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   VGH Baden-Württemberg, 26.05.2006 - 1 S 78/06   

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https://dejure.org/2006,5346
VGH Baden-Württemberg, 26.05.2006 - 1 S 78/06 (https://dejure.org/2006,5346)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.05.2006 - 1 S 78/06 (https://dejure.org/2006,5346)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Mai 2006 - 1 S 78/06 (https://dejure.org/2006,5346)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wahlanfechtung einer Gemeinderatswahl - Wählbarkeit eines Bewerbers - zum Begriff des Wohnens iSd baden-württembergischen Kommunalwahlrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzugen für die Wählbarkeit bei der unechten Teilortswahl; Begriff des "Wohnens" im Sinn des Kommunalwahlrechts; Vorliegen einer "Wohnung" bei gelegentlichem Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume; Melderegister ausschlaggebend für ...

  • Judicialis

    GemO § 27 Abs. 2 Satz 2; ; AO § 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GemO § 27 Abs. 2 Satz 2; AO § 8
    Kommunalwahl: Gemeinderatswahl, Wahl Gemeinderat, Kommunalwahl, unechte Teilortswahl, Wählbarkeit, Begriff Wohnen, Nebenwohnung, Melderegister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Neresheimer CDU-Gemeinderat muss weiter um seinen Sitz bangen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 232
  • VBlBW 2006, 388
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 165/99

    Kindergeld bei ausländischem Schulbesuch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.2006 - 1 S 78/06
    Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume macht eine Wohnung indessen nicht zur Bleibe; dies gilt insbesondere dann, wenn der Aufenthalt lediglich Besuchs- oder Erholungszwecken dient (vgl. BFH, Urteil vom 23.11.2000 - VI R 165/99 -, BFHE 193, 569 ; vom 12.01.2001 - VI R 64/98 -, BFH/NV 2001, 1231; Nds. FG, Beschluss vom 09.09.2004 - 10 V 302/04 -, m.w.N.), der sich letztlich nicht grundsätzlich von einem zur Begründung eines Wohnsitzes - von Ausnahmefällen abgesehen - untauglichen Hotelaufenthalt unterscheidet (siehe hierzu BFH, Urteil vom 24.10.1969 - IV 290/64 -, BFHE 97, 272 ).

    Eine subjektive Komponente hat der öffentlich-rechtliche Wohnsitzbegriff nur insoweit, als die tatsächlichen Verhältnisse dann den Schluss auf eine auch zukünftige Nutzung der Wohnung erlauben, weil ein - objektiv realisierbarer - Wille vorhanden ist (vgl. BFH, Urteil vom 23.11.2000 - VI R 165/99 -, BFHE 193, 569 ; BSG, Urteil vom 25.08.1994 - 2 RU 14/93 - siehe zum Ganzen auch Bock, a.a.O., § 10 Rn. 3 ff.).

  • VG Stuttgart, 13.04.2005 - 7 K 3365/04

    Anfechtung einer Wahl zum Gemeinderat.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.2006 - 1 S 78/06
    Auf die Berufung der Beigeladenen zu 2 wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. April 2005 - 7 K 3365/04 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. April 2005 - 7 K 3365/04 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 25.01.1989 - I R 205/82

    Gewöhnlicher Aufenthalt - Inland - Grenzgänger - Aufenthalt während der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.2006 - 1 S 78/06
    Eine Wohnung in diesem Sinne setzt zum dauerhaften Wohnen geeignete Räumlichkeiten voraus; eine bloße Übernachtungsgelegenheit, insbesondere bei Verwandten oder Bekannten, genügt hingegen nicht (vgl. BFH, Urteil vom 25.01.1989 - I R 205/82 -, BFHE 158, 210 ; Pahlke/Koenig, a.a.O., § 8 Rn. 9, m.w.N.).
  • BFH, 12.01.2001 - VI R 64/98

