Rechtsprechung
LG Krefeld, 13.04.2007 - 1 S 79/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatz der Heilbehandlungskosten für einen Hund aus kaufrechtlichen Gewährleistungsrechten gegen einen Tierheimbetreiber; Rechtliche Qualifizierung eines "Tierüberlassungsvertrags"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Hund
Verfahrensgang
- AG Krefeld, 01.09.2006 - 7 C 255/06
- LG Krefeld, 13.04.2007 - 1 S 79/06
Wird zitiert von ...
- AG Kassel, 24.01.2019 - 435 C 2900/18
§ 433 BGB, § 693 BGB
Mithin ist der Vertrag als ein solcher eigener Art zu qualifizieren, der jedoch einige Elemente des Verwahrungsvertrages gemäß §§ 688 BGB ff. enthält (so auch für einen ähnlichen Vertrag LG Krefeld, Urteil vom 13.04.2007 - 1 S 79/06, zit. n. juris).
Rechtsprechung
LG Neubrandenburg, 12.02.2008 - 1 S 79/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Baukostenzuschuss: privatrechtliche Geltendmachung von Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ueckermünde, 22.02.2006 - 1 C 66/05
- LG Neubrandenburg, 12.02.2008 - 1 S 79/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- AG Ueckermünde, 22.02.2006 - 1 C 66/05
Auszug aus LG Neubrandenburg, 12.02.2008 - 1 S 79/06
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Ueckermünde vom 22.02.2006 - 1 C 66/05 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Amtsgerichts Ueckermünde vom 22.02.2006, Az.: 1 C 66/05 abzuändern und unter Aufrechterhaltung im Übrigen die Kläger zu verurteilen, an den Beklagten 1.744,19 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
- BGH, 28.02.1991 - III ZR 49/90
Bindung einer Rechtswegverweisung; Übergangsregelung; Verjährung von Forderungen …
Auszug aus LG Neubrandenburg, 12.02.2008 - 1 S 79/06
In einer weiteren Entscheidung des BGH vom 28.02.1991 - III ZR 49/90 - wird darauf abgestellt, dass zwischen den Parteien ein privatrechtlicher Vertrag zustande gekommen sei, in den durch schlüssiges Verhalten die allgemeinen Vertragsbedingungen und damit die Möglichkeit der Abrechnung eines Baukostenzuschusses nach AVB-Wasser einbezogen worden sei. - BGH, 05.04.1984 - III ZR 12/83
Verwaltungsprivatrecht
Auszug aus LG Neubrandenburg, 12.02.2008 - 1 S 79/06
Der Beklagte verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteile des BGH vom 25.03.1982 - III ZR 159/80- und 05.04.1984 - III ZR 12/83 -), wonach es nach Auffassung des Beklagten unbedenklich sei, durch allgemeine Vertragsbedingungen eine nach dem Kommunalabgabengesetz zulässige Maßnahme wie die Erhebung eines Anschlussbeitrages in entsprechender Weise in das privatrechtliche Benutzungsverhältnis zu übertragen; die rechtliche Grenze diesbezüglich bestehe nur dort, wo dem Einzelnen privatrechtlich Leistungen abverlangt werden, für die bei einer öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses dieselben nicht erhoben werden dürften. - LG Magdeburg, 19.02.1999 - 1 S 183/98
Auszug aus LG Neubrandenburg, 12.02.2008 - 1 S 79/06
Es ist mit dem Landgericht Magdeburg (Urteil vom 19.02.1999 - 1 S 183/98 - zu den insoweit gleichlautenden Regelungen des Kommunalabgabengesetzes in Sachsen-Anhalt) davon auszugehen, dass die Regelungen des Kommunalabgabengesetzes, insbesondere die §§ 1, 2 Abs. 1, 8 Abs. 11 KAG, darauf schließen lassen, dass ein privatrechtliches Entgelt anstelle des öffentlichen Beitrages nicht zugelassen werden sollte. - BGH, 25.03.1982 - III ZR 159/80
Schließung eines Abwasserbeseitigungsvertrages durch schlüssiges Verhalten - …
Auszug aus LG Neubrandenburg, 12.02.2008 - 1 S 79/06
Der Beklagte verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteile des BGH vom 25.03.1982 - III ZR 159/80- und 05.04.1984 - III ZR 12/83 -), wonach es nach Auffassung des Beklagten unbedenklich sei, durch allgemeine Vertragsbedingungen eine nach dem Kommunalabgabengesetz zulässige Maßnahme wie die Erhebung eines Anschlussbeitrages in entsprechender Weise in das privatrechtliche Benutzungsverhältnis zu übertragen; die rechtliche Grenze diesbezüglich bestehe nur dort, wo dem Einzelnen privatrechtlich Leistungen abverlangt werden, für die bei einer öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses dieselben nicht erhoben werden dürften.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 4 K 1/10
Anforderungen an die Beitragskalkulation für eine leitungsgebundene kommunale …
Die gegenteilige Auffassung des LG Neubrandenburg (Urt. v. 12.02.2008 - 1 S 79/06 -, juris Rn. 12 f.) hält der Senat daher für unzutreffend.