Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2010

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   LG Ulm, 20.10.2010 - 1 S 81/10   

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https://dejure.org/2010,52997
LG Ulm, 20.10.2010 - 1 S 81/10 (https://dejure.org/2010,52997)
LG Ulm, Entscheidung vom 20.10.2010 - 1 S 81/10 (https://dejure.org/2010,52997)
LG Ulm, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - 1 S 81/10 (https://dejure.org/2010,52997)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Beweis des ersten Anscheins im Falle einer nicht zu klärenden Verwendung einer Kreditkarte für Bankabhebungen; Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Geheimhaltungspflichten bzgl. der Kreditkarten-PIN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Anforderungen an den Beweis des ersten Anscheins im Falle einer nicht zu klärenden Verwendung einer Kreditkarte für Bankabhebungen; Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Geheimhaltungspflichten bzgl. der Kreditkarten-PIN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 15.07.2003 - 19 U 71/03

    Rechtsfolgen der Aufbewahrung der PIN mit der Kreditkarte; Obliegenheiten des

    Auszug aus LG Ulm, 20.10.2010 - 1 S 81/10
    An der Verschuldenshaftung des Kunden bei Verletzung seiner Sorgfaltspflichten ändert diese Bestimmung nichts (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206; OLG Zweibrücken NJW-RR 1991, 241, 242; OLG Nürnberg, NJW-RR 1989, 880).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 16 U 70/05

    Missbrauch einer gestohlenen Eurocard-Gold-Kreditkarte unter Verwendung der PIN:

    Auszug aus LG Ulm, 20.10.2010 - 1 S 81/10
    Zu der nicht eingreifenden Haftungsbegrenzung auf 50 EUR verweist das Amtsgericht zutreffend auf die Entscheidung des OLG Frankfurt in NJW-RR 2007, 198.
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2008 - 17 U 170/07

    Missbrauch einer EC-Karte: Anscheinsbeweis und dessen Entkräftung

    Auszug aus LG Ulm, 20.10.2010 - 1 S 81/10
    Der Inhaber der Kreditkarte kann den Anscheinsbeweis nicht erschüttern, wenn er sich auf die abstrakte Gefahr der unberechtigten Ausspähung von Daten und Herstellung von Kartendubletten beruft und gleichzeitig vorträgt, die Kreditkarte zuvor ausschließlich in den Schalterräumen seiner Bank eingesetzt zu haben, in der Missbrauchsfälle bisher nie bekannt geworden sind (vgl.OLG Karlsruhe OLGR 2008, 492).
  • OLG Nürnberg, 14.10.1988 - 6 U 1230/88

    Zustandekommen eines Darlehensvertrages zwischen Kontoinhaber und Bankinstitut

    Auszug aus LG Ulm, 20.10.2010 - 1 S 81/10
    An der Verschuldenshaftung des Kunden bei Verletzung seiner Sorgfaltspflichten ändert diese Bestimmung nichts (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206; OLG Zweibrücken NJW-RR 1991, 241, 242; OLG Nürnberg, NJW-RR 1989, 880).
  • OLG Zweibrücken, 24.09.1990 - 4 U 31/90

    Anspruch auf Ausgleich des Sollsaldos eines unterhaltenen Girokontos aus

    Auszug aus LG Ulm, 20.10.2010 - 1 S 81/10
    An der Verschuldenshaftung des Kunden bei Verletzung seiner Sorgfaltspflichten ändert diese Bestimmung nichts (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206; OLG Zweibrücken NJW-RR 1991, 241, 242; OLG Nürnberg, NJW-RR 1989, 880).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2010 - 1 S 81.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,127816
OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2010 - 1 S 81.10 (https://dejure.org/2010,127816)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.07.2010 - 1 S 81.10 (https://dejure.org/2010,127816)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 1 S 81.10 (https://dejure.org/2010,127816)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - 1 S 227.10

    Änderungsantrag; Untersagung von Sportwetten; Zwangsgeldfestsetzungsbescheid;

    Der Antrag auf Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin vom 24. April 2010 - VG 35 L 119.09 -, geändert durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Juli 2010 - OVG 1 S 81.10 - und Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage OVG 1 B 74.10/VG 35 K 168.09 gegen den Bescheid des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten vom 12. März 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. März 2009 wird abgelehnt.
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