    Kindergeld - Wohnsitz im Inland

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.2006 - 1 S 78/06
    Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume macht eine Wohnung indessen nicht zur Bleibe; dies gilt insbesondere dann, wenn der Aufenthalt lediglich Besuchs- oder Erholungszwecken dient (vgl. BFH, Urteil vom 23.11.2000 - VI R 165/99 -, BFHE 193, 569 ; vom 12.01.2001 - VI R 64/98 -, BFH/NV 2001, 1231; Nds. FG, Beschluss vom 09.09.2004 - 10 V 302/04 -, m.w.N.), der sich letztlich nicht grundsätzlich von einem zur Begründung eines Wohnsitzes - von Ausnahmefällen abgesehen - untauglichen Hotelaufenthalt unterscheidet (siehe hierzu BFH, Urteil vom 24.10.1969 - IV 290/64 -, BFHE 97, 272 ).
  • BFH, 27.09.1999 - I B 83/98

    Wohnsitz; Beibehaltung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.2006 - 1 S 78/06
    Die Rechtsprechung verneint das Vorliegen eines Wohnsitzes nämlich insbesondere dann, wenn Besuchs- und Erholungszwecke im Mittelpunkt stehen (vgl. BFH, Beschluss vom 27.09.1999 - I B 83/98 -, BFH/NV 2000, 673); das ist hier aber ersichtlich nicht der Fall.
  • BFH, 28.02.2003 - II B 9/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.2006 - 1 S 78/06
    Eine Tatbestandswirkung, wie sie teilweise in Zweitwohnungssteuerrecht durch den Verweis auf die formellen melderechtlichen Verhältnisse angeordnet ist (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 05.03.1997 - II R 41/95 -, BFHE 182, 249; Beschluss vom 28.02.2003 - II B 9/02 -, BFH/NV 2003, 837), entfaltet die Eintragung ins Melderegister indessen mangels öffentlichen Glaubens nicht; vielmehr steht sie gem. § 4a MRRG, § 12 Abs. 1 MG unter dem Vorbehalt der Änderung von Amts wegen, wenn sie dem materiellen Melderecht nicht entspricht (vgl. auch Schreiber, a.a.O., § 12 Rn. 16, S. 272).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.2006 - 1 S 78/06
    Nur dann, wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Angaben nicht zutreffen, bedarf es weiterer Ermittlungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.1991 - 1 C 24.90 -, BVerwGE 89, 110 ; siehe auch Hess. VGH, Urteil vom 13.11.1990 - 11 UE 4950/88 -, NVwZ-RR 1991, 357 ; zum Wahlrecht OVG Bremen, Beschluss vom 19.05.1979 - WP 1/79 -, DÖV 1980, 57 ; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 03.06.1975 - 2 BvC 1/74 -, BVerfGE 40, 11 ).
  • VGH Hessen, 13.11.1990 - 11 UE 4950/88

    Melderechtliche Hauptwohnung eines Studenten - Bestimmung der Hauptwohnung durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.2006 - 1 S 78/06
    Nur dann, wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Angaben nicht zutreffen, bedarf es weiterer Ermittlungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.1991 - 1 C 24.90 -, BVerwGE 89, 110 ; siehe auch Hess. VGH, Urteil vom 13.11.1990 - 11 UE 4950/88 -, NVwZ-RR 1991, 357 ; zum Wahlrecht OVG Bremen, Beschluss vom 19.05.1979 - WP 1/79 -, DÖV 1980, 57 ; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 03.06.1975 - 2 BvC 1/74 -, BVerfGE 40, 11 ).
  • BFH, 14.11.1969 - III R 95/68

