Rechtsprechung
   LG Dortmund, 14.08.2012 - 1 S 49/11   

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https://dejure.org/2012,29640
LG Dortmund, 14.08.2012 - 1 S 49/11 (https://dejure.org/2012,29640)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14.08.2012 - 1 S 49/11 (https://dejure.org/2012,29640)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14. August 2012 - 1 S 49/11 (https://dejure.org/2012,29640)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit einer Abrechnung der Differenzkosten aus dem Jahr 2008 im Jahr 2010 entsprechend den vertraglichen Regelungen aus dem Stromlieferungsvertrag mit der Regelung des § 54 Abs. 1 EEG 2009

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit einer Abrechnung der Differenzkosten aus dem Jahr 2008 im Jahr 2010 entsprechend den vertraglichen Regelungen aus dem Stromlieferungsvertrag mit der Regelung des § 54 Abs. 1 EEG 2009

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Dortmund, 26.11.2010 - 436 C 6035/10

    Rückzahlung der EEG-Umlage für das Jahr 2008 auf Grund eines Stomliefervertrags

    Auszug aus LG Dortmund, 14.08.2012 - 1 S 49/11
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.11.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund zum Aktenzeichen 436 C 6035/10 abgeändert.
  • LG Dessau-Roßlau, 17.05.2013 - 2 O 551/12

    Stromlieferungsvertrag: Unwirksamkeit der vertraglich vereinbarten Umlage von

    Die Neuregelungen finden in Ermangelung einer gesetzlichen Übergangsregelung in § 66 EEG 2009 in Bezug auf § 54 EEG 2009 auf das bereits vorher zustande gekommene Vertragsverhältnis unmittelbar ab Inkrafttreten zum 01.01.2009 Anwendung (so auch LG Dortmund, Urteil vom 14.08.2012 - 1 S 49/11 - zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   LG Bückeburg, 07.12.2011 - 1 S 49/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16864
LG Bückeburg, 07.12.2011 - 1 S 49/11 (https://dejure.org/2011,16864)
LG Bückeburg, Entscheidung vom 07.12.2011 - 1 S 49/11 (https://dejure.org/2011,16864)
LG Bückeburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - 1 S 49/11 (https://dejure.org/2011,16864)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrssicherungspflicht: Muss Eigentümer vor Dachlawinen schützen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dachlawinen: Wann muss Vermieter Schneeauffanggitter anbringen? (IMR 2012, 147)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 23.07.2003 - 13 U 49/03

    ZUr Frage des Schadensersatzes wegen Beschädigung eines parkenden PKW durch von

    Auszug aus LG Bückeburg, 07.12.2011 - 1 S 49/11
    Es ist zunächst Aufgabe eines jeden selbst, sich vor solchen Gefahren zu schützen (OLG Hamm, Urteil vom 23.07.2003, 13 U 49/03 Tz. 5 - zitiert nach Juris).

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat die Rechtsprechung in schneearmen Gegenden, wozu auch das Stadtgebiet B. zu rechnen ist, die Anbringung von Schneeauffanggittern zur Vermeidung von Dachlawinen nicht für erforderlich gehalten (vgl. nur OLG Hamm, Urteil vom 23.07.2003, 13 U 49/03 Tz. 6 - zitiert nach Juris).

  • OLG Celle, 20.01.1982 - 9 U 161/81
    Auszug aus LG Bückeburg, 07.12.2011 - 1 S 49/11
    In der Rechtsprechung ist daher seit langem anerkannt, dass einen Hauseigentümer grundsätzlich nicht die Pflicht trifft, Dritte durch spezielle Maßnahmen vor Dachlawinen zu schützen, wenn diese - wie hier - nicht vorgeschrieben sind (vgl. OLG Celle, VersR 82, 979; OLG Düsseldorf, OLGR 93, 119; OLG Hamm NJW-RR 87, 412).
  • BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit

