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   OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 1 S 71.12   

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OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 1 S 71.12 (https://dejure.org/2012,87111)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.06.2012 - 1 S 71.12 (https://dejure.org/2012,87111)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - 1 S 71.12 (https://dejure.org/2012,87111)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Thüringen, 02.02.2017 - 2 EO 887/16

    Anordnung zur Beibringung eines neurologisch-psychiatrischen Gutachtens zur

    Ein nur auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutender Umstand kann kein hinreichender Grund für die Anforderung eines Gutachtens sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 - Juris, Rn. 22 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012 - OVG 1 S 71.12 - Juris, Rn. 4 und Dauer in Hentschel/König/ders., Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Rn. 23 zu § 11 FeV, jeweils m. w. N.; zu den Anforderungen an die Eignungsbedenken bei der Anordnung anderer Aufklärungsmaßnahmen vgl. ferner BVerfG, Beschlüsse vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - Juris, Rn. 60 und 63, und vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - Juris, Rn. 54).

    Zwar stimmt der Senat mit der Kammer darin überein, dass völlig abwegig erscheinende Erklärungen rechtlicher oder tatsächlicher Art ebenso wie Verhaltensweisen des Fahrerlaubnisinhabers außerhalb des Straßenverkehrs für sich allein gesehen grundsätzlich keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine die Fahreignung beeinträchtigende Gesundheitsstörung zu begründen vermögen (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012 - OVG 1 S 71.12 - Juris, Rn. 4).

  • VG Gera, 16.09.2015 - 2 K 525/14

    Waffenbesitzkarte trotz Sympathiebekundung für Reichsbürgerbewegung

    Das Äußern der hier in Rede stehenden abstrusen Auffassungen oder Sympathiebekundungen bezüglich solcher politischen Auffassungen werden ohne das Hinzutreten weiterer Umstände grundsätzlich noch nicht einmal Tatsachen im Sinne von § 6 Abs. 2 WaffG begründen, bei deren Bekanntwerden die Waffenbehörde den Erlaubnisinhaber aufzufordern hat, ein amts- oder fachärztliches bzw. fachpsychologisches Gutachten über seine Person vorzulegen (Für die entsprechende Anforderung eines MPU-Gutachtens im Fahrerlaubnisrecht: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012 - OVG 1 S 71.12 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 10 S 2000/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Reichsbürger

    In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist allerdings umstritten, ob im Fall der sog. Reichsbürger das Äußern politischer und rechtlicher Auffassungen, die der Allgemeinheit völlig abwegig erscheinen (insbesondere Leugnen der Existenz der Bundesrepublik Deutschland und der Gültigkeit ihrer Rechtsnormen), und hierauf zurückzuführende Verhaltensweisen außerhalb des Straßenverkehrs für sich allein gesehen schon hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine die Fahreignung ausschließende psychische Erkrankung im Sinn der Nummer 7 der Anlage 4 der FeV zu begründen vermögen (aus der [uneinheitlichen] Rechtsprechung vgl. ThürOVG, Beschluss vom 02.02.2017 - 2 EO 887/16 - LKV 2017, 423; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2015 - OVG 1 S 10.13 - LKV 2015, 178 mit Anm. von Neubauer/Caspar; Beschluss vom 15.06.2012 - OVG 1 S 71.12 - LKV 2015, 177; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.04.2007 - 12 ME 154/07 - JurionRS 2007, 63286; VG Saarland, Beschluss vom 01.03.2013 - 10 L 360/13 - ZfSch 2013, 297; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27.11.2012 - 4 K 3172/12 - juris; VG Meiningen, Urteil vom 08.11.2011 - 2 K 297/11 Me - ThürVBl 2012, 183; VG Berlin, Beschluss vom 07.10.2011 - 20 L 108.11 - LKV 2012, 574; VG Frankfurt Oder, Beschluss vom 19.05.2011 - VG 2 L 58/11 - juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 23.02.2007 - 6 B 413/06 - juris; ferner Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., FeV § 11 Rn. 27; Müller/Rebler, DAR 2017, 349).

    Von daher dürften Äußerungen und Verhaltensweisen, die sich im Rahmen des bei Anhängern der "Reichsbürgerbewegung" Üblichen halten, zwar auf eine akzentuierte Persönlichkeit, nicht aber auf einen Wahn oder Ähnliches schließen lassen und damit für sich allein gesehen noch nicht geeignet sein, einen Eignungsmangel wegen Vorliegens einer psychischen Erkrankung nach Nummer 7 der Anlage 4 der FeV als nahe liegend erscheinen zu lassen (im Ergebnis ebenfalls zurückhaltend gegenüber einer Pathologisierung sog. Reichsbürger z. B. ThürOVG, Beschluss vom 02.02.2017 a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 a. a. O.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27.11.2012 a. a. O.; VG Frankfurt Oder, Beschluss vom 19.05.2011 a. a. O.).

    Daneben kann bei Vorliegen einer hinreichend fundierten ärztlichen (Vor-)Einschätzung, der Betroffene leide möglicherweise an einer (die Fahreignung beeinträchtigenden) psychischen Krankheit, eine Untersuchungsanordnung nach § 11 Abs. 2 FeV sachlich gerechtfertigt sein (zu solchen ärztlichen Hinweisen vgl. etwa Senatsurteil vom 10.12.2013 a. a. O.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.04.2016 a. a. O.; BayVGH, Beschlüsse vom 25.04.2016 - 11 CS 16.227 - juris und vom 03.09.2015 a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 a. a. O.).

