat herrührender unbestreitbarer Informationen feststeht, dass der Inhaber der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hatte (vgl. insbesondere HessVGH, Beschlüsse vom 18. Juni 2009 - 2 B 255/09 - Blutalkohol 46, 354, und vom 4. Dezember 2009 - 2 B 2138/09 - Blutalkohol 47, 154; OVG Saarland, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 1 B 204/10, 1 D 232/10 - DAR 2010, 598; für den Fall der reinen Anwendung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV ohne vorherigen Entzug auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 2010 - 10 A 11244/09 - DVBl. 2010, 728).

    Die Beschwerde setzt sich damit nur unzureichend auseinander; einerseits beschränkt sie sich darauf, sich auf die Argumentation der von der vorgenannten Rechtsauffassung abweichenden Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG des Saarlands, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 1 B 204/10, 1 D 232/10 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 10 B 11351/09 - DAR 2010, 406; HessVGH, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 2 B 2138/09 - juris) zu berufen, die letztlich auf der Einschätzung beruht, der Gerichtshof der Europäischen Union werde auch in Anwendungsfällen der 3. Führerscheinrichtlinie an dem von ihm unter Geltung der 2. Führerscheinrichtlinie entwickelten Grundsätzen (zuletzt Urteile vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06 Wiedemann u.a. -, Slg 2008 I-04635, sowie - Rs C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. -, Slg 2008 I-04691) festhalten trotz des Umstandes, dass die Rechtsfolge in § 11 Abs. 4 der 3. Führerscheinrichtlinie im Gegensatz zu der Vorgängervorschrift (§ 8 Abs. 4 RiLi 91/439 EWG) zwingend ausgestaltet ist.

  • VGH Hessen, 04.12.2009 - 2 B 2138/09

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - 1 S 4.11
    Mit der Beschwerde beruft sich der Antragsteller auf die von mehreren Oberverwaltungsgerichten vertretene Auffassung, nach der die verschärfte Rechtsfolge nach Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der 3. Führerscheinrichtlinie unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Ausnahmen vom sog. Anerkennungsgrundsatz im Falle vorherigen Entzuges im Inland nur dann greifen könne, wenn auch die Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV erfüllt seien, wenn nämlich ausweislich des Führerscheins oder vom Ausstellungsstaat herrührender unbestreitbarer Informationen feststeht, dass der Inhaber der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hatte (vgl. insbesondere HessVGH, Beschlüsse vom 18. Juni 2009 - 2 B 255/09 - Blutalkohol 46, 354, und vom 4. Dezember 2009 - 2 B 2138/09 - Blutalkohol 47, 154; OVG Saarland, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 1 B 204/10, 1 D 232/10 - DAR 2010, 598; für den Fall der reinen Anwendung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV ohne vorherigen Entzug auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 2010 - 10 A 11244/09 - DVBl. 2010, 728).

    Die Beschwerde setzt sich damit nur unzureichend auseinander; einerseits beschränkt sie sich darauf, sich auf die Argumentation der von der vorgenannten Rechtsauffassung abweichenden Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG des Saarlands, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 1 B 204/10, 1 D 232/10 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 10 B 11351/09 - DAR 2010, 406; HessVGH, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 2 B 2138/09 - juris) zu berufen, die letztlich auf der Einschätzung beruht, der Gerichtshof der Europäischen Union werde auch in Anwendungsfällen der 3. Führerscheinrichtlinie an dem von ihm unter Geltung der 2. Führerscheinrichtlinie entwickelten Grundsätzen (zuletzt Urteile vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06 Wiedemann u.a. -, Slg 2008 I-04635, sowie - Rs C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. -, Slg 2008 I-04691) festhalten trotz des Umstandes, dass die Rechtsfolge in § 11 Abs. 4 der 3. Führerscheinrichtlinie im Gegensatz zu der Vorgängervorschrift (§ 8 Abs. 4 RiLi 91/439 EWG) zwingend ausgestaltet ist.

