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   VGH Baden-Württemberg, 13.07.2004 - 1 S 807/04   

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VGH Baden-Württemberg, 13.07.2004 - 1 S 807/04 (https://dejure.org/2004,33795)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.07.2004 - 1 S 807/04 (https://dejure.org/2004,33795)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - 1 S 807/04 (https://dejure.org/2004,33795)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Neustadt, 14.03.2005 - 4 L 371/05

    Einziehung des Jagdscheins wegen unerlaubter Beschäftigung von Ausländern

    Dies folgt schon daraus, dass sich die Erteilung des von dem Antragsteller beantragten Dreijahresjagdscheins auf die Zeit vom 1. April 2003 bis zum 31. März 2006 (s. § 15 Abs. 2 i.V.m. § 11 Abs. 4 BJagdG) und damit auf einen unter die Geltung des novellierten Waffengesetzes und des neu gefassten Bundesjagdgesetzes fallenden Zeitraum bezog (s. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Juli 2004 - 1 S 807/04 - ) .

    Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung des § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG aus Gründen der öffentlichen Sicherheit die bisherigen Unterschiede bei der Beurteilung der waffenrechtlichen und der jagdrechtlichen Zuverlässigkeit und die damit verbundene Ungerechtigkeit, dass ein in jagdrechtlicher, aber nicht in waffenrechtlicher Hinsicht zuverlässiger Jagdscheininhaber weiterhin eine Waffe nicht nur besitzen, sondern auch führen darf, beseitigen (s. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Juli 2004 - 1 S 807/04 - unter Bezugnahme auf Bundestags-Drucksache 14/7758, Seite 102 zum ursprünglichen Art. 14, nunmehr Art. 15; s. auch OVG Niedersachsen, NVwZ-RR 2005, 110).

  • OVG Saarland, 21.11.2006 - 1 W 50/06

    Jagdschein: Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit im Falle einer noch unter Geltung

    (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 26.1.2006 - 11 LB 178/05 - OVG Nordrhein-Westfalen, Be-schluss vom 6.4.2005 - 20 B 155/05 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4.3.2005 - 1 M 279/04 - VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 19.8.2004, a.a.O., und vom 13.7.2004 - 1 S 807/04 -;ebenso: VG Neustadt, Beschluss vom 14.3.2005 - 4 L 371/05.NW; VG Sigmaringen, Be-schluss vom 9.3.2004 - 5 K 1858/03 -, alle juris).
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