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   LG Gießen, 06.03.1996 - 1 S 487/95   

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https://dejure.org/1996,5143
LG Gießen, 06.03.1996 - 1 S 487/95 (https://dejure.org/1996,5143)
LG Gießen, Entscheidung vom 06.03.1996 - 1 S 487/95 (https://dejure.org/1996,5143)
LG Gießen, Entscheidung vom 06. März 1996 - 1 S 487/95 (https://dejure.org/1996,5143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 898
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.10.1992 - IV ZR 211/91

    Rückwirkende Neubestimmung des Verkehrswertes von Nachlaßgrundstücken zugunsten

    Auszug aus LG Gießen, 06.03.1996 - 1 S 487/95
    Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) sowie dem Rechtsgedanken des § 723 Abs. 2 BGB, wonach eine Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses nicht zur Unzeit erfolgen darf, folgt vielmehr, daß der in der Wohnung verbliebene Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einen Anspruch auf Einhaltung der mietvertraglichen Kündigungsfrist nach § 565 BGB hat (LG Hamburg WM 1993, 343).
  • BayObLG, 21.02.1983 - Allg. Reg. 112/81

    Mietvertrag; Vollmacht; Vollmachtsklausel; Mieterhöhung; Mieter; Mitmieter

    Auszug aus LG Gießen, 06.03.1996 - 1 S 487/95
    Es muß vielmehr das Einverständnis der übrigen Mieter zu dem Ausscheiden aus dem Vertrag erreicht worden sein (BayObLG ZMR 1983, 247, 248 (=WM 1983, 107); Bub/Treier-Straßberger, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl., Rn. II 260).
  • AG Tübingen, 07.10.2005 - 11 C 435/05

    Zustimmungspflicht zur Kündigung nach Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsam

    Hinsichtlich des Innenverhältnisses bei der Anmietung einer Ehewohnung werden die Vorschrift für die Gesellschaft Bürgerlichen Rechts für anwendbar gehalten, jedoch nur, soweit sie dem familienrechtlichen Charakter des Zusammenlebens nicht widersprechen (vgl. Landgericht Gießen, WuM 1996, 273 bis 274; Hanseatisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2001, 1012, 1015; Sternel, Mietrecht, 3. Auflage, I Rn. 24).

    Die sich nach § 705 BGB ff. regelnde Innengesellschaft hat als vermögensrechtlichen Wert die gemeinsame Nutzung der Wohnung (Landgericht Gießen, WuM 1996, 273 bis 274).

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