Rechtsprechung
LG Bochum, 21.01.2016 - I-1 S 4/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Wirksamkeit der Vereinbarung eines Disagios in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Darlehensgebers; Kriterien zur Abgrenzung zwischen einer Preisabrede und einem Entgelt für eine gesonderte Leistung i.R. eines Förderdarlehensvertrages
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bochum - 55 C 251/14
- AG Recklinghausen, 16.04.2015 - 55 C 251/14
- LG Bochum, 21.01.2016 - I-1 S 4/15
- BGH, 05.07.2016 - XI ZR 101/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13
Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite …
Auszug aus LG Bochum, 21.01.2016 - 1 S 4/15
Bei Verbraucherverträgen wird gem. § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB widerleglich vermutet, dass eine Vertragsbedingung gestellt ist, wenn sie nicht durch den Verbraucher in den Vertrag eingeführt wurde (vgl. auch BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13).Die Abgrenzung zwischen einer Preisabrede und einem Entgelt für eine gesonderte Leistung ist durch Auslegung i.S.d. §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont unter Berücksichtigung der Interessen der beteiligten Verkehrskreise zu ermitteln (vgl. BGH, 13.05.2015 - XI ZR 170/13).
Die Annahme einer gesondert vergütungspflichtigen Beratungsleistung setzt eine Beratungstätigkeit voraus, die über bloße Akquise- und Vorbereitungstätigkeiten im Rahmen der Antragsbearbeitung hinausgeht (vgl. BGH, 13.5.2014 - XI ZR 170/13).
Gesetzliche Grundlagen für die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr sind nicht ersichtlich, sie ergeben sich insbesondere nicht aus §§ 491 ff. BGB (vgl. BGH, 13.5.2014 - XI ZR 170/13).
Auch aus dem Wesen des Darlehens als Gebrauchsüberlassungsvertrag auf Zeit folgt, dass ein angemessenes Entgelt von der Laufzeit des Vertrages abhängig ist (vgl. BGH, 13.5.2014 - XI ZR 170/13, juris, Rn. 75).
- BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11
Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten
Auszug aus LG Bochum, 21.01.2016 - 1 S 4/15
Außer Betracht bleiben dabei nur solche Auslegungsmöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend und daher nicht ernstlich in Betracht zu ziehen sind (BGH, 7.6.2011 - XI ZR 388/10, BGHZ 190, 66 Rn. 21 und BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11, BGHZ 195, 298 Rn. 15 f., jeweils m.w.N.).Bei der streitgegenständlichen Klausel handelt es sich daher um eine Preisnebenabrede, die einer Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 BGB unterworfen ist (vgl. BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08; BGH, 7.12.2010 - XI ZR 3/10; BGH, 13.09.2012 - XI ZR 500/11).
- BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97
Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von …
Auszug aus LG Bochum, 21.01.2016 - 1 S 4/15
Dabei spricht eine Vermutung dafür, dass die Beklagte als Bank Nutzungen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz erwirtschaftet (vgl. BGH XI ZR 79/97).
- BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10
Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer …
Auszug aus LG Bochum, 21.01.2016 - 1 S 4/15
Bei der streitgegenständlichen Klausel handelt es sich daher um eine Preisnebenabrede, die einer Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 BGB unterworfen ist (vgl. BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08; BGH, 7.12.2010 - XI ZR 3/10; BGH, 13.09.2012 - XI ZR 500/11). - AG Recklinghausen, 16.04.2015 - 55 C 251/14
Anspruch auf Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren i.Zshg. mit dem Abschluss eines …
Auszug aus LG Bochum, 21.01.2016 - 1 S 4/15
Die Beklagte beantragt, das Urteil 55 C 251/14 des Amtsgerichts Recklinghausen vom 16.4.2015 aufzuheben und die Klage abzuweisen. - BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98
Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig
Auszug aus LG Bochum, 21.01.2016 - 1 S 4/15
Derartige Entgeltklauseln stellen eine Abweichung von Rechtsvorschriften dar und sind deshalb grundsätzlich nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (vgl. BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98; BGH, 21.04.2009 - XI ZR78/08). - BGH, 25.06.1991 - XI ZR 257/90
Formularmäßige Überwälzung von Schäden in AGB der Banken
Auszug aus LG Bochum, 21.01.2016 - 1 S 4/15
Nach dem dem § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB zugrundeliegenden Gedanken, dass das dispositive Recht für jeden Vertragstyp einen gerechten Ausgleich der Interessen der Parteien enthält, sind die maßgeblichen Vorschriften der Disposition des Verwenders von Allgemeinen Geschäftsbedingungen entzogen, wenn die gesetzliche Regelung nicht nur auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruht, sondern eine Ausprägung dieses Gerechtigkeitsgebots darstellt (vgl. BGH, 25.6.1991 - XI ZR 257/90). - BGH, 07.06.2011 - XI ZR 388/10
Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des …
Auszug aus LG Bochum, 21.01.2016 - 1 S 4/15
Außer Betracht bleiben dabei nur solche Auslegungsmöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend und daher nicht ernstlich in Betracht zu ziehen sind (BGH, 7.6.2011 - XI ZR 388/10, BGHZ 190, 66 Rn. 21 und BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11, BGHZ 195, 298 Rn. 15 f., jeweils m.w.N.). - BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08
BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam
Auszug aus LG Bochum, 21.01.2016 - 1 S 4/15
Bei der streitgegenständlichen Klausel handelt es sich daher um eine Preisnebenabrede, die einer Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 BGB unterworfen ist (vgl. BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08; BGH, 7.12.2010 - XI ZR 3/10; BGH, 13.09.2012 - XI ZR 500/11). - BGH, 28.10.2014 - XI ZR 17/14
Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam …
Auszug aus LG Bochum, 21.01.2016 - 1 S 4/15
Die Beklagte hat etwas i.S.d. § 812 Abs. 1 S. 1, Var. 1 BGB erlangt, indem sie durch Verrechnung ihres Anspruchs auf Zahlung des "Disagios" mit dem Anspruch des Klägers auf Auszahlung des Darlehens von ihrer Pflicht zur Darlehensleistung teilweise in Höhe des "Disagios" befreit worden ist (vgl. BGH, 28.10.2014 - XI ZR 17/14, juris Rn. 19).
- LG Heidelberg, 14.12.2016 - 1 S 15/16
Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten
Denn anders als in der Entscheidung der Kammer vom 23.09.2015, Az.: 1 S 4/15, geht es vorliegend nicht um die Kosten der Unterhaltung von Datenbanken, die benötigt werden, um etwa stets aktuelle Ersatzteilpreise aller Fabrikate oder Arbeitslöhne von Reparaturwerkstätten zur Hand zu haben.
Rechtsprechung
LG Kiel, 28.03.2017 - 1 S 4/15 |
Verfahrensgang
- AG Kiel, 26.11.2014 - 119 C 168/14
- LG Kiel, 28.03.2017 - 1 S 4/15
- BGH, 13.12.2018 - I ZR 51/17