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   VGH Baden-Württemberg, 22.02.2001 - 1 S 786/00   

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https://dejure.org/2001,2741
VGH Baden-Württemberg, 22.02.2001 - 1 S 786/00 (https://dejure.org/2001,2741)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.02.2001 - 1 S 786/00 (https://dejure.org/2001,2741)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 1 S 786/00 (https://dejure.org/2001,2741)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kontrollrecht des Gemeinderates hinsichtlich Nebentätigkeitserklärung des Oberbürgermeisters verneint

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigungspflicht für die Nebentätigkeit eines hauptamtlichen Bürgermeisters; Auskunftsansprüche eines Gemeinderatsmitgliedes gegen einen Bürgermeister; Schranken des Auskunftsrechts eine Gemeinderates; Kontrollbefugnis des Gemeinderats hinsichtlich der Aufdeckung von ...

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Oberbürgermeisters zur Abgabe der Nebentätigkeitserklärung gegenüber der Dienstaufsichtsbehörde als kommunalrechtliche Angelegenheit; Leistungsklage als Kommunalverfassungsstreitverfahren; Auskunftspflicht des Bürgermeisters; Fragerecht des ...

  • Judicialis

    GemO § 24 Abs. 1 Satz 3; ; GemO § 24 Abs. 3; ; GemO § 24 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GemO § 24 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3, Abs. 4
    Kommunalrecht - Anfrage, Fragerecht, Dienstliche Angelegenheit, Gemeindeangelegenheit, Nebentätigkeiten eines Oberbürgermeisters, Einzelne Angelegenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 189 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 229
  • VBlBW 2002, 196
  • DVBl 2001, 826
  • DÖV 2002, 259
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 1 S 1762/91

    Auskunftspflicht des Landrates gegenüber dem Kreisrat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2001 - 1 S 786/00
    "Einzelne" sind nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur bestimmte Angelegenheiten, also solche, die sich auf einen konkreten Lebenssachverhalt beziehen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.03.1992 - 1 S 1762/91 -, DÖV 1992, 838 ff.).

    Eine weitere Grenze ergibt sich aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen; unzulässig sind deshalb rechtsmissbräuchliche Fragen, Scheinfragen ohne jeglichen realen Hintergrund, aber auch Fragen "ins Blaue hinein", die allein auf eine allgemeine Ausforschung gerichtet sind (vgl. Senatsurteil vom 30.03.1992, a.a.O.; OVG Brandenburg, Urteil vom 24.02.1998, LKV 1999, 34 ff.).

  • BVerwG, 25.01.1973 - II C 87.65

    Verfassungsgemäßheit der Pflicht zur Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2001 - 1 S 786/00
    Der Umfang der Nebentätigkeit soll durch die Ablieferungspflicht auf das als zulässig angesehene Maß beschränkt werden (BVerwGE 41, 316, 322 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1989 - 1 S 3239/88

    Eingeschränktes Informationsrecht des Gemeinderates

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2001 - 1 S 786/00
    Zu den "Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung" gehören sowohl die Angelegenheiten, für die der Gemeinderat und seine Ausschüsse zuständig sind, als auch solche, die in die Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.09.1989 - 1 S 3239/88 -, VBlBW 1990, 20 m.w.N.).
  • OVG Brandenburg, 23.02.1998 - 1 B 138/97