  • VGH Hessen, 18.06.2009 - 2 B 255/09

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - 1 S 4.11
    Mit der Beschwerde beruft sich der Antragsteller auf die von mehreren Oberverwaltungsgerichten vertretene Auffassung, nach der die verschärfte Rechtsfolge nach Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der 3. Führerscheinrichtlinie unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Ausnahmen vom sog. Anerkennungsgrundsatz im Falle vorherigen Entzuges im Inland nur dann greifen könne, wenn auch die Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV erfüllt seien, wenn nämlich ausweislich des Führerscheins oder vom Ausstellungsstaat herrührender unbestreitbarer Informationen feststeht, dass der Inhaber der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hatte (vgl. insbesondere HessVGH, Beschlüsse vom 18. Juni 2009 - 2 B 255/09 - Blutalkohol 46, 354, und vom 4. Dezember 2009 - 2 B 2138/09 - Blutalkohol 47, 154; OVG Saarland, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 1 B 204/10, 1 D 232/10 - DAR 2010, 598; für den Fall der reinen Anwendung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV ohne vorherigen Entzug auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 2010 - 10 A 11244/09 - DVBl. 2010, 728).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 16 B 814/09

    Ende des EU-Führerscheintourismus durch die 3. Führerscheinrichtlinie

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - 1 S 4.11
    Dieses Vorbringen lässt schon insoweit eine hinreichende Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vermissen, als dieses nicht nur die Frage der Vereinbarkeit der Anwendung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 FeV ausführlich erörtert und sich insoweit der ebenfalls von der bislang überwiegenden Zahl der deutschen Oberverwaltungsgerichte vertretenen Gegenauffassung angeschlossen hat, wonach es in den Fällen eines vorherigen Entzuges der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat insoweit keiner Feststellung eines Verstoßes gegen das Wohnortprinzip mehr bedürfe, ein anderer Mitgliedstaat - auch bei gegebener Zuständigkeit - vielmehr keinen neuen Führerschein ausstellen dürfe und bei Ausstellung eines solchen Führerscheins dieser in dem Mitgliedstaat, der die Fahrerlaubnis früher entzogen habe, keine Berechtigung vermittele (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 11 CS 10.1380 - juris; NdsOVG, Beschluss vom 18. August 2010 - 12 ME 57/10 - juris, OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 MB 31/10 - juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 M 172/09 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 10 S 2391/09 - NJW 2010, 2821; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 16 B 814/09 - Blutalkohol 47, 145), sondern zugleich eine von den Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren unabhängige Interessenabwägung angestellt hat, die - anknüpfend an die fortbestehenden alkoholbedingten Zweifel an der Fahreignung des Antragstellers - zum selben Entscheidungsergebnis gelangt (S. 7 f. des Beschlussabdrucks).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2010 - 10 S 2391/09

    Berechtigung aufgrund einer in der Tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - 1 S 4.11
    Dieses Vorbringen lässt schon insoweit eine hinreichende Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vermissen, als dieses nicht nur die Frage der Vereinbarkeit der Anwendung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 FeV ausführlich erörtert und sich insoweit der ebenfalls von der bislang überwiegenden Zahl der deutschen Oberverwaltungsgerichte vertretenen Gegenauffassung angeschlossen hat, wonach es in den Fällen eines vorherigen Entzuges der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat insoweit keiner Feststellung eines Verstoßes gegen das Wohnortprinzip mehr bedürfe, ein anderer Mitgliedstaat - auch bei gegebener Zuständigkeit - vielmehr keinen neuen Führerschein ausstellen dürfe und bei Ausstellung eines solchen Führerscheins dieser in dem Mitgliedstaat, der die Fahrerlaubnis früher entzogen habe, keine Berechtigung vermittele (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 11 CS 10.1380 - juris; NdsOVG, Beschluss vom 18. August 2010 - 12 ME 57/10 - juris, OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 MB 31/10 - juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 M 172/09 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 10 S 2391/09 - NJW 2010, 2821; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 16 B 814/09 - Blutalkohol 47, 145), sondern zugleich eine von den Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren unabhängige Interessenabwägung angestellt hat, die - anknüpfend an die fortbestehenden alkoholbedingten Zweifel an der Fahreignung des Antragstellers - zum selben Entscheidungsergebnis gelangt (S. 7 f. des Beschlussabdrucks).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 10 A 11244/09

    In Tschechien erteilte Fahrerlaubnis in Deutschland anzuerkennen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - 1 S 4.11
    Mit der Beschwerde beruft sich der Antragsteller auf die von mehreren Oberverwaltungsgerichten vertretene Auffassung, nach der die verschärfte Rechtsfolge nach Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der 3. Führerscheinrichtlinie unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Ausnahmen vom sog. Anerkennungsgrundsatz im Falle vorherigen Entzuges im Inland nur dann greifen könne, wenn auch die Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV erfüllt seien, wenn nämlich ausweislich des Führerscheins oder vom Ausstellungsstaat herrührender unbestreitbarer Informationen feststeht, dass der Inhaber der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hatte (vgl. insbesondere HessVGH, Beschlüsse vom 18. Juni 2009 - 2 B 255/09 - Blutalkohol 46, 354, und vom 4. Dezember 2009 - 2 B 2138/09 - Blutalkohol 47, 154; OVG Saarland, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 1 B 204/10, 1 D 232/10 - DAR 2010, 598; für den Fall der reinen Anwendung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV ohne vorherigen Entzug auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 2010 - 10 A 11244/09 - DVBl. 2010, 728).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2010 - 12 ME 57/10

