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   LG Frankfurt/Main, 22.06.1983 - 2/1 S 59/83   

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https://dejure.org/1983,1015
LG Frankfurt/Main, 22.06.1983 - 2/1 S 59/83 (https://dejure.org/1983,1015)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.06.1983 - 2/1 S 59/83 (https://dejure.org/1983,1015)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. Juni 1983 - 2/1 S 59/83 (https://dejure.org/1983,1015)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Abschleppkosten

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung und als Geschäftsführung ohne Auftrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 823, 859 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 183
  • VersR 1984, 474
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.10.1966 - Ib ZR 156/64

    Wettbewerbswidrigkeit der Anmietung einer Gebäudefläche für Werbezwecke - Abwehr

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.06.1983 - 1 S 59/83
    Da der Bekl. unstreitig nur wenige Stunden nach dem Abstellen des Wagens der Kl. zu dem Parkplatz kam und nach einer ihm zuzubilligenden Informations-, Überlegungs- und Vorbereitungszeit (vgl. Prot. III, 39, 40; Palandt-Bassenge, § 859 Anm. 3; BGH, NJW 1967, 46 (48)) noch am gleichen Abend unverweilt zur Entsetzung der Kl. aus seinem Besitz schritt, hat er sofort i. S. des § 859 III BGB gehandelt.
  • OLG Karlsruhe, 18.11.1977 - 10 W 65/77
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.06.1983 - 1 S 59/83
    Es ist daher gleichermaßen in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß eine Entsetzung des Besitzstörers 'noch am gleichen Tag' oder 'noch am gleichen Abend', aber auch 'noch am folgenden Tag' als in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Besitzstörung und damit als sofort i. S. des § 859 III BGB angesehen werden muß (vgl. RG, GA 51, 191: noch an demselben Nachmittag des Tages; OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 206 (207): noch am gleichen Abend; der Mieter handelt noch 'sofort', wenn er sich einen Tag nach der gewaltsamen Entziehung der Wohnung wieder bemächtigt, vgl. RG, SeuffBl 68, 145; Haase, in: MünchKomm, § 859 Rdnr. 24; Staudinger-Bund, § 859 Rdnr. 17).
  • OVG Saarland, 06.05.1993 - 1 R 106/90

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung

    Zwar wäre der Kläger beziehungsweise die Z -Versicherungsgesellschaft als Mieter des Stellplatzes Nr. 4 und damit Besitzer eines Grundstücksteils gemäß § 859 Abs. 1 und 3 BGB berechtigt gewesen, sich sofort nach Entziehung des Besitzes durch Entsetzung des Täters mittels Abschleppens des rechtswidrig abgestellten Fahrzeugs wieder des Besitzes zu bemächtigen (vgl. u.a. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 51. Auflage, § 859 Rn 4; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 18.11.1977, OLGZ 1978, 206; LG Frankfurt, Urteil vom 22.6.1983, NJW 1984, 183; AG Mühlheim, Urteil vom 6.6.1986, NJW-RR 1986, 1355; AG Braunschweig, Urteil vom 6.11.1985, NJW-RR 1986, 1414; AG Frankfurt, Urteil vom 6.10.1989, NJW 1990, 917; einschränkend - "nach Ablauf einer angemessenen Wartefrist" -: AG Frankfurt, Urteil vom 7.4.1988, NJW-RR 1989, 83).
  • AG Essen, 06.12.2001 - 136 C 159/01

    Abschleppkosten - Kfz-Umsetzungsgebühren - Parken

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Entsetzung des Besitzstörers auch noch am folgenden Tag als in unmittelbare zeitlichen Zusammenhang mit der Besitzstörung und damit als "sofort" i.S.v. § 859 III BGB angesehen werden muss (LG Frankfurt a.M., DAR 1984, 25 f.; AG Braunschweig, NJW-RR 1986, 1414; AG Deggendorf, DAR 1984, 277 f.).
  • AG Fürstenfeldbruck, 13.12.1984 - 1 C 2162/84

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung

    berechtigt war, das Fahrzeug des Bekl. von seinem Parkplatz zu entfernen, weil in dem Abstellen des Fahrzeugs eine Besitzstörung zu erblicken ist (so auch mit überzeugenden Argumenten LG Frankfurt, NJW 84, Seite 183).
  • AG München, 11.05.2001 - 163 C 1561/01

    Falschparker - privates Abschleppen - Wer zahlt die Abschleppkosten

    Es kommt daher vorliegend nicht darauf an, ob ein "sofortiges" Abschleppen auch dann noch sofortige Besitzkehr i.S. § 859 Abs. 3 BGB ist, wenn dies erst im Laufe des Tages oder sogar erst am nächsten Tag erfolgt (vgl. insofern bejahend LG Frankfurt in NJW 1984, S. 183 und AG Braunschweig in NJW-RR 1986, S. 1414, dagegen Schünemann, Privates Abschleppen - contra legem?, DAR 1997.
  • VGH Hessen, 07.03.1989 - 2 UE 1974/85

    Verpflichtung zur Aufstellung (amtlicher) Verkehrszeichen auf Klinikgelände;

    Gegen Kraftfahrer, die ihre Fahrzeuge verbotswidrig abstellen, kann die Klägerin auch privatrechtlich vorgehen (vgl. hierzu z.B. LG Frankfurt, Urteil vom 22. Juni 1983, NJW 84, 183).
  • AG Konstanz, 31.08.2006 - 4 C 465/06

    Unerlaubte Handlung: Abschleppen eines auf einem kostenpflichtigen

    Grundsätzlich steht dem Besitzer eines privaten Abstellplatzes ein Selbsthilferecht zum Abschleppen eines fremden auf dem Parkplatz abgestellten Pkws und ein Anspruch auf Ersatz der Abschleppkosten zu (OLG Karlsruhe, Die Justiz 1978, 71, Landgericht Frankfurt, Urteil vom 22.06.1983, Aktenzeichen 2 / 1 S 59/83 und AG Neumünster DAR 1987, 387).
  • AG Köln, 10.03.2006 - 208 C 461/05

    Nutzung eines Parkplatzes nach Auslaufen der Gültigkeit des gezogenen Parktickets

    "Sofort" in diesem Sinne heißt unter Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit nicht unmittelbar nach Entdeckung sondern kann auch noch Stunden später vorliegen, zumal die Besitzstörung bzw. Entziehung durch den Autofahrer bei fortgesetztem Parken andauert und das Merkmal "sofort" nicht ausdrücklich an die erste Entdeckung anknüpft (vgl. LG Frankfurt am Main, NJW-RR 2003, 312; NJW 1984, 183; Amtsgericht Essen DAR 2002, 131; Amtsgericht Deggendorf DAR 1984, 227).
  • VG Neustadt, 04.07.2002 - 4 K 2517/01

    Prüfungsumfang bei der Einvernehmenserteilung

    Dies ändert aber nichts daran, dass das Gebot der Rücksichtnahme als allgemeingültiges Rechtsprinzip im Öffentlichen Recht (s. Dürr/Seiler-Dürr, Rheinland-Pfälzisches Landesrecht, Baurecht, 2000, Rdnr.284 m.w.N.) vorrangig eine objektivrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzung ist (BVerwGE 28, 268, 274 f.; NJW 1984, 183; s. auch Mampel, DVBl 2000, 1830, 1831; Hahn/Schulte, Öffentlich-rechtliches Baunachbarrecht, 1998, Rdnr. 183) und dessen Einhaltung daher auch von der Gemeinde im Rahmen ihrer Entscheidung nach § 36 BauGB zu prüfen ist.
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