    Darlegung der besonderen Eilbedürftigkeit bei einer einstweiligen Anordnung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2001 - 1 S 786/00
    Eine weitere Grenze ergibt sich aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen; unzulässig sind deshalb rechtsmissbräuchliche Fragen, Scheinfragen ohne jeglichen realen Hintergrund, aber auch Fragen "ins Blaue hinein", die allein auf eine allgemeine Ausforschung gerichtet sind (vgl. Senatsurteil vom 30.03.1992, a.a.O.; OVG Brandenburg, Urteil vom 24.02.1998, LKV 1999, 34 ff.).
  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2001 - 1 S 786/00
    Die Pflicht zur Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütungen, die einen bestimmten Betrag (hier: 12.000,-- DM) übersteigen, rechtfertigt sich aus dem Grundsatz, dass der Beamte seine volle Arbeitskraft seinem Beruf bzw. Hauptamt zu widmen hat, und bezweckt, dem Anreiz zur Übernahme von Nebentätigkeiten dadurch entgegenzuwirken, dass die Verdienstmöglichkeiten beschränkt werden (BVerfGE 55, 207, 236 ff.; BAG, Urteil vom 25.07.1996, ZBR 1997, 59, 61).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2002 - 1 S 2277/02

    Umfang des Auskunftsrechts eines Gemeinderatsmitglieds

    Auch aus der Sicht des Senats sind deshalb hinreichende Anhaltspunkte für eine Verletzung des - ausschließlich im Verhältnis zum Bürgermeister bestehenden - Auskunftsrechts des einzelnen Gemeinderates nach § 24 Abs. 4 Satz 1 GemO (vgl. hierzu die Senatsurteile vom 12.03.2002 - 1 S 785/00 -, VBlBW 2001, 361, und vom 21.02.2001 - 1 S 786/00 -, VBlBW 2002, 196) nicht dargetan.

    Diese Kontrollaufgabe steht indes nur dem Gemeinderat als Kollegialorgan zu und nicht dem einzelnen Mitglied (§ 24 Abs. 1 Satz 3 GemO; vgl. hierzu Senatsurteil vom 21.02.2001, a.a.O.; Gern, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 8. Aufl., RdNr. 165; Kunze/Bron-ner/Katz, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, § 24 RdNrn. 9 ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2009 - 4 O 127/09

    Zum Fragerecht und Auskunftsanspruch eines Mitglieds des Gemeinderates gegenüber

    Insoweit dürfte auch die von dem Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 22.02.2001 - 1 S 786/00 -, zit. nach JURIS) auf den vorliegenden Fall nicht ohne Weiteres übertragbar sein, weil das dortige Verfahren die Frage der Kontrollkompetenz des Gemeinderates über die Einhaltung der beamtenrechtlichen Verpflichtungen des Bürgermeisters gegenüber der Dienstaufsichtsbehörde zum Gegenstand hatte.
  • VG Braunschweig, 25.04.2013 - 1 A 225/12

    Umfassendes Auskunftsrecht für Ratsmitglieder

    Nicht zuletzt mit Blick auf den Verfassungsrang des Auskunftsrechts können sich Einschränkungen dieses Rechts, die über die in § 56 Satz 2 NKomVG genannten tatbestandlichen Voraussetzungen hinausgehen, nur aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergeben, etwa dann, wenn Fragen rechtsmissbräuchlich, nur zum Schein oder ohne jeglichen realen Hintergrund und ohne Bezug zum Mandat gestellt werden (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 22.02.01 - 1 S 786/00, NVwZ 2002, 229, 230).
  • OVG Sachsen, 06.07.2021 - 4 A 691/20

    Auskunftsrecht des Gemeinderats; Umsetzung eines Gemeinderatsbeschlusses;

    Ein Ausschlussgrund liegt vor, wenn sich die Anfrage nicht auf eine "einzelne Angelegenheit" oder nicht auf eine "Angelegenheit der Gemeinde" bezieht, Rechte privater Dritter der Beantwortung entgegenstehen, die Anfrage geheimzuhaltende Angelegenheiten nach § 28 Abs. 7 SächsGemO betrifft oder die Anfrage rechtsmissbräuchlich ist (vgl. Menke/Rehak, in: Quecke/Schmid, SächsGemO, Loseblatt 2020, § 28 Rn. 66; VGH BW, Urt. v. 22. Februar 2001 - 1 S 786/00 -, juris Rn. 20).