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - 1 S 4.11
    Dieses Vorbringen lässt schon insoweit eine hinreichende Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vermissen, als dieses nicht nur die Frage der Vereinbarkeit der Anwendung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 FeV ausführlich erörtert und sich insoweit der ebenfalls von der bislang überwiegenden Zahl der deutschen Oberverwaltungsgerichte vertretenen Gegenauffassung angeschlossen hat, wonach es in den Fällen eines vorherigen Entzuges der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat insoweit keiner Feststellung eines Verstoßes gegen das Wohnortprinzip mehr bedürfe, ein anderer Mitgliedstaat - auch bei gegebener Zuständigkeit - vielmehr keinen neuen Führerschein ausstellen dürfe und bei Ausstellung eines solchen Führerscheins dieser in dem Mitgliedstaat, der die Fahrerlaubnis früher entzogen habe, keine Berechtigung vermittele (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 11 CS 10.1380 - juris; NdsOVG, Beschluss vom 18. August 2010 - 12 ME 57/10 - juris, OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 MB 31/10 - juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 M 172/09 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 10 S 2391/09 - NJW 2010, 2821; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 16 B 814/09 - Blutalkohol 47, 145), sondern zugleich eine von den Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren unabhängige Interessenabwägung angestellt hat, die - anknüpfend an die fortbestehenden alkoholbedingten Zweifel an der Fahreignung des Antragstellers - zum selben Entscheidungsergebnis gelangt (S. 7 f. des Beschlussabdrucks).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2010 - 1 M 172/09

    Nichtanerkennung einer in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - 1 S 4.11
    Dieses Vorbringen lässt schon insoweit eine hinreichende Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vermissen, als dieses nicht nur die Frage der Vereinbarkeit der Anwendung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 FeV ausführlich erörtert und sich insoweit der ebenfalls von der bislang überwiegenden Zahl der deutschen Oberverwaltungsgerichte vertretenen Gegenauffassung angeschlossen hat, wonach es in den Fällen eines vorherigen Entzuges der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat insoweit keiner Feststellung eines Verstoßes gegen das Wohnortprinzip mehr bedürfe, ein anderer Mitgliedstaat - auch bei gegebener Zuständigkeit - vielmehr keinen neuen Führerschein ausstellen dürfe und bei Ausstellung eines solchen Führerscheins dieser in dem Mitgliedstaat, der die Fahrerlaubnis früher entzogen habe, keine Berechtigung vermittele (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 11 CS 10.1380 - juris; NdsOVG, Beschluss vom 18. August 2010 - 12 ME 57/10 - juris, OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 MB 31/10 - juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 M 172/09 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 10 S 2391/09 - NJW 2010, 2821; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 16 B 814/09 - Blutalkohol 47, 145), sondern zugleich eine von den Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren unabhängige Interessenabwägung angestellt hat, die - anknüpfend an die fortbestehenden alkoholbedingten Zweifel an der Fahreignung des Antragstellers - zum selben Entscheidungsergebnis gelangt (S. 7 f. des Beschlussabdrucks).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - 1 S 4.11
    Die Beschwerde setzt sich damit nur unzureichend auseinander; einerseits beschränkt sie sich darauf, sich auf die Argumentation der von der vorgenannten Rechtsauffassung abweichenden Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG des Saarlands, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 1 B 204/10, 1 D 232/10 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 10 B 11351/09 - DAR 2010, 406; HessVGH, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 2 B 2138/09 - juris) zu berufen, die letztlich auf der Einschätzung beruht, der Gerichtshof der Europäischen Union werde auch in Anwendungsfällen der 3. Führerscheinrichtlinie an dem von ihm unter Geltung der 2. Führerscheinrichtlinie entwickelten Grundsätzen (zuletzt Urteile vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06 Wiedemann u.a. -, Slg 2008 I-04635, sowie - Rs C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. -, Slg 2008 I-04691) festhalten trotz des Umstandes, dass die Rechtsfolge in § 11 Abs. 4 der 3. Führerscheinrichtlinie im Gegensatz zu der Vorgängervorschrift (§ 8 Abs. 4 RiLi 91/439 EWG) zwingend ausgestaltet ist.
  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 B 10.1030

