Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2016 - 1 S 52.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25529
OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2016 - 1 S 52.16 (https://dejure.org/2016,25529)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.08.2016 - 1 S 52.16 (https://dejure.org/2016,25529)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. August 2016 - 1 S 52.16 (https://dejure.org/2016,25529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,25529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 4 S 1 StVG, § 11 Abs 8 FeV, § 46 Abs 3 FeV, § 69 Abs 1 S 1 StGB, § 3 Abs 3 S 1 Halbs 2 StVG
    Fahrerlaubnis; Entziehung; Führen nichterlaubnispflichtiger Fahrzeuge; Radfahrer; Strafverfahren gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 3 Abs 4 S 1 StVG, § 11 Abs 8 FeV, § 46 Abs 3 FeV
    Vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; Fahrerlaubnis; Entziehung; Führen nichterlaubnispflichtiger Fahrzeuge; Untersagung; Fahreignungsgutachten; angeordnet; nicht beigebracht; fehlende Fahreignung; Radfahrer; Unfall; alkoholbedingt; BAK 2,12 Promille; Strafurteil; ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Besoffen auf Fahrrad - Führerschein auch weg?!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3385
  • NZV 2017, 281
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Bayreuth, 16.03.2012 - B 1 S 12.136

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2016 - 1 S 52.16
    Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB setzt eine rechtswidrige Tat, die "bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen" wurde, voraus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1989 - 7 B 9.89 - juris Rn. 4; VG Bayreuth, Beschluss vom 16. März 2012 - B 1 S 12.136 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 24.01.1989 - 7 B 9.89

    Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr - Mangelnde Eignung - Fahrerlaubnis -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2016 - 1 S 52.16
    Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB setzt eine rechtswidrige Tat, die "bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen" wurde, voraus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1989 - 7 B 9.89 - juris Rn. 4; VG Bayreuth, Beschluss vom 16. März 2012 - B 1 S 12.136 - juris Rn. 24).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 12 ME 142/16

    Aggressionspotential; Anhaltspunkte; Beweiswürdigung; Bindung; Bindungswirkung;

    Da die Bindung der Verwaltungsbehörde in § 3 Abs. 4 StVG nicht als Ausdruck einer allgemeinen Vorrangstellung der strafgerichtlichen Entscheidung verstanden werden kann, sondern sich entstehungsgeschichtlich als Ausnahme darstellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.7.2016 - 10 S 77/15 -, VRS 130, 256 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 33) und ein systematischer Zusammenhang zwischen § 3 Abs. 3 und Abs. 4 StVG besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.6.2012 - BVerwG 3 C 30.11 -, NJW 2012, 3669 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 36 f.), dürfte § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG insgesamt, und zwar nicht nur insoweit, als es eine strafgerichtliche Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anbetrifft, unanwendbar sein, wenn das für eine Bindungswirkung in Frage kommende (Berufungs-)Urteil in einem strafgerichtlichen Verfahren erging, in dem nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB in Betracht kam, weil keine rechtswidrige Tat Verfahrensgegenstand war, die bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde (vgl. OVG Berlin-Bbg., Beschl. v. 16.8.2016 - OVG 1 S 52.16 -, NJW 2016, 3385 f., hier zitiert nach juris, Rn. 5).
  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 21.2988

    Untersagung des Führens von Fahrrädern nach Trunkenheitsfahrt - einstweiliger

    Dies ist nicht der Fall, wenn die Straftat - wie hier - nicht mit einem Kraftfahrzeug begangen wurde (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 16.8.2016 - OVG 1 S 52.16 - NJW 2016, 3385 = juris Rn. 5).
  • VG Augsburg, 21.02.2022 - Au 7 K 21.2287

    Fahrerlaubnis, Untersagung, Fahreignung, Bescheid, Gefahrenabwehr,

    In diesem Sinne geht auch die obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass die Anwendbarkeit von § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG im Lichte des Wortlauts von § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG voraussetzt, dass im Strafverfahren die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB in Betracht kommt (vgl. OVG BE-Bbg. B.v. 16.8.2016 - OVG 1 S 52.16 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 29.11.2007 - 11 CS 07.1976 - juris Rn. 15).
  • VG Ansbach, 14.12.2023 - AN 10 S 23.2292

    Bindungswirkung eines amtsgerichtlichen Urteils im Jugendstrafrecht, Verbotene

    Auch wäre in dem zuvor genannten Urteil eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB in Betracht gekommen, da § 315d StGB (Verbotene Kraftfahrzeugrennen) als Regelbeispiel in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführt ist (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 16.8.2016 - OVG 1 S 52.16 - juris Rn. 5).
  • VG München, 03.01.2018 - M 26 K 17.3911

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr

    § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG ist daher nicht anwendbar, wenn - wie vorliegend - die Straftat (Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB) auf einem Fahrrad begangen wurde (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 16.8.2016 - OVG 1 S 52.16 - juris).
  • VG Bayreuth, 14.01.2021 - B 1 S 20.1451

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, Verwertbarkeit der Angaben des Beschuldigten

    Die Bindungswirkung nach § 3 Abs. 3 und 4 StVG greift nur dann ein, wenn auch im strafgerichtlichen Verfahren die ggf. fehlende Kraftfahreignung inmitten steht, um der Gefahr widersprechender Entscheidungen von Strafgericht und Fahrerlaubnisbehörde vorzubeugen (OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 16.8.2016 - OVG 1 S 52.16 - juris Rn. 5; VG München, G.v. 3.1.2018 - M 26 K 17.3911 - juris Rn. 24).
  • VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 S 21.203

    Führen eines Fahrzeugs (Fahrrad) mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 8

    Die Bindungswirkung nach § 3 Abs. 3 und 4 StVG greift nur dann ein, wenn auch im strafgerichtlichen Verfahren die ggf. fehlende Kraftfahreignung inmitten steht, um der Gefahr widersprechender Entscheidungen von Strafgericht und Fahrerlaubnisbehörde vorzubeugen (OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 16.8.2016 - OVG 1 S 52.16 - juris Rn. 5; VG München, G.v. 3.1.2018 - M 26 K 17.3911 - juris Rn. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht