Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 1 S 42.07 |
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Kurzfassungen/Presse
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg (Leitsatz)
Untersagung der Annahme und Vermittlung von Online-Sportwetten; Untersagung der Annahme und Vermittlung von Online-Sportwetten
Verfahrensgang
- VG Berlin, 05.03.2007 - 35 A 98.07
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 1 S 42.07
Wird zitiert von ... (8)
- VG Berlin, 02.04.2008 - 35 A 52.08
Private Sportwetten im Land Berlin vorerst weiter zulässig
Sollte entgegen der bisherigen vorläufigen Annahme, dass âEUR" jedenfalls in der Übergangszeit âEUR" eine sektorale Betrachtung der einzelnen Spielsuchtgefahren geboten ist (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 14. Dezember 2007 âEUR" VG 35 A 518.07 âEUR", S. 14 des Umdrucks; in diese Richtung auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29 Juni 2007 âEUR" OVG 1 S 42.07 -, S. 10 ff. des Umdrucks), nach Ablauf der Übergangszeit (nunmehr) eine Gesamtschau erforderlich sein (so Nds. OVG…, Beschluss vom 2. Mai 2007 âEUR"11 ME 106/07 âEUR", zitiert nach juris, Rn. 55), so werden die Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Zielsetzung, die Spielsucht zu bekämpfen, noch verstärkt.Während dieser Zeit war ein öffentliches Interesse daran anzuerkennen, dem Gesetzgeber die Schaffung einer verfassungskonformen Neuregelung nicht dadurch zu erschweren, dass in der Übergangsphase das Anbieten und Vermitteln von Sportwetten durch Private vorläufig zugelassen wird (st. Rspr. des VG Berlin und des OVG Berlin-Brandenburg, siehe z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2007 âEUR" OVG 1 S 42.07âEUR", S. 14 des Umdrucks, sowie zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz: OVG RP…, Beschluss vom 2. Mai 2007 âEUR" 6 B 10118/07.0VG âEUR", zitiert nach juris, Rn. 22 f.).
- VG Berlin, 05.05.2008 - 35 A 108.08 Sollte entgegen der bisherigen vorläufigen Annahme, dass - jedenfalls in der Übergangszeit eine sektorale Betrachtung der einzelnen Spielsuchtgefahren geboten ist (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - VG 35 A 518.07 -, S. 14 des Umdrucks; in diese Richtung auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2007 - OVG 1 S 42.07 -, S. 10 ff. des Umdrucks), nach Ablauf der Übergangszeit (nunmehr) eine Gesamtschau erforderlich sein (so Nds. OVG…, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -, zitiert nach juris, Rn. 55; a.A. VG Potsdam…, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 21), so werden die Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Zielsetzung, die Spielsucht zu bekämpfen, noch verstärkt.
Während dieser Zeit war ein öffentliches Interesse daran anzuerkennen, dem Gesetzgeber die Schaffung einer verfassungskonformen Neuregelung nicht dadurch zu erschweren, dass in der Übergangsphase das Anbieten und Vermitteln von Sportwetten durch Private vorläufig zugelassen wird (st. Rspr. des VG Berlin und des OVG Berlin-Brandenburg, siehe z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2007 - OVG 1 S 42.07 -, S. 14 des Umdrucks, sowie zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz: OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 2. Mai 2007 -6 B 10118/07.OVG - zitiert nach juris, Rn. 22 f.).
- VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07
Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Besitzes kinderpornographischer …
Zur Begründung seiner vom Senat mit Beschluss vom 02.07.2007 - 1 S 42/07 - zugelassenen Berufung trägt der Kläger vor: Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass er - wie erforderlich - "mit guten Gründen" als Verdächtiger in den Kreis potenzieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte.