    Unbeschränkte Vermögensteuerpflicht - Amerikanische Natotruppen - Deutsche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.2006 - 1 S 78/06
    Auch wenn der Wohnsitz demnach im Ansatz unabhängig vom Inhalt des Melderegisters zu bestimmen ist (siehe BFH, Urteil vom 14.11.1969 - VV E 95/68 [richtig: III R 95/68 - d. Red.] -, BFHE 97, 425 ), so bleibt eine abweichende Beurteilung gleichwohl die Ausnahme.
  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.2006 - 1 S 78/06
    Nur dann, wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Angaben nicht zutreffen, bedarf es weiterer Ermittlungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.1991 - 1 C 24.90 -, BVerwGE 89, 110 ; siehe auch Hess. VGH, Urteil vom 13.11.1990 - 11 UE 4950/88 -, NVwZ-RR 1991, 357 ; zum Wahlrecht OVG Bremen, Beschluss vom 19.05.1979 - WP 1/79 -, DÖV 1980, 57 ; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 03.06.1975 - 2 BvC 1/74 -, BVerfGE 40, 11 ).
  • FG Niedersachsen, 09.09.2004 - 10 V 302/04

    Möglichkeit der Zusammenveranlagung bei unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen;

  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 14/93

    Anspruch auf Verletztenrente wegen Berufskrankheit - Feststellung des

  • BFH, 28.01.2004 - I R 56/02

    Inländischer Zweitwohnsitz - unbeschränkte Steuerpflicht

  • BFH, 24.10.1969 - IV 290/64

    Steueranpassungsgesetz / Erstes Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes

  • BFH, 05.03.1997 - II R 41/95

    Hamburgisches Zweitwohnungsteuergesetz - Verfassungsmäßigkeit

  • OVG Bremen, 19.05.1979 - WP 1/79
  • VG Karlsruhe, 24.10.2017 - 6 K 791/16

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme zur Durchführung bodenschutzrechtlicher

    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme setzt dies aber eine Erheblichkeit des Verursachungsbeitrages voraus (ebenfalls ständige Rspr., vgl. hierzu zuletzt nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2005 - 10 S 1478/03 -, VBlBW 2006, S. 388 , bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 7 C 3.05 -, NVwZ 2006, S. 928 m.w.N.).

    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang unter Verweis auf eine Stellungnahme des ... von der ... vom 29.09.2017 weiter vorträgt, die hohen EOF-Konzentrationen in Hügelsheim seien angesichts der aufgebrachten Mengen an Papierschlämmen nicht zu erklären, kann dies dahingestellt bleiben, weil auch bei Ansatz eines deutlich geringeren Anteils an EOF in den vom Beklagten errechneten und von der Klägerin nicht in Zweifel gezogenen insgesamt 1.647,5 kg fluorhaltiger Verbindungen, die allein im Jahr 2006 in der Papierfabrik ... eingesetzt wurden, und der von der Klägerin in den Jahren 2006 bis 2008 allein von dieser Papierfabrik insgesamt angenommenen 6450, 09 t Papierschlämme jedenfalls ein erheblicher (Mit-)Verursachungsbeitrag zu den hier festgestellten schädlichen Bodenveränderungen der Klägerin bestünde, der es nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte rechtfertigt, jeden Verursacher auf die vollständige Beseitigung der Störung in Anspruch zu nehmen (vgl. hierzu nochmals VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2005 - 10 S 1478/03 -, VBlBW 2006, S. 388 , bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 7 C 3.05 -, NVwZ 2006, S. 928 m.w.N.).

    Schon Teile dieser Menge wären geeignet, jedenfalls einen erheblichen (Mit-)Verursachungsbeitrag der Klägerin zu den hier festgestellten schädlichen Bodenveränderungen zu begründen, der es nach der bereits mehrfach in Bezug genommenen ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte rechtfertigt, jeden Verursacher auf die vollständige Beseitigung der Störung in Anspruch zu nehmen (vgl. hierzu wiederum VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2005 - 10 S 1478/03 -, VBlBW 2006, S. 388 , bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 7 C 3.05 -, NVwZ 2006, S. 928 m.w.N.).