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof - Voraussetzungen für

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2010 - 10 B 11351/09

    Fahrerlaubniserteilung während des Laufs einer Sperrfrist

  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 11 CS 10.1380

    Zweimalige Straßenverkehrsteilnahme mit einer jeweils über 1,6 ‰ liegenden

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2010 - 2 MB 31/10
  • OLG Hamburg, 29.09.2011 - 3-44/11

    EU-Fahrerlaubnis: Nichtanerkennung einer nach Verzicht auf die deutsche

    Entgegen der Ansicht der Revision steht das bundesdeutsche Recht mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Einklang (so auch: OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 15 m.w.Nachw., VGH Baden-Württemberg, NJW 2010, 2821, OVG Nordrhein-Westfalen, VRS 118, 314 - zitiert nach "juris", OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 23.02.2010, 1 M 172/09 - zitiert nach "juris"; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 07.09.2011, OVG 1 S 4.11 - zitiert nach "juris"):.
  • VG Berlin, 19.04.2018 - 4 L 40.18

    Ein Mindestabstand von 200m zwischen einer Spielhalle und einer Schule ist auch

    Zwar wird dies in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein mit der Erwägung als zu unbestimmt erachtet, dass der Ablauf einer so bezeichneten Frist nicht zuverlässig feststellbar sei (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 27 Januar 2009 - 4 B 809.06 -, juris Rn. 52 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. September 2011 - OVG 1 S 4.11 -, juris Rn. 11).
  • VG Berlin, 02.03.2018 - 4 L 315.17

    Versagung der Erlaubnis wegen Unterschreitung des Mindestabstands zu einer Schule

    Zwar wird dies in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein mit der Erwägung als zu unbestimmt erachtet, dass der Ablauf einer so bezeichneten Frist nicht zuverlässig feststellbar sei (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 27 Januar 2009 - 4 B 809.06 -, juris Rn. 52 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. September 2011 - OVG 1 S 4.11 -, juris Rn. 11).
  • VG Berlin, 02.03.2018 - 4 L 316.17

    Versagung einer Spielhallenerlaubnis wegen Unterschreitung des Mindestabstands zu

    Zwar wird dies in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein mit der Erwägung als zu unbestimmt erachtet, dass der Ablauf einer so bezeichneten Frist nicht zuverlässig feststellbar sei (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 27 Januar 2009 - 4 B 809.06 -, juris Rn. 52 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. September 2011 - OVG 1 S 4.11 -, juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - 1 S 10.11

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Feststellungsbescheid; polnische

    Jedenfalls für solche Fallgestaltungen, in denen - wie hier infolge verschwiegenen Entzuges der Fahrerlaubnis in Deutschland - eine vorherige nationale Einschränkung, Aussetzung oder Entziehung des Führerscheins im Sinne von Art. 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG und eine rechtsmissbräuchliche Berufung auf gemeinschaftsrechtliche Positionen gegeben ist, stellt der Senat auf die das Vollziehungsinteresse begründenden und durch das Beschwerdevorbringen nicht ausgeräumten Zweifel an der Kraftfahreignung ab (vgl. Beschlüsse des Senats vom 7. September 2011 - OVG 1 S 4.11 - u.a., juris) und hält bis zu einer abschließenden Klärung im Hauptsacheverfahren am Ausschluss der aufschiebenden Wirkung fest.
  • AG Hamburg-Harburg, 17.05.2011 - 619 Ds 53/11

    Fahrerlaubnis, ausländische, Verzicht, inländische, Sperrfrist

    Entgegen der Ansicht der Revision steht das bundesdeutsche Recht mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Einklang (so auch: OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 15 m.w.Nachw., VGH Baden-Württemberg, NJW 2010, 2821, OVG Nordrhein-Westfalen, VRS 118, 314 - zitiert nach "juris", OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 23.02.2010, 1 M 172/09 - zitiert nach "juris"; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 07.09.2011, OVG 1 S 4.11 - zitiert nach "juris"):.
  • VG Berlin, 04.10.2018 - 4 L 496.17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen mit einer Schließungsverfügung verbundene

    Zwar wird dies in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein mit der Erwägung als zu unbestimmt erachtet, dass der Ablauf einer so bezeichneten Frist nicht zuverlässig feststellbar sei (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 27 Januar 2009 - 4 B 809.06 -, juris Rn. 52 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. September 2011 - OVG 1 S 4.11 -, juris Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht