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   VGH Baden-Württemberg, 19.02.2000 - 1 S 414/00   

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https://dejure.org/2000,1853
VGH Baden-Württemberg, 19.02.2000 - 1 S 414/00 (https://dejure.org/2000,1853)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.02.2000 - 1 S 414/00 (https://dejure.org/2000,1853)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Februar 2000 - 1 S 414/00 (https://dejure.org/2000,1853)
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"Probeblockade" eines Kernkraftwerks

§ 15 VersG, Untersagung einer Versammlung für ein "Rollenspiel"

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung der Beschwerde ; Zweifel an der Richtigkeit des Beschlusses des Verwaltungsgerichts ; Besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache ; Auflagen für Durchführung einer Demonstration; Gefahr der Störungen der öffentlichen ...

  • Judicialis

    VersG § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersG § 15 Abs. 1
    Allgemeines Polizeirecht, Versammlungsrecht - Castor-Transport, Sitzblockade, Anschlußgleis, Privatbahn, Rollenspiel, Probeblockade

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 190
  • NJW 2001, 700 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1201
  • DÖV 2000, 647
  • DÖV 2001, 218
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.02.2000 - 1 S 414/00
    Selbst wenn im Einzelfall eine Blockadehandlung nicht als strafrechtlich bewehrte Nötigung angesehen werden sollte (§ 240 StGB, vgl. hierzu und zum Gegenteil BVerfG, Urteil vom 11.11.1986 - 1 BvR 713/83 u.a. - NJW 1987, 43), ändert dies nichts an der grundsätzlichen Feststellung, daß die Blockierung eines Schienenweges, auf dem ein genehmigter Transport stattfinden soll, gegen die öffentliche Sicherheit verstößt.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1997 - 2 S 999/94

    Zweitwohnungsteuer für Boot auf dem Bodensee?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.02.2000 - 1 S 414/00
    Das Verwaltungsgericht hat in dem vorliegenden Rechtsstreit, der in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nicht signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren dieser Art zu entscheidenden Streitfälle abweicht und deshalb keine besonderen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten aufweist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 22.04.1997 - 14 S 313/97 -, VBlBW 1997, 228 und vom 07.01.1998 - 7 S 3117/97 -, NVwZ-RR 1998, 371) ausgeführt, daß kein überwiegendes Interesse des Antragstellers daran besteht, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 17.02.2000 wiederherzustellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 7 S 3117/97

    Begründung eines Interesses an der Fortsetzung des erledigten Rechtsstreits im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.02.2000 - 1 S 414/00
    Das Verwaltungsgericht hat in dem vorliegenden Rechtsstreit, der in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nicht signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren dieser Art zu entscheidenden Streitfälle abweicht und deshalb keine besonderen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten aufweist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 22.04.1997 - 14 S 313/97 -, VBlBW 1997, 228 und vom 07.01.1998 - 7 S 3117/97 -, NVwZ-RR 1998, 371) ausgeführt, daß kein überwiegendes Interesse des Antragstellers daran besteht, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 17.02.2000 wiederherzustellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1999 - 1 S 1464/99

    Versammlungsverbot wegen befürchteter Verwendung der Symbole einer verbotenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.02.2000 - 1 S 414/00
    Der Antragsteller, der in seiner Person voraussichtlich keine Gewähr dafür bietet, daß er als Veranstalter der Demonstration gegen Störungen der öffentlichen Sicherheit einschreiten wird (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 18.06.1999 - 1 S 1464/99 -, VBlBW 1999, 462), da er selbst - was unbestritten ist - anläßlich eines Castor-Transports wegen Zerstörung von Bauwerken hat verurteilt werden müssen, begründet seinen Zulassungsantrag im wesentlichen damit, daß wesentliche Belange der Öffentlichkeit nicht verletzt würden und reale Gefahren für Dritte nicht bestünden, da lediglich in einem Rollenspiel die gewaltfreie Blockade von Industriegleisen durch Demonstranten, deren Entfernung durch die Ordnungskräfte (andere Demonstranten) und die dabei entstehenden Probleme und Konflikte eingeübt werden sollten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - 5 A 1701/11

    Öffentliches Training für Blockade eines "Naziaufmarsches" in Stolberg war

    vgl. zu diesem Begründungsansatz VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19. Februar 2000 - 1 S 414/00 -, ESVGH 50, 190 = juris, Rn. 7.
  • VG Aachen, 01.06.2011 - 6 K 363/11

    Stolberger "Blockadetraining" vom Februar 2011 war rechtswidrig

    Dabei kann dahinstehen, ob bereits das Einüben und Vermitteln von Techniken, die zur der Verhinderung einer erst zwei Monate später stattfindenden rechtmäßigen Versammlung eines politischen Gegners geeignet sind, eine Störung der öffentlichen Sicherheit durch die Versammlung am 5. Februar 2011 im Sinne des § 15 Abs. 1 VersG auch dann darstellt, wenn das Einüben und Vermitteln der Techniken am 5. Februar 2011 als bloße Vorbereitungshandlung (noch) nicht strafbar ist, weil damit doch konkret daran gearbeitet und auch bezweckt wird, unter Missachtung und damit Verletzung der §§ 21 und § 2 Abs. 2 VersG bestimmte fest geplante und nicht verbotene Versammlung politischer Gegner - hier die "Naziaufmärsche" am 8. und 9. April 2011 in Stolberg - durch massenhafte Sitzblockaden grob zu stören und möglichst zu verhindern - vgl. hierzu VG Hannover, Beschluss vom 28. August 2009 - Az. 10 B 3436/09 - unveröffentlicht; Sächsisches OVG, Beschluss vom 31. Januar 2010 - Az. 3 B 37/10 / 6 L 32/10 -, unveröffentlicht; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Februar 2000 - 1 S 414/00 -,
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2011 - 11 LA 101/11

    Verstoß gegen § 4 NVersG durch das öffentliche Üben der Verhinderung einer nicht

    Ist somit der Erlass der umstrittenen Auflage zur Verhinderung einer Probeblockade dem Grunde nach gemäß § 15 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 2 VersG rechtmäßig, so entspricht auch der Wortlaut dieser - erkennbar in Anlehnung an die Verfügung, die dem des Beschluss des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofes vom 19. Februar 2000 (- 1 S 414/00 -, NVwZ 2000, 1201) zu Grunde lag, erlassenen - Auflage den Anforderungen des § 37 Abs. 1 VwfVfG (i. V. m. § 1 Abs. 1 NVwVfG).
  • BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Die angefochtene Entscheidung widerspricht auch nicht den in der Beschwerde zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 12. März 1998 1 BvR 222/97 NJW 1998, 3113) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 19. Februar 2000 1 S 414/00 NVwZ 2000, 1201).
  • OVG Niedersachsen, 06.11.2004 - 11 ME 322/04

    Rechtmäßigkeit eines generellen präventiven Versammlungsverbots innerhalb eines

    Die Lahmlegung von Verkehrswegen, auf denen ein genehmigter Castor-Transport stattfinden soll, ist auch dann rechtswidrig, wenn es sich lediglich um Probeblockaden handelt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.2.2000, NVwZ 2000, 1201).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2004 - 11 LA 239/03

    Auflösung; Bahngleis; Betretungsrecht; Blockade; Castor; Castor-Transport;

    Auch der früher für das Versammlungsrecht zuständige 13. Senat des erkennenden Gerichts hat entschieden, dass die Blockade von Schienenwegen nicht durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gedeckt ist (Beschl. v. 1.3. 1997, NVwZ-RR 1997, 474 u. Beschl. v. 7.5. 1996, Nds. VBl. 1996, 190; so auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.2. 2000, NVwZ 2000, 1201 zum Verbot einer "Probeblockade").
  • VG Karlsruhe, 09.09.2002 - 12 K 2302/01

    Beschränktes freies Abgangsrecht als Minusmaßnahme gegenüber

    Unabhängig von der Frage, ob im Einzelfall eine Blockadehandlung als strafrechtlich bewehrte Nötigung (§ 240 StGB; vgl. dazu BVerfG, Beschl. des Ersten Senats vom 24.10.2001, DVBl. 2002, S. 256 ff.) anzusehen ist, verstößt die Blockierung eines Schienenwegs, auf dem ein genehmigter Transport stattfinden soll, gegen die öffentliche Sicherheit (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.02.2000 - 1 S 414/00 - Juris).
  • VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03

    Versammlungsverbot in Form einer Allgemeinverfügung; Castortransport

    Aber auch eine dauerhafte Blockade von Straßen ist rechtswidrig und nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt (Beschl. d. Kammer v. 11.11.2002 - 3 B 76/02 - VGH Mannheim, B. v. 19.2.2000 - 1 S 414/00 -, NVwZ 2000, 1201; Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, 12. Aufl., § 15 Rdnrn. 117 ff m. w. N.).
  • VG Lüneburg, 10.11.2003 - 3 B 84/03

    Allgemeinverfügung; Castor; Versammlung

    Aber auch eine dauerhafte Blockade von Straßen ist rechtswidrig und nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt (Beschl. d. Kammer v. 11.11.2002 - 3 B 76/02 - VGH Mannheim, B. v. 19.2.2000 - 1 S 414/00 -, NVwZ 2000, 1201; Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, 12. Aufl., § 15 Rdnrn. 117 ff m. w. N.).
  • VG Lüneburg, 11.11.2002 - 3 B 76/02

    Erlass einer Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung

    Aber auch die dauerhafte Blockade von Straßen ist rechtswidrig und nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt (VGH Mannheim, B. v. 19.2.2000 - 1 S 414/00 -, NVwZ 2000, 1201; Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, 12. Aufl., § 15 Rdnrn. 117 ff m. w. N.).
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