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 149.07
Urteil zum Sportwettenmonopol
Da sich somit die Verfassungswidrigkeit des sog. staatlichen Sportwettenmonopols bereits aus der Betrachtung der sportwettenbezogenen Rechtsnormen ergibt, bedarf es keiner Klärung der Frage, ob entgegen der bisherigen vorläufigen Annahme, dass - jedenfalls in der Übergangszeit - nur eine sektorale Betrachtung der einzelnen Spielsuchtgefahren geboten sei (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - VG 35 A 518.07 -, S. 14 des Umdrucks; in diese Richtung auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2007 - OVG 1 S 42.07 -, S. 10 ff. des Umdrucks), nach Ablauf der Übergangszeit (nunmehr) zusätzlich eine Gesamtschau aller glücksspielrechtlichen Regelungen erforderlich ist (in diese Richtung Nds. OVG…, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -, zitiert nach juris, Rn. 55; Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.2; offen VG Trier…, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 22; a.A. wohl OVG NRW…, Beschluss vom 13. März 2008 - 4 B 298/08 -, zitiert nach juris, Rn. 90 ff., und ergänzend vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 48; VG Potsdam…, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 21; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 61). - VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08
Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin; Staatliches Monopol bei …
Da sich somit die Verfassungswidrigkeit des sog. staatlichen Sportwettenmonopols bereits aus der Betrachtung der sportwettenbezogenen Rechtsnormen ergibt, bedarf es keiner Klärung der Frage, ob entgegen der bisherigen vorläufigen Annahme, dass - jedenfalls in der Übergangszeit - nur eine sektorale Betrachtung der einzelnen Spielsuchtgefahren geboten sei (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - VG 35 A 518.07 -, S. 14 des Umdrucks; in diese Richtung auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2007 - OVG 1 S 42.07 -, S. 10 ff. des Umdrucks), nach Ablauf der Übergangszeit (nunmehr) zusätzlich eine Gesamtschau aller glücksspielrechtlichen Regelungen erforderlich ist (in diese Richtung Nds. OVG…, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -, zitiert nach juris, Rn. 55; Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.2; offen VG Trier…, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 22; a.A. wohl OVG NRW…, Beschluss vom 13. März 2008 - 4 B 298/08 -, zitiert nach juris, Rn. 90 ff., und ergänzend vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 48; VG Potsdam…, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 21; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 61). - VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 108.07 Da sich somit die Verfassungswidrigkeit des sog. staatlichen Sportwettenmonopols bereits aus der Betrachtung der sportwettenbezogenen Rechtsnormen ergibt, bedarf es keiner Klärung der Frage, ob entgegen der bisherigen vorläufigen Annahme, dass - jedenfalls in der Übergangszeit - nur eine sektorale Betrachtung der einzelnen Spielsuchtgefahren geboten sei (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - VG 35 A 518.07 -, S. 14 des Umdrucks; in diese Richtung auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2007 - OVG 1 S 42.07 -, S. 10 ff. des Umdrucks), nach Ablauf der Übergangszeit (nunmehr) zusätzlich eine Gesamtschau aller glücksspielrechtlichen Regelungen erforderlich ist (in diese Richtung Nds. OVG…, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -, zitiert nach juris, Rn. 55; Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG, II.B.2; offen VG Trier…, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 22; a.A. wohl OVG NRW…, Beschluss vom 13. März 2008 - 4 B 298/08 -, zitiert nach juris, Rn. 90 ff., und ergänzend vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 48; VG Potsdam…, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 21; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 61).
- VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07
Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin; Prüfung der Regelung von …
Da sich somit die Verfassungswidrigkeit des sog. staatlichen Sportwettenmonopols bereits aus der Betrachtung der sportwettenbezogenen Rechtsnormen ergibt, bedarf es keiner Klärung der Frage, ob entgegen der bisherigen vorläufigen Annahme, dass - jedenfalls in der Übergangszeit - nur eine sektorale Betrachtung der einzelnen Spielsuchtgefahren geboten sei (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - VG 35 A 518.07 -, S. 14 des Umdrucks; in diese Richtung auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2007 - OVG 1 S 42.07 -, S. 10 ff. des Umdrucks), nach Ablauf der Übergangszeit (nunmehr) zusätzlich eine Gesamtschau aller glücksspielrechtlichen Regelungen erforderlich ist (…in diese Richtung Nds. OVG, Beschlüsse vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 -, zitiert nach juris, Rn. 55, …und vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, zitiert nach juris, Rn. 77; offen VG Trier…, Beschluss vom 28. April 2008 - 1 L 240/08.TR -, zitiert nach juris, Rn. 22; a.A. wohl OVG NRW…, Beschluss vom 13. März 2008 - 4 B 298/08 -, zitiert nach juris, Rn. 90 ff., …und vom 30. Juli 2008 - 4 B 2056/07 -, zitiert nach juris, Rn. 48; VG Potsdam…, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 21; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 3 L 354.08 -, zitiert nach juris, Rn. 61). - VG Berlin, 02.12.2008 - 35 A 185.08
Sportwetten - Beschränkung der Berufsfreiheit der Sportwettenanbieter, …
b) Aber selbst wenn zugunsten des Antragsgegners offene Erfolgsaussichten unterstellt werden, ist von einem Überwiegen der privaten Interessen der Antragstellerin auszugehen: So war zwar vor dem Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Übergangsfrist ein öffentliches Interesse daran anzuerkennen, dem Gesetzgeber die Schaffung einer verfassungskonformen Neuregelung nicht dadurch zu erschweren, dass in der Übergangsphase das Anbieten und Vermitteln von Sportwetten durch Private vorläufig nicht untersagt würde (st. Rspr. des VG Berlin und des OVG Berlin-Brandenburg, siehe z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2007 - OVG 1 S 42.07 -, S. 14 des Umdrucks, sowie zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz: OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10118/07.OVG -, zitiert nach juris, Rn. 22 f.).
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