Rechtsprechung
LG Landau/Pfalz, 25.10.2005 - 1 S 62/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 199 Abs 3 BGB, § 241 BGB, § 242 BGB, § 278 BGB, § 280 BGB
Schadensersatz: Vertragsähnliche Sonderverbindung bei unberechtigt geltend gemachter Forderung - verkehrslexikon.de
Deliktische Sonderbeziehung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Landau/Pfalz, 27.04.2005 - 3 C 1734/04
- LG Landau/Pfalz, 25.10.2005 - 1 S 62/05
- BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05
- LG Landau/Pfalz, 20.11.2007 - 1 S 62/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85
Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die …
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 25.10.2005 - 1 S 62/05
Von einer solchen Sonderverbindung als Voraussetzung für einen entsprechenden Schadensersatzanspruch ist auch schon deshalb auszugehen, weil für die Kammer kein nachvollziehbarer Grund ersichtlich ist, weshalb bei Bestehen der oben genannten und hier vorliegenden Voraussetzungen (unberechtigte anwaltliche Geltendmachung eines Zahlungsanspruches in erheblicher Höhe unter Fristsetzung mit Klageandrohung) im Verhältnis zwischen Parteien eines wie auch immer gearteten Vertragsverhältnisses zueinander, eine solche Geltendmachung von unberechtigten Ansprüchen als vertragliche Nebenpflichtverletzung gewertet werden können soll (vgl. etwa BGH, Urteil vom 30.04.1986, Az. VIII ZR 112/85, zitiert nach JURIS), im Verhältnis zwischen Parteien, die keinerlei vertragliche Beziehung miteinander gehabt haben, jedoch nicht. - OLG Celle, 09.04.1969 - 9 U 134/68
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 25.10.2005 - 1 S 62/05
Dies gilt insbesondere gerade dann, wenn, wie hier, der unberechtigte Anspruch seinerseits mit Rechtsanwaltsschreiben (vom 06.12.2000) und unter relativ kurzer Fristsetzung mit Klageandrohung gegenüber dem Geschädigten geltend gemacht wird (so bereits OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.05.1969, Az. 9 U 134/68, Anwaltsblatt 1969, Seite 446;… vgl. auch Heinrichs in: Palandt, BGB, 64. Auflage 2005, § 280 Rd-Nr. 32 m.w.N. aus der Rechtsprechung). - LG Zweibrücken, 10.02.1998 - 3 S 178/97
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 25.10.2005 - 1 S 62/05
Dies gilt, wie dies bereits durch das Erstgericht zutreffend festgestellt worden ist, insbesondere dann, wenn auch die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO und hier insbesondere für das Bestehen des erforderlichen Feststellungsinteresses vorliegen, die sich ebenfalls aus den o.g. Umständen ergeben (vgl. auch LG Zweibrücken, Urteil vom 10.02.1998, Az. 3 S 178/97, zitiert nach JURIS). - BGH, 11.06.1996 - VI ZR 256/95
Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den irrtümlich seine Einstandspflicht …
Auszug aus LG Landau/Pfalz, 25.10.2005 - 1 S 62/05
Dabei handelt es sich indes um eine, auch durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in anderem Zusammenhang anerkannte, quasi deliktische Sonderverbindung zwischen den Parteien, die an die Stelle eines vertraglichen Schuldverhältnisses treten und einen entsprechenden Schadensersatzanspruch ähnlich dem aus culpa in contrahendo oder positiver Forderungsverletzung bzw. inzwischen wohl auch gemäß § 280 Abs. 1 BGB n.F. auslösen kann (vgl. BGH, Urteil vom 11.06.1996, Az. VI ZR 256/95, zitiert nach JURIS).
- OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 7 U 64/07
Anwaltshaftung: Hinweis auf eine Drittwiderspruchsklage bei beendeter …
Soweit das Landgericht Landau in der vom Beklagten zitierten Entscheidung vom 25.10.2005 (Az.: 1 S 62/05) eine abweichende Rechtsauffassung vertreten hat, bedarf dies keiner Auseinandersetzung, nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil zwischenzeitlich aufgehoben hat (BGH NJW 2007, 1458).
Rechtsprechung
LG Landau/Pfalz, 20.11.2007 - 1 S 62/05 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Landau/Pfalz, 27.04.2005 - 3 C 1734/04
- LG Landau/Pfalz, 25.10.2005 - 1 S 62/05
- BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05
- LG Landau/Pfalz, 20.11.2007 - 1 S 62/05
Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - 1 S 62.05 |
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OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. August 2005 - 1 S 62.05 (https://dejure.org/2005,38031)
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 22.01.2001 - 10 S 2032/00
Fahrerlaubnisentziehung: Verdacht auf Alkoholmissbrauch - Beibringung eines …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - 1 S 62.05
Im Übrigen wird man § 13 FeV gerade als besondere Ausgestaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes betrachten können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 10 S 2032/00 -, DÖV 2001, 430 [431]). - BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90
Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - 1 S 62.05
Verwaltungsbehörden und Gerichten sei es nicht verwehrt, die im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungs- und im strafgerichtlichen Verfahren gewonnenen Erkenntnisse und Beweismittel einer eigenständigen Überprüfung zu unterziehen (Bundesverfassungsgericht. Beschluss vom 16. Januar 1991 - 1 BvR 1326/90 -, NJW 1991, 1530 [1531 f.]). - BVerwG, 12.07.2001 - 3 C 14.01
Zeitpunkt, maßgeblicher - in Revisionsverfahren auf Erteilung der Fahrerlaubnis; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - 1 S 62.05
Diese Vorschrift, die durch die Gesetzesänderung vom 19. März 2001 (BGBII S. 386) angefügt wurde, verfolgt den Zweck, die durch die vorherige Gesetzesänderung durch das Gesetz vom 24. April 1998 (BGBl I S. 747) ausgeschlossene Verwertungsregelung des § 52 Abs. 2 BZRG wieder aufleben zu lassen, um einer unbeabsichtigten Privilegierung des dem Übergangsrecht unterfallenden Personenkreises zu begegnen (vgl. dazu Gesetzesbegründung, Bundestags-Drucksache 14/4304 S. 14; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 3 C 14/01 -, NVwZ-RR 2002, 93).
Rechtsprechung
LG Flensburg, 04.11.2005 - 1 S 62/05 |
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- juris (Volltext/Leitsatz)