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   VGH Baden-Württemberg, 12.08.2004 - 1 S 564/04   

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https://dejure.org/2004,5843
VGH Baden-Württemberg, 12.08.2004 - 1 S 564/04 (https://dejure.org/2004,5843)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.08.2004 - 1 S 564/04 (https://dejure.org/2004,5843)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. August 2004 - 1 S 564/04 (https://dejure.org/2004,5843)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Untersagung der Haltung eines Kampfhundes - Zuverlässigkeit des Halters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Haltung eines Kampfhundes bei Nichtbestehen der Verhaltensprüfung; Feststellung der Zuverlässigkeit des Kampfhundehalters bei vorangeganger mehrfacher strafrechtlicher Verurteilung; Absehen von einer Fristenregelung in der gesetzlichen Regelung bezüglich ...

  • Judicialis

    WaffenG § 5 Abs. 2 a.F.; ; PolVOgH § 3 Abs. 4 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffenG § 5 Abs. 2 a.F.; PolVOgH § 3 Abs. 4 Satz 3
    Allgemeines Polizeirecht, (polizeiliches) Obdachlosenrecht: Hundehaltung, Hundehaltungsverbot, Untersagung, Zuverlässigkeit, Gefahrenabwehr, Hundehalter, Kampfhund, Wesenstest, Regelfall, Vermutungsregel, Verwaltungsvorschrift, Straftat, Gewaltdelikt, Zuhälterei, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Unzuverlässiger Kampfhundehalter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2005, 28
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Sigmaringen, 23.07.2003 - 1 K 2291/02

    Untersagung der Haltung eines Kampfhundes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.2004 - 1 S 564/04
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 23. Juli 2003 - 1 K 2291/02 - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat mit Urteil vom 23.7.2003 - 1 K 2291/02 - dem Antrag der Beklagten entsprechend die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 23. Juli 2003 - 1 K 2291/02 - aufzuheben und Ziff. 1.2 des Bescheides der Beklagten vom 19.3.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums Tübingen vom 15.10.2002 aufzuheben, sowie die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2001 - 1 S 2346/00

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.2004 - 1 S 564/04
    Der Verordnungsgeber will damit der ihm auferlegten Pflicht genügen, sich schützend und fördernd vor diese höchsten Rechtsgüter zu stellen und sie vor Eingriffen anderer zu bewahren (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 2 Abs. 1 LV; vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil vom 16.10.2001, VBlBW 2002, 292 f.).
  • BVerwG, 15.02.1980 - 2 CB 19.79

    Zulässigkeit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Entsprechende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.2004 - 1 S 564/04
    Dabei kann offen bleiben, ob maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage entsprechend den allgemeinen Grundsätzen bei der hier vorliegenden Anfechtungsklage der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - 15.10.2002 - (so VG Göttingen, Urteil v. 11.6.1999, DVP 1999, 475 ; mit Gründen in Juris) oder der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (hier: der Tag der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung) ist (so VG Karlsruhe, Urteil v. 26.3.2002 - 10 K 2428/02 sowie im Fall des Waffenbesitzverbotes BVerwG, Urteil vom 6.12.1978, BayVBl. 1980, 345 sowie VGH München, Urteil vom 8.12.1993, BayVBl. 1994, 404 ff.).
  • VGH Bayern, 08.12.1993 - 21 B 92.799
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.2004 - 1 S 564/04
    Dabei kann offen bleiben, ob maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage entsprechend den allgemeinen Grundsätzen bei der hier vorliegenden Anfechtungsklage der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - 15.10.2002 - (so VG Göttingen, Urteil v. 11.6.1999, DVP 1999, 475 ; mit Gründen in Juris) oder der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (hier: der Tag der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung) ist (so VG Karlsruhe, Urteil v. 26.3.2002 - 10 K 2428/02 sowie im Fall des Waffenbesitzverbotes BVerwG, Urteil vom 6.12.1978, BayVBl. 1980, 345 sowie VGH München, Urteil vom 8.12.1993, BayVBl. 1994, 404 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1992 - 1 S 2550/91

    Einschränkung der Haltung gefährlicher Hunde durch Rechtsverordnung; Leinenzwang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.2004 - 1 S 564/04
    Einer detaillierteren Angabe der Zuverlässigkeitsvoraussetzungen in der Verordnung selbst bedurfte es dabei ebenso wenig wie in anderen vergleichbaren Regelungsbereichen des öffentlichen Rechts (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.8.1992 - 1 S 2550/91 - zur PolVOgH 1991, VBlBW 1993, 99 f.).
  • FG München, 02.02.2004 - 10 K 2428/02