    Darunter ist ein konkreter Lebenssachverhalt zu verstehen (SächsOVG, Urt. v. 7. Juli 2015 - 4 A 12/14 -, juris Rn. 24; vgl. auch zur weitgehend wortgleichen Regelung im baden-württembergischen Kommunalrecht: VGH BW, Urt. v. 22. Februar 2001 - 1 S 786/00 -, juris Rn. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2001 - 1 S 785/00

    Anfrage, Fragerecht, Auskunftsanspruch, Verschwiegenheitspflicht,

    Ob die Ausnutzung des Fragerechts durch ein Gemeinderat missbräuchlich ist, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des Mitgliedsrechts festzustellen (vgl. zum Ganzen: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.02.2001 - 1 S 786/00 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • VG Koblenz, 14.12.2020 - 3 K 757/20

    Ratsmitglieder haben Anspruch auf Auskunft über Gesamtvergütung von

    Demgegenüber sind rechtsmissbräuchliche Fragen, Scheinfragen ohne jeglichen realen Hintergrund, aber auch Fragen "ins Blaue hinein", die auf eine allgemeine Ausforschung gerichtet sind, unzulässig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Februar 2001 - 1 S 786/00 -, juris).
  • VG Magdeburg, 09.11.2015 - 9 B 745/15

    Gemeinderatsmitglied; Auskunftsrecht; Antwortpflicht des Bürgermeisters

    Insoweit dürfte auch die von dem Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 22.02.2001 - 1 S 786/00 -, zit. nach JURIS) auf den vorliegenden Fall nicht ohne Weiteres übertragbar sein, weil das dortige Verfahren die Frage der Kontrollkompetenz des Gemeinderates über die Einhaltung der beamtenrechtlichen Verpflichtungen des Bürgermeisters gegenüber der Dienstaufsichtsbehörde zum Gegenstand hatte.

    Daher sind insbesondere Scheinfragen oder rein theoretische oder hypothetische Unterstellungen sowie in Fragen verkleidete Annahmen ohne jeglichen realen Hintergrund oder ohne Bezug zum Mandat unzulässig (vgl.: VG Arnsberg, Urt. v. 25.8.1993, 12 K 4367/93; OVG Frankfurt/Oder, B. v. 23.2.1998, 1 B 138/97; VG Mannheim, Urt. v. 22.1.2001, 1 S 786/00; VG Braunschweig, Urt. v. 25.4.2013; 1 A 225/12; alle juris).

  • VG Freiburg, 11.11.2021 - 4 K 1858/21

    Umfang des Auskunftsrechts nach

    Unzulässig ist deshalb eine Frage "ins Blaue hinein", die allein auf eine allgemeine Ausforschung gerichtet ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.1992 - 1 S 1762/91 -, BWVPr 1992, 206 = juris Rn. 26; Urteil vom 22.02.2001 - 1 S 786/00 - VBlBW 2002, 196 = juris Rn. 20; Urteil vom 12.03.2001 - 1 S 785/00 -, VBlBW 2001, 361 = juris Rn. 42).
  • OVG Sachsen, 18.05.2022 - 4 A 185/21

    Fragerecht des Ratsmitglieds; Rechtsmissbrauch

    Ein Anspruch des Gemeinderats auf Beantwortung einer rechtsmissbräuchlich gestellten Frage durch den Bürgermeister besteht nicht (Rehak, in: Quecke/Schmid, SächsGemO, Loseblatt 2021, § 28 Rn. 66; ebenso in Bezug auf das jeweilige Landeskommunalrecht: VGH BW, Urt. v. 22. Februar 2001 - 1 S 786/00 -, juris Rn. 20; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 23. Juli 2021 - 10 A 10076/21 -, juris Rn. 32).
  • VG Koblenz, 19.10.2006 - 1 K 573/06

    Kein Anspruch auf Antwort

    Erfolgt eine solche Anfrage, hat das Ratsmitglied grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf eine zutreffende und sachlich ausreichende Beantwortung (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 22. Februar 2001, DVBl. 2001, S. 826 f.).
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