Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2017 - 1 S 47.17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen unterlassener Übersendung eines Gutachtens zur Kraftfahreignung; formelle Rechtswidrigkeit der Gutachtenanforderung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 11 Abs 6 S 2 Halbs 2 FeV
Fahrerlaubnis; Eignung; ärztliches Gutachten; Gutachtenaufforderung; Gutachtenanforderung; formelle Rechtmäßigkeit; zu übersendende Unterlagen; Einsicht
- verkehrslexikon.de
Information des Betroffenen über die für ein Gutachten zu übersendenden Unterlagen
- verkehrslexikon.de
Hinweis an den Betroffenen einer Gutachtenandordung auf sein Einsichtsrecht in die zu übersendenen Unterlagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
FeV § 11 Abs. 6 S. 2 Hs. 2
Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines angeforderten ärztlichen Gutachtens zur Frage der Kraftfahreignung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 19.07.2017 - 11 L 258.17
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2017 - 1 S 47.17
Papierfundstellen
- NJW 2018, 249
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15
Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2017 - 1 S 47.17
§ 11 Abs. 6 Satz 2 HS 2 FeV will dem Betroffenen ermöglichen, eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, ob er sich der geforderten Begutachtung unterziehen will oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20.15 - juris Rn. 21).
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2024 - 3 M 32/24
Interpretation eines Klammerzusatzes in einer Anordnung, ein …
Selbst wenn sich aus dieser Vorschrift die Pflicht ergäbe, auf die in § 29 Abs. 3 Satz 2 VwVfG vorgesehenen weiteren Möglichkeiten der Akteneinsicht hinzuweisen, wäre das Fehlen dieses Hinweises gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA i.V.m. § 46 VwVfG (analog) unerheblich, weil offensichtlich ist, dass hierdurch die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst worden ist (vgl. zur analogen Anwendung des § 46 VwVfG im Zusammenhang mit der Hinweispflicht nach § 11 Abs. 6 Satz 2 Hs. 2 FeV: OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - OVG 1 S 47.17 - juris Rn. 7; VG Gelsenkirchen…, Beschluss vom 18. September 2019 - 9 L 1266/19 - juris Rn. 24). - VG Gelsenkirchen, 18.09.2019 - 9 L 1266/19
Ärztliches Gutachten, medizinisch-psychologische Untersuchung; Hinweispflicht
Halbsatz FeV, auf das Recht des Betroffenen, die "zu übersendenden Unterlagen" einzusehen, führt dies im Einzelfall nicht zur formellen Rechtswidrigkeit der Anordnung, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 1 S 47.17 -.Selbst wenn man davon ausginge, es bestehe nach § 11 Abs. 6 Satz 2 Halbs. 2 FeV eine generelle Hinweispflicht auf die Möglichkeit der Akteneinsicht in "zu übersende Unterlagen", auch wenn im Einzelfall keinerlei Akten übersandt werden, s. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 1 S 47.17 - juris, Rn. 5.
Rechtsprechung
LG Gießen, 02.05.2018 - 1 S 47/17 |
Verfahrensgang
- AG Friedberg (Hessen), 08.03.2017 - 2 C 1500/15
- LG Gießen, 02.05.2018 - 1 S 47/17
- BGH, 14.06.2019 - V ZR 144/18
Rechtsprechung
LG Hagen - 1 S 47/17 |
Verfahrensgang
- AG Iserlohn, 22.02.2017 - 45 C 72/16
- LG Hagen - 1 S 47/17 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- LG Dortmund, 14.06.2017 - 1 S 62/16
Vermieter zur ordentlichen Kündigung bei nachhaltiger Vertragsverletzung des …
Dies gilt umso mehr als der Grad erforderlicher Substantiierung davon abhängt, wie konkret und detailliert der Gegenvortrag ist (LG Dortmund, Beschl. v. 12.06.2017 - 1 S 47/17;… BGH, Urt. v. 03.06.2014 - VI ZR 394/13 Rn. 20, zitiert nach juris).