  • VG Karlsruhe, 24.10.2017 - 6 K 2064/16

    Inanspruchnahme eines Düngemittelherstellers zur Durchführung

    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme setzt dies aber eine Erheblichkeit des Verursachungsbeitrages voraus (ebenfalls ständige Rspr., vgl. hierzu zuletzt nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2005 - 10 S 1478/03 -, VBlBW 2006, S. 388 , bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 7 C 3.05 -, NVwZ 2006, S. 928 m.w.N.).

    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang unter Verweis auf eine Stellungnahme des ... von der ... vom 29.09.2017 weiter vorträgt, die hohen EOF-Konzentrationen in Sandweier seien angesichts der aufgebrachten Mengen an Papierschlämmen nicht zu erklären, kann dies dahingestellt bleiben, weil auch bei Ansatz des von diesem benannten (aber zu niedrig angesetzten, weil auf der unzutreffenden Annahme der Einhaltung der Mengenbegrenzungen nach der BioAbfV durch die Klägerin fußenden) deutlich geringeren Gehalts an EOF von 27, 7 µg/kg auf den hier relevanten Flächen und der von der Klägerin in den Jahren 2006 bis 2008 allein von der Papierfabrik ... insgesamt angenommenen 6450, 09 t Papierschlämme jedenfalls ein erheblicher (Mit-)Verursachungsbeitrag der Klägerin zu den hier festgestellten schädlichen Bodenveränderungen bestünde, der es nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte rechtfertigt, jeden Verursacher auf die vollständige Beseitigung der Störung in Anspruch zu nehmen (vgl. hierzu nochmals VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2005 - 10 S 1478/03 -, VBlBW 2006, S. 388 , bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 7 C 3.05 -, NVwZ 2006, S. 928 m.w.N.).

    Schon Teile dieser Menge wären geeignet, jedenfalls einen erheblichen (Mit-)Verursachungsbeitrag der Klägerin zu den hier festgestellten schädlichen Bodenveränderungen zu begründen, der es nach der bereits mehrfach in Bezug genommenen ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte rechtfertigt, jeden Verursacher auf die vollständige Beseitigung der Störung in Anspruch zu nehmen (vgl. hierzu wiederum VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2005 - 10 S 1478/03 -, VBlBW 2006, S. 388 , bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 7 C 3.05 -, NVwZ 2006, S. 928 m.w.N.).

  • VG Karlsruhe, 17.09.2010 - 8 K 1876/10

    Kommunalwahlrecht - Wählbarkeit von Bürgern der Gemeinde setzt dauerhaftes Wohnen

    Bei der erforderlichen Bewertung der äußeren Umstände kommt der formellen melderechtlichen Situation wegen der Vergleichbarkeit der tatbestandlichen Voraussetzungen eine gewisse Indizwirkung zu (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.05.2006 - 1 S 78/06 -, VBlBW 2006, 388 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 29.05.2008 - 2 KO 903/05

    Kommunalwahlrecht; Wählbarkeit als Bürgermeister bei mehreren Wohnungen;

    Dem steht nicht entgegen, dass in § 6 ThürKWG i. V. m. § 7 Thüringer Kommunalwahlordnung - ThürKWO -eine ausdrückliche Vorgabe, bei der Erstellung des Wählerverzeichnisses auf das Melderegister zurückzugreifen, nicht enthalten ist (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Mai 2006 - 1 S 78/06 - juris - zu der insoweit vergleichbaren Rechtslage in Baden-Württemberg; zur ausdrücklichen Regelung vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Juli 1986 - 15 A 1274/85 - DVBl. 1987, 144 zu der damaligen Fassung des § 11 Abs. 1 KWahlO NW).