  • VG Freiburg, 09.08.2017 - 4 K 4224/17

    Fahrerlaubnisentziehung - unbestimmte Gutachtenaufforderung wegen abwegiger

    Etwas anderes kann sich nur im Einzelfall bei Hinzutreten weiterer Anhaltspunkte ergeben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 - OVG 1 S 71.12 -, juris Rn. 4; Thüring. OVG, Beschluss vom 02.02.2017 - 2 EO 887/16 -, juris Rn. 25 f.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27.11.2012 - 4 K 3172/12 -, juris; geringere Anforderungen stellt wohl VG Braunschweig, Beschluss vom 23.02.2007 - 6 B 413/06 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2015 - 1 S 10.13

    Fahrerlaubnisentziehung bei Kraftfahreignungszweifel aufgrund von extremen

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juni 2012 zum Aktenzeichen OVG 1 S 71.12 betreffe einen anderen Sachverhalt, so dass vorliegend der Antragsgegner zu Recht von dem nicht vorgelegten Gutachten auf die Nichteignung des Antragstellers habe schließen dürfen; es handele sich bei seinen Äußerungen nicht lediglich um rechtliche oder politische Meinungsäußerungen, sondern aus ihnen ergäben sich deutliche Hinweise auf Wahnvorstellungen über tatsächliche Geschehensabläufe.

    Soweit die Beschwerde im Wesentlichen darauf abhebt, dass sich die Kammer nur unzureichend mit der Entscheidung des Senats vom 15. Juni 2012 - OVG 1 S 71.12 - auseinandergesetzt und hiernach zu einer falschen Entscheidung gelangt sei, greift das nicht durch.

    Soweit die Beschwerde diesbezüglich unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 15. Juni 2012 - OVG 1 S 71.12 - geltend macht, dass fahrerlaubnisrechtlich für Zweifel an der charakterlichen Eignung grundsätzlich die aus der rechts- oder bestandskräftigen Feststellung von Verkehrsverstößen abgeleitete nachlässige oder gleichgültige Einstellung zu den verkehrsrechtlichen Vorschriften und die damit einhergehende Wahrscheinlichkeit weiterer Verkehrsverstöße maßgeblich sei (Beschluss des Senats vom 15. Juni 2012, a.a.O., S. 5 des Beschlussabdrucks), spricht jedenfalls im Rahmen der hier vorzunehmenden Interessenabwägung Überwiegendes dafür, dass vorliegend von einer solchen nachlässigen bzw. gleichgültigen Einstellung des Antragstellers zu den verkehrsrechtlichen Vorschriften auszugehen ist und er mit seiner Negierung geltenden Rechts auch eine Gefahr für den öffentlichen motorisierten Straßenverkehr darstellt.

  • VG Saarlouis, 01.03.2013 - 10 L 360/13

    Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Gutachtenanforderung zur

    dazu allgemein etwa Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 11 FeV, Rdn. 3 a, sowie zur vorliegenden Problematik die Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg vom 28.10.2004, 10 S 475/04, des VG Braunschweig vom 23.02.2007, 6 B 413/06, des VG Frankfurt/Oder vom 19.05.2011, 2 L 56/11, des VG Berlin vom 07.10.2011, 20 L 108.11, des VG Meiningen vom 08.11.2011, 2 K 297/11 Me und des VG Sigmaringen vom 27.11.2012, 4 K 3172/12 - jeweils zitiert nach juris, sowie den vom Antragsteller vorgelegten Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 15.06.2012, OVG 1 S 71.12.
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   LG Gießen, 07.11.2012 - 1 S 71/12   

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LG Gießen, 07.11.2012 - 1 S 71/12 (https://dejure.org/2012,54834)
LG Gießen, Entscheidung vom 07.11.2012 - 1 S 71/12 (https://dejure.org/2012,54834)
LG Gießen, Entscheidung vom 07. November 2012 - 1 S 71/12 (https://dejure.org/2012,54834)
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Wird zitiert von ...

  • AG Paderborn, 03.12.2020 - 57 C 44/20

    Wohnung mit grellen Wandfarben zurückgegeben: Mieter muss Schadensersatz leisten

    Denn von dem Schaden in Höhe der Malerkosten ist ein Vorteilsausgleich (Abzug neu für alt) in Höhe von 351, 97 EUR vorzunehmen, weil die Klägerin durch die Zahlung des Schadensersatzes im Ergebnis eine vollständig renovierte Wohnung zurückerhält, obwohl sie keinen Anspruch gegen die Beklagte auf Durchführung der Schönheitsreparaturen oder auf Zahlung eines anteiligen Betrages hierfür bei Beendigung des Mietverhältnisses hatte (vgl. LG Gießen Urt. v. 7.11.2012 - 1 S 71/12, BeckRS 2013, 18160, beck-online).

    Die Mehrkosten, welche zur Beseitigung des ungewöhnlichen Dekorationszustands aufgewendet werden, sind vollumfänglich zu ersetzen (LG Gießen Urt. v. 7.11.2012 - 1 S 71/12, BeckRS 2013, 18160, beck-online; Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, 14. Aufl. 2019, BGB § 538 Rn. 43).

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