    Kindergeld bei Ableistung eines "Europäischen" Freiwilligendienstes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.2004 - 1 S 564/04
    Dabei kann offen bleiben, ob maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage entsprechend den allgemeinen Grundsätzen bei der hier vorliegenden Anfechtungsklage der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - 15.10.2002 - (so VG Göttingen, Urteil v. 11.6.1999, DVP 1999, 475 ; mit Gründen in Juris) oder der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (hier: der Tag der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung) ist (so VG Karlsruhe, Urteil v. 26.3.2002 - 10 K 2428/02 sowie im Fall des Waffenbesitzverbotes BVerwG, Urteil vom 6.12.1978, BayVBl. 1980, 345 sowie VGH München, Urteil vom 8.12.1993, BayVBl. 1994, 404 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2016 - 1 S 1662/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Einstufung als gefährlicher Hund und Anordnung von

    Der Antragsgegnerin ist es auch nicht verwehrt, die Antragstellerin hierzu in dem diesbezüglichen Verwaltungsverfahren (in einem neuen, hinreichend bestimmten und nicht als Verwaltungsakt gestalteten) Schreiben zur Vorlage eines Führungszeugnisses aufzufordern (vgl. § 41 Abs. 1 Nr. 9 BZRG; s. dementsprechend Nr. 4.2.2 i.V.m. Nr. 3.2.2 VwVgH; zum Begriff der Zuverlässigkeit des Hundehalters auch Senat, Urt. v. 12.08.2004 - 1 S 564/04 - VBlBW 2005, 28).

    Bei dieser Prüfung wird allerdings aus der zögerlichen Vorlage von Unterlagen allein nicht ohne weiteres auf die Unzuverlässigkeit eines Halters geschlossen werden können, da es sich insoweit, anders als etwa bei der Missachtung eines bereits verfügten Leinen- und Maulkorbzwangs, nicht um sicherheitsrelevante Halterpflichten handeln dürfte (vgl. Senat, Urt. v. 15.12.2006 - 1 S 894/05 -), weshalb die Antragsgegnerin im Falle einer Nichtvorlage voraussichtlich auch nicht ohne weiteres eigene Anstrengungen zur Einholung eines Führungszeugnisses unterlassen kann, wenn sie den Einblick darin für entscheidungserheblich hält (vgl. zum Fall der Einholung eines Führungszeugnisses durch die Behörde auch Senat, Urt. v. 12.08.2004, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2023 - 5 B 1701/21

    Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe wegen Erfolglosigkeit der Hauptsache für

    Der von der Antragstellerin angeführte, ein anderes Landesgesetz betreffende Rechtsprechungsbeleg, VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12. August 2004 - 1 S 564/04 -, juris, ist angesichts dessen nicht geeignet, den Schluss zu ziehen, dass nur solche Straftaten einzubeziehen seien, die eine Gefahr für Menschen oder Tiere begründen.
  • VG Freiburg, 07.03.2007 - 2 K 1674/06

    Hundehaltungsverbot im Fall eines Kampfhunds nach nicht bestandener

    Entscheidend ist, ob aufgrund der vom Hundehalter begangenen Rechtsverstöße nach objektivem Maßstäben und unter Würdigung der Persönlichkeit des Betroffenen und der Umstände des Einzelfalls die Gefahr besteht, dieser werde künftig seine Pflichten als Hundehalter nicht erfüllen (VGH Bad.-Württ. Urteil vom 12.8.2004 - 1 S 564/04 -).
  • VG Stuttgart, 30.05.2007 - 5 K 2922/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Einziehung und Hundehaltungsverbot

    Die in erster Linie alkoholbedingte Unzuverlässigkeit des Antragstellers bezüglich der Haltung seines als gefährlicher Hund eingestuften "..." - nach § 4 Abs. 2 PolVOgH dürfen gefährliche Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums nur Personen überlassen werden, die die Gewähr dafür bieten, dass der Hund sicher geführt wird, und die für den Halter erforderliche Zuverlässigkeit besitzen (vgl. hierzu näher VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.08.2004 - 1 S 564/04 -VBlBW 2005, 28; VG Stuttgart, Beschl. v. 11.05.2006 - 1 K 1683/06 - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 31.10.2000 - 5 B 838/00, NVwZ 2001, 227) - lassen den Schluss zu, dass der Antragsteller auch hinsichtlich der Haltung, Betreuung, Ausführung, In-Obhut- und In-Verantwortungnahme anderer Hunde nicht die Gewähr dafür bietet, mit Hunden so umzugehen, dass für Dritte keine Gefahren für Leib oder Leben, sowie Gefahren für Tiere und Sachen von Dritten ausgehen.
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