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   VGH Baden-Württemberg, 06.05.2003 - 1 S 411/03   

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https://dejure.org/2003,5315
VGH Baden-Württemberg, 06.05.2003 - 1 S 411/03 (https://dejure.org/2003,5315)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.05.2003 - 1 S 411/03 (https://dejure.org/2003,5315)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - 1 S 411/03 (https://dejure.org/2003,5315)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ermächtigungsgrundlage für HuV BW - polizeiliche Generalklausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlaubnis für die Haltung eines Kampfhundes in Baden-Württemberg nach der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000; Bestimmungen zur Regelung eines Gefahrenverdachts auf der Grundlage ...

  • Judicialis

    PolG § 1; ; PolG § 10; ; Polizeiverordnung des Innenministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 3.8.2000

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundesverfassungsrecht, Allgemeines Polizeirecht (polizeiliches) Obdachlosenrecht: Hunderasse, Kampfhund, Kampfhundeverordnung, Generalermächtigung, Gesetzesvorbehalt, Verhaltensprüfung, Erlaubnis, Hundehaltungsverbot, Gefahrenabwehr, Gefahrenvorsorge, Regelungskonzept

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2003, 354
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2001 - 1 S 2346/00

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.2003 - 1 S 411/03
    Die Regelungen der baden-württembergischen Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde vom 3.8.2000 durften auf der Grundlage der polizeilichen Generalermächtigung (§§ 1, 10 PolG Bad.-Württ.) ergehen (wie VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil vom 16.10.2001 - 1 S 2346/00 -).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in seinem Normenkontrollurteil vom 16.10.2001 (1 S 2346/00) ausdrücklich mit der vom Antragsteller aufgeworfenen Frage einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage auseinandergesetzt und sie dahingehend beantwortet, dass es einer zusätzlichen gesetzlichen Ermächtigung zur Regelung der Hundehaltung nicht bedurft habe.

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.2003 - 1 S 411/03
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3.7.2002 (NVwZ 2003, 95 ff.) zur Niedersächsischen Gefahrtierverordnung; denn die baden-württembergische Polizeiverordnung beruht auf einem anderen Regelungskonzept.

    Der Antragsteller macht insoweit geltend, dass Bestimmungen zur Regelung eines Gefahrenverdachts nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3.7.2002 zur Niedersächsischen Gefahrtierverordnung (NVwZ 2003, 95 ff.) eines besonderen Gesetzes bedürfen und nicht in Form einer Rechtsverordnung auf der Grundlage der polizeilichen Generalermächtigung ergehen könnten.

  • OVG Hamburg, 16.05.2001 - 2 Bs 124/01

    Rechtmäßigkeit der Haltungsuntersagung und die Sicherstellung eines gefährlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.2003 - 1 S 411/03
    Da der Antragsteller erst nach Inkrafttreten der PolVOgH Halter eines Kampfhundes wurde, stellt sich insbesondere auch nicht die Frage, ob sich ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes auch dann bejahen lässt, wenn eine vor Einführung der Erlaubnispflicht begonnene Hundehaltung fortgesetzt werden soll (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschluss vom 16.5.2001, NVwZ 2001, 1309 ff.).
  • BVerwG, 04.09.2002 - 6 BN 3.02

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.2003 - 1 S 411/03
    Vielmehr wurden die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision im Normenkontrollurteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 16.10.2001 allesamt verworfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.9.2002 - 6 BN 3.02 -).
  • OLG Dresden, 07.02.2007 - Ss OWi 395/06

    Hundeleine

    Dies wird vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in der Entscheidung vom 06. Mai 2003 (VBlBW 03, 354 f.) ebenso bestätigt wie vom OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. September 2006, 7 C 10539/06.OVG.
  • OLG Dresden, 07.02.2007 - Ss OWi 188/06

    Hundeleine

    Dies wird vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in der Entscheidung vom 06. Mai 2003 (VBlBW 03, 354 f.) ebenso bestätigt wie vom OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. September 2006, 7 C 10539/06.OVG.
  • VG Karlsruhe, 15.05.2014 - 3 K 2322/12

    Gesetzliche Einstufung eines Hundes als "Kampfhund"; Erfordernis eines sog.

