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   LG Saarbrücken, 10.03.2017 - 1 S 4/16   

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https://dejure.org/2017,52591
LG Saarbrücken, 10.03.2017 - 1 S 4/16 (https://dejure.org/2017,52591)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.03.2017 - 1 S 4/16 (https://dejure.org/2017,52591)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. März 2017 - 1 S 4/16 (https://dejure.org/2017,52591)
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  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.03.2017 - 1 S 4/16
    Nach dem klassischen Eingriffsbegriff wird unter einem Grundrechtseingriff im Allgemeinen ein rechtsförmiger Vorgang verstanden, der unmittelbar und gezielt (final) durch ein vom Staat verfügtes, erforderlichenfalls zwangsweise durchzusetzendes Ge- oder Verbot, also imperativ, zu einer Verkürzung grundrechtlicher Freiheiten führt (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 -, juris [Rn 68]).

    Aber auch nach dem modernen, faktisch-mittelbaren Eingriffsbegriff (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 -, juris [Rn 70]) liegt kein Eingriff vor.

  • VG Neustadt, 27.05.2015 - 3 K 465/15

    Rheinland-Pfalz; Landesfinanzausgleich; interkommunales Gleichbehandlungsgebot;

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.03.2017 - 1 S 4/16
    Nach dem allgemeinen Sprachverständnis und auch in Ansehung des Gebotes der Gleichstellung von Frauen und Männern ist es bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt anerkannt, dass insbesondere das Argument der besseren Verständlichkeit und Lesbarkeit rechtfertigt, weiterhin das generische Maskulinum zu verwenden (s. bspw. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Mai 2016 - OVG 60 PV 11.15 -, juris [Rn 1]: "im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen bei Personenangaben verzichtet; die jeweils andere Sprachform ist stets mit eingeschlossen."; ebenso VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 27. Mai 2015 - 3 K 465/15.NW -, juris [Fußnote 1]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 60 PV 11.15

    Einstellung; Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit; Badmanager; Berliner

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.03.2017 - 1 S 4/16
    Nach dem allgemeinen Sprachverständnis und auch in Ansehung des Gebotes der Gleichstellung von Frauen und Männern ist es bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt anerkannt, dass insbesondere das Argument der besseren Verständlichkeit und Lesbarkeit rechtfertigt, weiterhin das generische Maskulinum zu verwenden (s. bspw. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Mai 2016 - OVG 60 PV 11.15 -, juris [Rn 1]: "im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen bei Personenangaben verzichtet; die jeweils andere Sprachform ist stets mit eingeschlossen."; ebenso VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 27. Mai 2015 - 3 K 465/15.NW -, juris [Fußnote 1]).
  • BGH, 07.04.1989 - V ZR 34/88

    Abänderung der Streitwertfestsetzung der unteren Instanz durch das

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.03.2017 - 1 S 4/16
    Gemäß § 63 Abs. 3 S. 1 GKG war zugleich unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils die Streitwertfestsetzung für die 1. Instanz zu ändern, wozu die Kammer berechtigt ist, solange das Verfahren wegen der Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz schwebt (BGH, Beschluss vom 07. April 1989 - V ZR 34/88 -, juris).
  • BGH, 27.09.2016 - XI ZR 309/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.03.2017 - 1 S 4/16
    Grundsätzlich kann von der Beklagten nicht verlangt werden, genauer zu sein als das Gesetz(BGH, Beschluss vom 27. September 2016 - XI ZR 309/15 -, juris [Rn 8]).
  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 490/12

    Verwertung rechtswidrig beschaffter E-Mails zum Zwecke der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.03.2017 - 1 S 4/16
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, Urteil vom 30. September 2014 - VI ZR 490/12 -, juris [Rn 19]).
  • BVerfG, 27.10.2011 - 1 BvR 2027/11

    Senatsentscheidung zu § 8 Abs 1 Nr 3, Nr 4 TSG vom 11.01.2011 gebietet keine

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.03.2017 - 1 S 4/16
    Der vorliegende Fall unterscheidet sich auch grundlegend von den jeweils stattgebenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, Kammerbeschluss vom 15. August 1996 - 2 BvR 1833/95 -, juris und Kammerbeschluss vom 27. Oktober 2011 - 1 BvR 2027/11 -, juris.
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1833/95

    Strafvollzug einer Transsexuellen in einem Männergefängnis

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.03.2017 - 1 S 4/16
    Der vorliegende Fall unterscheidet sich auch grundlegend von den jeweils stattgebenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, Kammerbeschluss vom 15. August 1996 - 2 BvR 1833/95 -, juris und Kammerbeschluss vom 27. Oktober 2011 - 1 BvR 2027/11 -, juris.
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.03.2017 - 1 S 4/16
    Dahinstehen kann daher, ob und welche haftungsrechtlichen Folgen für die Beklagte entstehen würden, wenn diese mit eigenen Vordrucken von denjenigen des Deutschen Sparkassenverlages , die sich aus Gründen der Rechtssicherheit einer jeweiligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs orientieren, abweichen würde, wobei aus Sicht der Kammer mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur unschädlichen Bearbeitung der Musterwiderrufsbelehrung (Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, juris [Rn 23]) durch die bloße dem natürlichen Geschlecht entsprechende Bezeichnung haftungsrechtliche Probleme nicht entstehen dürften.
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2016 - 6 Sa 419/15

    Entschädigung, Diskriminierung, Benachteiligung, Bewerbung, Stellenausschreibung,

    Auszug aus LG Saarbrücken, 10.03.2017 - 1 S 4/16
    Hinzu tritt, dass bei der Verwendung des generischen Maskulinums nicht ohne Weiteres diskriminierende Absicht unterstellt werden kann (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 04. Mai 2016 - 6 Sa 419/15 -, juris [Rn 75]).
  • OVG Sachsen, 17.03.2011 - 3 B 62/11

    Antragsbefugnis, Normenkontrolle, Ladenöffnung, Konkurrenzschutz, Drittwirkung,

  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 27.94

    Gesundheitswesen: Keine Klagebefugnis eins Landesausschusses des Verbandes der

  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

  • BGH, 17.11.2015 - II ZB 8/14

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses

  • BAG, 11.11.1986 - 3 ABR 74/85

    Hierarchische Altersversorgung nicht gleichheitswidrig

  • BGH, 11.03.2003 - XI ZR 403/01

    Zur Kündigung eines NPD-Girokontos

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZB 48/14

    Berufungssumme: Wert der Beschwer bei Verpflichtung zum Widerruf eines

  • BFH, 15.10.1997 - I R 10/92

    Konkurrentenklage im Gemeinnützigkeitsrecht

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