    Auszug aus LG Bückeburg, 07.12.2011 - 1 S 49/11
    Erforderlich sind hierbei die Maßnahmen, die eine umsichtige und verständige Person für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schaden zu bewahren (vgl. BGH NJW 2006, 2326).
  • OLG Hamm, 13.01.2006 - 9 U 143/05

    Verkehrssicherungspflicht, Marktplatz, Stufe, Gefahrenstelle

    Auszug aus LG Bückeburg, 07.12.2011 - 1 S 49/11
    Der Dritte ist aber nur vor denjenigen Gefahren zu schützen, die er selbst in seiner Situation nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann (OLG Hamm NJW-RR 2006, 1100).
  • OLG Brandenburg, 23.08.2011 - 2 U 55/10

    Amtshaftung bei Feuerwehreinsatz: Haftung einer brandenburgischen Gemeinde für

    Auszug aus LG Bückeburg, 07.12.2011 - 1 S 49/11
    Als besondere Umstände gelten dabei die allgemeine Schneelage des Ortes, die allgemeine Beschaffenheit des Gebäudes, die allgemein ortsüblichen Sicherheitsvorkehrungen, die allgemeinen örtlichen Verkehrsverhältnisse, die konkreten Schneeverhältnisse und Witterungslage sowie die konkrete Verkehrseröffnung (so zu recht OLG Brandenburg vom 23.8.2011, 2 U 55/10, Tz. 18 - zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2000 - 22 U 90/98

    Haftung des Hotelbetreibers: Beschädigung von Kundenfahrzeugen auf dem

    Auszug aus LG Bückeburg, 07.12.2011 - 1 S 49/11
    Grundsätzlich sind bei Schadensersatzansprüchen, die aus bestehenden Verträgen abgeleitet werden, höhere Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht zu stellen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 27.04.2000, 22 U 90/98; AG Hannover, ZMR 2011, 139; Hugger/Stallwanger DAR 2005, 665, 666).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 26.02.2010 - 716 C 2/09

    Kausalität der Maklertätigkeit

    Auszug aus LG Bückeburg, 07.12.2011 - 1 S 49/11
    Grundsätzlich sind bei Schadensersatzansprüchen, die aus bestehenden Verträgen abgeleitet werden, höhere Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht zu stellen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 27.04.2000, 22 U 90/98; AG Hannover, ZMR 2011, 139; Hugger/Stallwanger DAR 2005, 665, 666).
  • OLG Hamm, 11.11.1986 - 27 U 68/86

    Verkehrssicherungspflicht; Dachlawine; Schneearme Gebiete

    Auszug aus LG Bückeburg, 07.12.2011 - 1 S 49/11
    In der Rechtsprechung ist daher seit langem anerkannt, dass einen Hauseigentümer grundsätzlich nicht die Pflicht trifft, Dritte durch spezielle Maßnahmen vor Dachlawinen zu schützen, wenn diese - wie hier - nicht vorgeschrieben sind (vgl. OLG Celle, VersR 82, 979; OLG Düsseldorf, OLGR 93, 119; OLG Hamm NJW-RR 87, 412).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.1992 - 13 U 95/92

    Verkehrssicherungspflichten eines Hauseigentümers bei starkem Schneefall

    Auszug aus LG Bückeburg, 07.12.2011 - 1 S 49/11
    In der Rechtsprechung ist daher seit langem anerkannt, dass einen Hauseigentümer grundsätzlich nicht die Pflicht trifft, Dritte durch spezielle Maßnahmen vor Dachlawinen zu schützen, wenn diese - wie hier - nicht vorgeschrieben sind (vgl. OLG Celle, VersR 82, 979; OLG Düsseldorf, OLGR 93, 119; OLG Hamm NJW-RR 87, 412).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2012 - 1 S 49.11   

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https://dejure.org/2012,35356
OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2012 - 1 S 49.11 (https://dejure.org/2012,35356)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.07.2012 - 1 S 49.11 (https://dejure.org/2012,35356)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juli 2012 - 1 S 49.11 (https://dejure.org/2012,35356)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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