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   LG Oldenburg, 07.09.2006 - 1 S 861/05   

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https://dejure.org/2006,28441
LG Oldenburg, 07.09.2006 - 1 S 861/05 (https://dejure.org/2006,28441)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 07.09.2006 - 1 S 861/05 (https://dejure.org/2006,28441)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 07. September 2006 - 1 S 861/05 (https://dejure.org/2006,28441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO; § 130 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO; § 140 Abs. 1 InsO; § 142 InsO
    Anfechtbarkeit von Gutschriften; Annahme eines Bargeschäfts; Erfüllungswirkung einer Gutschrift; Antizipierte Genehmigung von Lastschriftbuchungen durch Schweigen; Begriff "Verfügung"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit von Gutschriften; Annahme eines Bargeschäfts; Erfüllungswirkung einer Gutschrift; Antizipierte Genehmigung von Lastschriftbuchungen durch Schweigen; Begriff "Verfügung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI (Beilage) 2007, 30
  • NZI 2007, 53
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.11.2004 - IX ZR 22/03

    Zum Widerruf von Kontobelastungen durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus LG Oldenburg, 07.09.2006 - 1 S 861/05
    Bevor der Schuldner die Genehmigung nicht erklärt hat, ist die zur Einziehung gegebene Forderung nicht erfüllt (BGH NJW 2005, 675 (676) [BGH 04.11.2004 - IX ZR 22/03] ).

    Das Schweigen auf zugegangene Rechnungsabschlüsse gilt grundsätzlich nicht als Genehmigung (BGH NJW 2005, 675 (676) [BGH 04.11.2004 - IX ZR 22/03] ).

    Die Belastung ist vielmehr bis zur Genehmigung ohne materielle Wirkung (BGH NJW 2005, 675 (677) [BGH 04.11.2004 - IX ZR 22/03] ).

  • BGH, 10.06.2008 - XI ZR 283/07

    Genehmigung eines Lastschrifteinzugs durch vorläufigen Insolvenzverwalter

    Die Genehmigung der Belastungsbuchung ist eine Verfügung im Sinne dieser Vorschrift, weil erst durch sie die von der Schuldnerbank als Nichtberechtigte vorgenommene und deshalb zunächst unwirksame Verfügung im Deckungsverhältnis wirksam wird (vgl. RGZ 152, 380, 383; LG Oldenburg NZI 2007, 53, 54; Ermann/Palm, BGB 12. Aufl. Einl. § 104 Rdn. 19; Palandt/Heinrichs/Ellenberger, BGB 67. Aufl. Überbl.

    Genehmigt der Schuldner die Belastungsbuchung, ist für die Feststellung des Leistungsaustauschs im Rahmen von § 142 InsO - wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat - nicht der Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung, sondern der des Lastschrifteinzugs maßgeblich (BGH, Urteil vom 29. Mai 2008 - IX ZR 42/07, WM 2008, 1327, 1329 Tz. 15; MünchKomm/Kirchhof, InsO 2. Aufl. § 142 Rdn. 17; Obermüller, Insolvenzrecht in der Bankpraxis 7. Aufl. Rdn. 3.457; Schröder ZinsO 2006, 1, 3 f.; a.A. LG Oldenburg NZI 2007, 53, 54; Jaeger/Henckel, InsO § 142 Rdn. 16; Kuleisa, in: Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht 2. Aufl. § 82 Rdn. 24; Zeuner, Die Anfechtung in der Insolvenz 2. Aufl. § 2 Rdn. 53; Welsch DZWIR 2006, 221, 225).

  • BGH, 29.05.2008 - IX ZR 42/07

    Genehmigung des Lastschrifteinzuges durch Insolvenzverwalter und Bardeckung

    War der Leistungsaustausch danach mit dem Lastschrifteinzug rechtsverbindlich abgeschlossen, ist folgerichtig auch im Rahmen des § 142 InsO eine Bardeckung erfolgt (LG Köln aaO; Bork in FS Gerhardt, 2004 S. 69, 85 bezogen auf eine Anfechtung gegenüber der Zahlstelle; Schröder ZInsO 2006, 1, 3 f; aA LG Oldenburg NZI 2007, 53, 54).
  • LG Köln, 25.04.2007 - 13 S 375/06

    Genehmigungsfiktion nach Nr. 7 Abs. 3 AGB-Bk auch bei Eröffnung des

    Das wird zwar - insbesondere aufgrund der Annahme, erst die Genehmigungsfiktion führe die Erfüllung (§ 362 Abs. 1 BGB) herbei und stelle damit erst die Leistungsbeziehung her - vereinzelt angenommen (vgl. LG Oldenburg v. 7.9.2006 - 1 S 861/05, NZI 2007, 53).
  • LG Stuttgart, 02.03.2009 - 27 O 368/08

    Konkludente Genehmigung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters durch

    Denn zum Zeitpunkt der (insoweit) unberechtigten Geltendmachung der Rückforderungsansprüche durch den Kläger waren zur Frage des bei Prüfung eines Bargeschäfts ( § 142 InsO ) bei Belastungsbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren maßgeblichen Zeitpunktes jedenfalls bereits zwei (gegenläufige) Entscheidungen der Instanzgerichte (LG Oldenburg NZI 2007, 53 und LG Köln NZI 2007, 469 [LG Köln 25.04.2007 - 13 S 375/06] ) veröffentlicht.
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