    Die für die Annahme der Kampfhundeeigenschaft erforderliche gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit können nach der Normstruktur der Verordnung nicht nur Angehörige und Kreuzungen spezifischer Rassen aufweisen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.05.2003 - 1 S 411/03 -, juris, Rn. 7 sowie Nr. 1.1.3 VwVgH); nach § 1 Abs. 1, Abs. 3 PolVOgH kann die Kampfhundeeigenschaft vielmehr auch - unabhängig vom Vorliegen rassespezifischer Merkmale - alleine aufgrund der Zucht oder der Haltung bzw. Ausbildung eines Hundes vorliegen (§ 1 Abs. 1 Alt. 2 - 4 PolVOgH).
  • OLG Dresden, 13.02.2007 - Ss OWi 721/06

    Hundeleine

    Die Auffassung, dass von freilaufenden Hunden abstrakte Gefahren für die Öffentlichkeit ausgehen, wird auch von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung im Übrigen geteilt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06. Mai 2003, VBlBW 03, 354, 355; VG Hamburg, Urteil vom 01. September 2003, 5 VG 3300/2000; zuletzt: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. September 2006, 7 C 10539/06.OVG; anderer Ansicht mit unzutreffender Begründung die vereinzelt gebliebene Entscheidung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2005, NdsVBl 2005, 130 ff.).
  • OLG Dresden, 07.02.2007 - Ss OWi 301/06

    Hundeleine

    Die Auffassung, dass von freilaufenden Hunden abstrakte Gefahren für die Öffentlichkeit ausgehen, wird - soweit ersichtlich - auch von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung geteilt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06. Mai 2003, VBlBW 2003, 354, 355; VG Hamburg, Urteil vom 01. September 2003, 5 VG 3300/2000; zuletzt: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. September 2006, 7 C 10539/06.OVG).
  • VG Freiburg, 01.06.2007 - 1 K 1972/06

    Einstufung eines Hundes als gefährlich nach einem Angriff auf Kinder.

    Rechtsgrundlage hierfür ist § 2 Satz 1 PolVOgH (zur Wirksamkeit dieser auf §§ 1 und 10 PolG beruhenden Polizeiverordnung: VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 16.10.2001 - 1 S 2346/00 - VBlBW 2002, 292 sowie Beschl. v. 6.5.2003 - 1 S 411/03 - VBlBW 2003, 354).
  • VG Freiburg, 26.09.2006 - 4 K 2761/04

    Maulkorb- und Leinenzwang für einen gefährlichen Hund

    ausgesprochene Einstufung des Hundes der Klägerin als gefährlicher Hund beruht auf § 2 der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000 (GBl., 574) - PolVOgH - ( zur Vereinbarkeit dieser Verordnung mit höherrangigem Recht vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.05.2003, VBlBW 2003, 354 ).
  • VG Freiburg, 07.03.2007 - 2 K 1674/06

    Hundehaltungsverbot im Fall eines Kampfhunds nach nicht bestandener

    Gegen die Wirksamkeit der PolVOgH hat die Kammer keine Bedenken (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 18.12.2000 - 1 S 1763/00 - und vom 6.5.2003 - 1 S 411/03 -).
  • VG Sigmaringen, 17.05.2004 - 8 K 1499/03

    Wiederholung der Verhaltensprüfung nach der Kampfhundeverordnung

    Die Kammer folgt der Einschätzung des VGH Baden-Württemberg mit Beschluss vom 06.05.2003 (1 S 411/03), worin dargelegt wird, dass insoweit der niedersächsischen Gefahrtierverordnung einerseits und der genannten Polizeiverordnung andererseits unterschiedliche Regelungskonzepte zugrunde liegen: Dem oben genannten Bescheid der Antragsgegnerin liegt zugrunde, dass der Hund "G." die Verhaltensprüfung zum Nachweis dafür, dass - entgegen der Vermutung wegen seiner Rasse gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung - keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorliegt, nicht bestanden hat und damit die vermutete Eigenschaft als "Kampfhund" nicht widerlegt ist.
  • VG Karlsruhe, 28.10.2004 - 2 K 2015/03

    Verhängung von Auflagen gegen Hundehalter

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.07.2002 - 6 CN 8/01 - (NVwZ 2003, 95) keine der Regelungen der PolVOgH zu beanstanden (siehe Beschl.v. 06.05.2003 - 1 S 411/03 - Juris.web).
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