    Nur dann, wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Angaben nicht zutreffen, bedarf es weiterer Ermittlungen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Mai 2006 - 1 S 78/06 -juris - m. w. N).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2014 - 2 S 2258/13

    Bindungswirkung des Gewerbesteuermessbescheids

    Damit dürfte ohne ein besonderes Interesse im Einzelfall regelmäßig davon auszugehen sein, dass ein Rechtsschutzinteresse für ein Verpflichtungsbegehren auf behördliche Nichtigkeitsfeststellung nicht besteht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.05.2006 - 1 S 78/06 - VBlBW 2006, 388).
  • VG Karlsruhe, 13.11.2019 - 2 K 6364/18

    Bestimmtheit der Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung auf

    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme setzt dies aber eine Erheblichkeit des Verursachungsbeitrages voraus (ebenfalls ständige Rspr., vgl. hierzu nur VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.02.2005 - 10 S 1478/03 -, VBlBW 2006, 388 , bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 16.03.2006 - 7 C 3.05 -, NVwZ 2006, 928 m.w.N.; zuletzt VG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2017 - 6 K 791/17 -, juris sowie VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.03.2019 - 10 S 2788/17 -, juris ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2007 - 2 LB 39/07

    Gemeindevertretung; Kommunalrecht; Melderecht; Sitzverlust; Wählbarkeit;

    Wenn - wie hier - die Eintragung dieser einzigen Wohnung im Melderegister einer anderen Gemeinde auf Angaben der nach § 11 Abs. 1 LMG meldepflichtigen Person beruht, entfaltet das Melderegister jedenfalls Indizwirkung (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 26.05.2006 - 1 S 78/06 -, VBl. BW 2006, 388).
  • OVG Sachsen, 07.05.2010 - 3 D 219/09

    Prozesskostenhilfe, Mutwilligkeit, Melderegister, Familienname, Fortschreibung,

    Die Meldebehörde kann sich daher - etwa bei Angaben zum Wohnsitz (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 MRRG) - unter dem Gesichtspunkt der eingeschränkten Möglichkeiten im Bereich der Massenverwaltung auf eine Plausibilitätskontrolle der Angaben des Meldepflichtigen beschränken (vgl. VGH BW, Urt. v. 26.5.2006 - 1 S 78/06 -, zitiert nach juris).
  • VG Magdeburg, 06.05.2015 - 9 A 498/15

    Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl (Stichwahl)

    Treten (ernstliche) Zweifel daran auf, ob der melderechtliche Wohnsitz tatsächlich den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bildet oder andere Umstände die gefestigte Beziehung zur Kommune dokumentiert, so muss dem auch im gerichtlichen Verfahren nachgegangen werden (vgl. zum Ganzen: OVG NRW, B. v. 25.08.2009 - 15 A 1372/09 - VGH Bad.-Württ., U. v. 26.05.2006 - 1 S 78/06 - VG München, U. v. 12.10.2009 - M 7 K 08.3929 - VG Augsburg, U. v. 30.10.2008 - Au 3 K 08.1127 - VG Stade, U. v. 11.04.2007 - 1 A 2692/06 - alle juris), mithin auch dem klägerischen Einwand des Aufenthalts Rechnung getragen wird.
  • VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 111/10

    Kommunalwahlrecht: Fehlerhafte Bekanntgabe der notwendigen Anzahl der

    Treten ernstliche Zweifel daran auf, ob der melderechtliche Wohnsitz tatsächlich den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bildet, so muss dem auch im gerichtlichen Verfahren nachgegangen werden (vgl. zum Ganzen: OVG NRW, Beschluss v. 25.08.2009, 15 A 1372/09; VGH Bad.-Württ., Urteil v. 26.05.2006, 1 S 78/06; VG München, Urteil v. 12.10.2009, M 7 K 08.3929; VG Augsburg, Urteil v. 30.10.2008, Au 3 K 08.1127; VG Stade, Urteil v. 11.04.2007, 1 A 2692/06; alle juris).
  • OVG Sachsen, 07.05.2010 - 3 D 150/09

    Auslegung eines Begehrens auf Bescheinigung einer Verheiratung unter gemeinsamer

  • VG Stuttgart, 27.03.2009 - 7 K 3416/08

    Verletzung im Kommunalverfassungsstreitverfahren durchsetzbarer

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