Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 22.08.1996

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 22.08.1996 - 1 S 473/96   

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https://dejure.org/1996,10304
OVG Sachsen, 22.08.1996 - 1 S 473/96 (https://dejure.org/1996,10304)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.08.1996 - 1 S 473/96 (https://dejure.org/1996,10304)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. August 1996 - 1 S 473/96 (https://dejure.org/1996,10304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baunachbarrechtsschutz; Bauanzeigeverfahren; Nachbar; Einstweilige Anordnung; Baueinstellungsverfügung; Nachbarschützende Vorschrift

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 922
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2003 - 3 M 1/03

    Bauaufsichtliches Einschreiten

    Nach Auffassung des erkennenden Senats erscheint es geboten, einen Anspruch auf Baueinstellung in aller Regel bereits dann zu bejahen, wenn absehbar ist, dass ein Vorhaben gegen Nachbar schützende öffentlichrechtliche Vorschriften verstößt (OVG Bautzen, Beschl. v. 22.08.1996 - 1 S 473/96 -, NVwZ 1997, 922 unter Hinweis auf VGH Mannheim, Beschl. v. 26.10.1994 - 8 S 2763/94 -, BauR 1995, 219; OVG Münster, Beschl. vom 23.09.1996 - 11 B 2017/96 - Schoch in Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, § 123 Rn. 38, 158 ff.; a.A. OVG Münster [10. Senat], OVG Münster, Beschl. v. 31.01.1997 -10 B 3207/96 -, NVwZ-RR 1998, 218).
  • VG Bremen, 27.04.2016 - 1 V 391/16

    Nichterteilung einer Baufreigabe, Nachbarwiderspruch - Baustilllegung;

    Diesen zuerst vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim (Beschl. v. 26.10.1994 - 8 S 2763/94, juris) im Nachbarstreitverfahren nach § 123 VwGO bei von der Genehmigungspflicht freigestellten Verfahren aufgestellten, gegenüber dem Regelfall einer einstweiligen Anordnung in baurechtlichen Streitsachen (vgl. dazu OVG Bremen, Urt. v. 04.05.2001 - 1 A 436/00, juris) im Hinblick auf die Ermessensreduktion herabgesetzten Maßstab hat die erkennende Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 23.06.2005 als zutreffend erachtet (1 V 667/05, BA S. 4/5) und hält daran auch für das vorliegende Eilverfahren fest (siehe auch VGH Mannheim, Beschl. v. 04.10.2007 - 8 S 1447/07, juris Rn. 4; OVG Bautzen, Beschl. v. 22.08.1996 - 1 S 473/96, juris LS; OVG Greifswald, Beschl. v. 09.04.2003 - 3 m 1/03, juris LS; sowie aus der Literatur: Finkelnburg, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl. 2008, Rn. 1296; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Loseblatt, Stand: Oktober 2015, Rn.38f.; Mampel, Baurechtlicher Drittschutz nach der Deregulierung, UPR 1997, S. 267).
  • VG Weimar, 12.12.2001 - 1 K 1100/01

    Behördliches Einschreiten gegen baugenehmigungsfreie Vorhaben

    Die Kammer folgt damit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. z.B. Bayerischer VGH, Beschl.v.26.7.1996, NVwZ 1997, 923; SächsOVG, Beschl.v.22.8.1996, NVwZ 1997, 922 f.; VG Meiningen, Beschl.v.13.12.1996., NVwZ 1997, 926 ff.; Hahn/Schulte, a.a.O., Rdnr. 446, 447, 507, 508 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen; Finkelnburg/Ortloff, Öffentliches Baurecht, Band 11, 257 ff.; Strauch, in: Huber, Thüringer Staats- und Verwaltungsrecht, Rdnr. 103).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 22.08.1996 - 1 S 473/96   

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https://dejure.org/1996,11698
OVG Sachsen-Anhalt, 22.08.1996 - 1 S 473/96 (https://dejure.org/1996,11698)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.08.1996 - 1 S 473/96 (https://dejure.org/1996,11698)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. August 1996 - 1 S 473/96 (https://dejure.org/1996,11698)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsBO § 62b; VwGO § 123
    Nachbarschutz

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.1993 - 1 B 11353/93

    Zulässigkeit eines Bauvorhabens; Anzahl der Wohnungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.08.1996 - 1 S 473/96
    Der in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltene Begriff des Einfügens - und demzufolge auch das Rücksichtnahmegebot - stellt nur auf die Merkmale Nutzungsart, Nutzungsmaß, Bauweise und Grundstücksüberbauung ab (BVerwG, Beschl. v. 24.4.1989, NVwZ 1989, 1060 ; OVG Koblenz, Beschl. v. 29.6.1993, NVwZ 1994, 699; OVG Berlin, Beschl. v. 29.7.1994, BRS 56 Nr. 62; SächsOVG, Beschl. v. 30.7.1996 - 1 S 344/96-).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1994 - 8 S 2763/94

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten - Voraussetzungen für den Erlaß einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.08.1996 - 1 S 473/96
    Es erscheint vielmehr geboten, einen Anspruch auf Baueinstellung in aller Regel bereits dann zu bejahen, wenn absehbar ist, daß ein Vorhaben gegen nachbarschützende öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt (vgl. bereits VGH Bad-Württ., Beschl. v. 26.10.1994, BauR 1995, 219; Uechtritz, Nachbarrechtsschutz bei der Errichtung von Wohngebäuden, NVwZ 1986, 640 [643]; Degenhart, das Sächsische Aufbaubeschleunigungsgesetz, SächsVBl, 1995, 1 [6]).
  • OVG Sachsen, 23.12.2019 - 1 B 287/19

    Baunachbarstreit; einstweilige Anordnung; Baueinstellungsanordnung;

    Ein Nachbar kann eine einstweilige Anordnung auf Erlass einer Baueinstellungsverfügung (§ 79 Abs. 1 SächsBO) in der Regel bereits dann erreichen, wenn absehbar ist, dass ein Vorhaben gegen nachbarschützende öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt, die nicht zum Prüfungsumfang einer Baugenehmigung gehören (Bestätigung von SächsOVG, Beschl. v. 22.08.1996, SächsVBl. 1997, 33).

    13 Das Verwaltungsgericht hat weiter zutreffend angenommen, dass ein Nachbar eine einstweilige Anordnung auf Erlass einer Baueinstellungsverfügung (§ 79 Abs. 1 SächsBO) in der Regel bereits dann erreichen kann, wenn absehbar ist, dass ein Vorhaben gegen nachbarschützende öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt, die nicht zum Prüfungsumfang einer Baugenehmigung gehören (vgl. bereits SächsOVG, Beschl. v. 22. August 1996, SächsVBl. 1997, 33 zum Bauanzeigefahren; Kober, in: Dammert/Kober/Rehak, Die neue SächsBO, § 79 Rn. 20 m. w. N.; zum intendierten Ermessen auf bauaufsichtliches Einschreiten bei einer Verletzung nachbarschützender Vorschriften vgl. etwa Senatsurt. v. 18. Oktober 2018 - 1 A 84/16 -, juris Rn. 37).

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