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   OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2010 - 1 S 86.10   

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OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2010 - 1 S 86.10 (https://dejure.org/2010,24888)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.07.2010 - 1 S 86.10 (https://dejure.org/2010,24888)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juli 2010 - 1 S 86.10 (https://dejure.org/2010,24888)
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    § 80 Abs 5 S 1 Alt 1 VwGO, § 146 VwGO, § 4 Abs 1 GlüStVtr BE, § 9 Abs 1 S 2 Nr 3 GlüStVtr BE, § 9 Abs 2 GlüStVtr BE
    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten privater Anbieter; Anordnung der gesetzlich ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung (abgelehnt); Rechtslage für den vorläufigen Rechtsschutz durch ständige Rechtsprechung des ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 5 S 1 Alt 1 VwGO, § 146 VwGO, § 4 Abs 1 GlüStVtr BE, § 9 Abs 1 S 2 Nr 3 GlüStVtr BE, § 9 Abs 2 GlüStVtr BE, § 10 Abs 2 GlüStVtr BE, § 10 Abs 5 GlüStVtr BE
    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten privater Anbieter; Anordnung der gesetzlich ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung (abgelehnt); Rechtslage für den vorläufigen Rechtsschutz durch ständige Rechtsprechung des ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2010 - C-316/07

    Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi ist die gegenseitige Anerkennung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2010 - 1 S 86.10
    Auch insoweit folgt der Senat seiner bisherigen Rechtsprechung und verweist auf die entsprechenden Ausführungen in zahlreichen früheren Beschwerdeverfahren (vgl. nur den vorzitierten Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2009, juris Rn. 19 ff.), die auch im Lichte der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu diesem Themenkreis Geltung behalten (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 8. September 2009, Rs. C-42/07 [Liga Portuguesa]; zur niederländischen Rechtslage: Urteile vom 3. Juni 2010, Rs. C-203/08 [Sporting Exchange Ltd.] und Rs. C-258/08 [Ladbrokes Betting & Gaming Ltd.]; zur schwedischen Rechtslage: Urteil vom 8. Juli 2010, Rs. C-447/08 und C-448/08 [Sjöberg, Gerdin]; jeweils bei juris; ferner für die deutsche Rechtslage von Interesse: Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi vom 4. März 2010 in den Rs. C-316/07 u.a., veröffentlicht im Internet unter , Zusammenfassung bei juris) .
  • EuGH, 08.07.2010 - C-447/08

    Die schwedische Regelung, die die Förderung von Glücksspielen verbietet, die im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2010 - 1 S 86.10
    Auch insoweit folgt der Senat seiner bisherigen Rechtsprechung und verweist auf die entsprechenden Ausführungen in zahlreichen früheren Beschwerdeverfahren (vgl. nur den vorzitierten Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2009, juris Rn. 19 ff.), die auch im Lichte der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu diesem Themenkreis Geltung behalten (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 8. September 2009, Rs. C-42/07 [Liga Portuguesa]; zur niederländischen Rechtslage: Urteile vom 3. Juni 2010, Rs. C-203/08 [Sporting Exchange Ltd.] und Rs. C-258/08 [Ladbrokes Betting & Gaming Ltd.]; zur schwedischen Rechtslage: Urteil vom 8. Juli 2010, Rs. C-447/08 und C-448/08 [Sjöberg, Gerdin]; jeweils bei juris; ferner für die deutsche Rechtslage von Interesse: Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi vom 4. März 2010 in den Rs. C-316/07 u.a., veröffentlicht im Internet unter , Zusammenfassung bei juris) .
  • BVerwG, 28.01.1988 - 3 C 48.85

    Lebensmittel - Kennzeichnungsvorschriften - Neuordnung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2010 - 1 S 86.10
    Denn es spricht Überwiegendes dafür, dass für den Erfolg der Klage gegen die Untersagungsverfügung, bei der es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handeln dürfte, die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Entscheidung maßgeblich sein dürfte und daher Veränderungen der Sachlage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz zu berücksichtigen wären (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. August 2003 - 3 C 15.03 -, juris Rn. 21, und vom 28. Januar 1988 - 3 C 48.85 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2010 - 1 S 86.10
    Denn es spricht Überwiegendes dafür, dass für den Erfolg der Klage gegen die Untersagungsverfügung, bei der es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handeln dürfte, die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Entscheidung maßgeblich sein dürfte und daher Veränderungen der Sachlage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz zu berücksichtigen wären (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. August 2003 - 3 C 15.03 -, juris Rn. 21, und vom 28. Januar 1988 - 3 C 48.85 -, juris Rn. 15).
  • VerfGH Berlin, 01.06.2010 - VerfGH 15/09

    Keine Verletzung des effektiven Rechtsschutzes iSv Art 15 Abs 4 S 1 Verf BE und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2010 - 1 S 86.10
    Schließlich besteht eine Bindung des Senats an die Entscheidungspraxis des Verwaltungsgerichts, das in zahlreichen gleichgelagerten Hauptsacheverfahren entsprechende Untersagungsverfügungen wegen angenommener Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Regelung des Sportwettmonopols im Glücksspielstaatsvertrag aufgehoben hat, entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts auch nach der Rechtsprechung des Berliner Verfassungsgerichtshofs nicht (vgl. etwa jüngst Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 1. Juni 2010 - VerfGH 15/09 - juris Rn. 42 ff.).
  • EuGH, 03.06.2010 - C-203/08

    Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2010 - 1 S 86.10
    Auch insoweit folgt der Senat seiner bisherigen Rechtsprechung und verweist auf die entsprechenden Ausführungen in zahlreichen früheren Beschwerdeverfahren (vgl. nur den vorzitierten Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2009, juris Rn. 19 ff.), die auch im Lichte der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu diesem Themenkreis Geltung behalten (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 8. September 2009, Rs. C-42/07 [Liga Portuguesa]; zur niederländischen Rechtslage: Urteile vom 3. Juni 2010, Rs. C-203/08 [Sporting Exchange Ltd.] und Rs. C-258/08 [Ladbrokes Betting & Gaming Ltd.]; zur schwedischen Rechtslage: Urteil vom 8. Juli 2010, Rs. C-447/08 und C-448/08 [Sjöberg, Gerdin]; jeweils bei juris; ferner für die deutsche Rechtslage von Interesse: Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi vom 4. März 2010 in den Rs. C-316/07 u.a., veröffentlicht im Internet unter , Zusammenfassung bei juris) .
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 11.09

    Oberverwaltungsgericht ändert Entscheidungspraxis des Verwaltungsgerichts zu

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2010 - 1 S 86.10
    Insoweit verweist der Senat auf seine diesbezüglichen eingehenden Ausführungen in zahlreichen gleichgelagerten Entscheidungen, an denen er auch nach erneuter Prüfung festhält (vgl. statt vieler Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2009 - OVG 1 S 11.09 -, juris Rn. 10 ff.).
  • EuGH, 03.06.2010 - C-258/08

    Ladbrokes Betting & Gaming und Ladbrokes International - Art. 49 EG -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2010 - 1 S 86.10
    Auch insoweit folgt der Senat seiner bisherigen Rechtsprechung und verweist auf die entsprechenden Ausführungen in zahlreichen früheren Beschwerdeverfahren (vgl. nur den vorzitierten Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2009, juris Rn. 19 ff.), die auch im Lichte der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu diesem Themenkreis Geltung behalten (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 8. September 2009, Rs. C-42/07 [Liga Portuguesa]; zur niederländischen Rechtslage: Urteile vom 3. Juni 2010, Rs. C-203/08 [Sporting Exchange Ltd.] und Rs. C-258/08 [Ladbrokes Betting & Gaming Ltd.]; zur schwedischen Rechtslage: Urteil vom 8. Juli 2010, Rs. C-447/08 und C-448/08 [Sjöberg, Gerdin]; jeweils bei juris; ferner für die deutsche Rechtslage von Interesse: Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi vom 4. März 2010 in den Rs. C-316/07 u.a., veröffentlicht im Internet unter , Zusammenfassung bei juris) .
  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2010 - 1 S 86.10
    Auch insoweit folgt der Senat seiner bisherigen Rechtsprechung und verweist auf die entsprechenden Ausführungen in zahlreichen früheren Beschwerdeverfahren (vgl. nur den vorzitierten Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2009, juris Rn. 19 ff.), die auch im Lichte der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu diesem Themenkreis Geltung behalten (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 8. September 2009, Rs. C-42/07 [Liga Portuguesa]; zur niederländischen Rechtslage: Urteile vom 3. Juni 2010, Rs. C-203/08 [Sporting Exchange Ltd.] und Rs. C-258/08 [Ladbrokes Betting & Gaming Ltd.]; zur schwedischen Rechtslage: Urteil vom 8. Juli 2010, Rs. C-447/08 und C-448/08 [Sjöberg, Gerdin]; jeweils bei juris; ferner für die deutsche Rechtslage von Interesse: Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi vom 4. März 2010 in den Rs. C-316/07 u.a., veröffentlicht im Internet unter , Zusammenfassung bei juris) .
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2010 - 1 S 86.10
    Die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages und des dazu erlassenen Berliner Ausführungsgesetzes zum sog. Sportwettenmonopol (§ 4 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 2 GlüStV und § 5 AGGlüStV) lassen gemessen an den nach dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 115, 276) zu beurteilenden Anforderungen keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit erkennen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 1 S 154.10

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

    Denn es handelt sich um ein unbegrenzt in die Zukunft wirkendes Verbot, dessen Voraussetzungen dauernd vorliegen müssen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 26. Juli 2010 - OVG 1 S 86.10 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 1 S 221.10

    Sportwetten eines Internetveranstalters in Berlin

    Denn es handelt sich um ein unbegrenzt in die Zukunft wirkendes Verbot, dessen Voraussetzungen dauernd vorliegen müssen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 26. Juli 2010 - OVG 1 S 86.10 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2010 - 1 S 141.10

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

    Denn es handelt sich um ein unbegrenzt in die Zukunft wirkendes Verbot, dessen Voraussetzungen dauernd vorliegen müssen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 26. Juli 2010 - OVG 1 S 86.10 - juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2010 - 1 S 204.10

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

    Denn es handelt sich um ein unbegrenzt in die Zukunft wirkendes Verbot, dessen Voraussetzungen dauernd vorliegen müssen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 26. Juli 2010 - OVG 1 S 86.10 - juris Rn. 4).
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