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   LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15   

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https://dejure.org/2016,54471
LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15 (https://dejure.org/2016,54471)
LG Krefeld, Entscheidung vom 01.07.2016 - 1 S 89/15 (https://dejure.org/2016,54471)
LG Krefeld, Entscheidung vom 01. Juli 2016 - 1 S 89/15 (https://dejure.org/2016,54471)
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  • AG Krefeld, 24.09.2015 - 12a C 120/14

    Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung; Widerruf der auf Abschluss eines

    Auszug aus LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15
    Die Berufung der Kläger gegen das am 24.09.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Krefeld (Aktenzeichen 12a C 120/14) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kostenentscheidung insoweit abgeändert wird, als die Kläger die Kosten erster Instanz jeweils zur Hälfte tragen.

    Die Kläger beantragen, die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Krefeld vom 24.09.2015, Aktenzeichen: 12a C 120/14, zu verurteilen, an sie als Gesamtgläubiger einen Betrag in Höhe von 4.569,82 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.11.2015 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 697, 82 EUR zu zahlen.

  • LG Krefeld, 13.04.2016 - 2 O 276/15

    Rückgewährschuldverhältnis durch Widerruf der Darlehensverträge; Ausübung des

    Auszug aus LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15
    Darüber hinaus war das Widerrufsrecht der Kläger im Zeitpunkt der Abgabe der Widerrufserklärung aus den nachstehenden, jüngst mit erstinstanzlichen Urteilen der 2. und 3. Zivilkammer des hiesigen Landgerichts Krefeld vom 13.04.2016 (2 O 276/15, veröffentlicht bei juris) sowie vom 10.05.2016 (3 O 11/16, ebenfalls veröffentlicht bei juris) überzeugend entwickelten Gründen jedenfalls verwirkt.
  • OLG Hamburg, 16.03.2016 - 13 U 86/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

    Auszug aus LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15
    Mehr noch gilt dies nach Einschätzung der Kammer (a.A. insoweit freilich das Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urt. vom 16. März 2016 - 13 U 86/15 -, juris Rn. 29) für die Frage, ob die Ausübung des Widerrufsrechts nach Ablauf mehrerer Jahre seit Vertragsschluss und zwischenzeitlicher unbeanstandeter Durchführung des Vertrages eine unzulässige Rechtsausübung darstellt und/oder wegen Verwirkung des Widerrufsrechts ausgeschlossen ist.
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15
    Dies beruhte aber auf europarechtlichen Vorgaben, die vorliegend nicht einschlägig sind ( vgl. Habersack/Schürnbrand , Verwirkung des Widerrufsrechts aus einem Verbraucherdarlehensvertrag bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung, ZIP 2014, 751, 752; auch der BGH geht davon aus, dass das Europarecht einer Verwirkung nicht grundsätzlich entgegensteht, wenn er es im Urteil vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11, NJW 2014, 2646 Rn. 39 - ohne weitere Problematisierung prüft).
  • LG Krefeld, 10.05.2016 - 3 O 11/16
    Auszug aus LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15
    Darüber hinaus war das Widerrufsrecht der Kläger im Zeitpunkt der Abgabe der Widerrufserklärung aus den nachstehenden, jüngst mit erstinstanzlichen Urteilen der 2. und 3. Zivilkammer des hiesigen Landgerichts Krefeld vom 13.04.2016 (2 O 276/15, veröffentlicht bei juris) sowie vom 10.05.2016 (3 O 11/16, ebenfalls veröffentlicht bei juris) überzeugend entwickelten Gründen jedenfalls verwirkt.
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2012 - 6 W 221/11

    Ablehnung der Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Schadensersatz im

    Auszug aus LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15
    Dies setzt aber denklogisch voraus, dass dasjenige Vertragsverhältnis, auf das sich die Widerrufserklärung des Verbrauchers bezieht, im Zeitpunkt des Widerrufs noch besteht und nicht bereits vorher auf andere Weise in Wegfall gekommen ist (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2012, I-6 W 221/11, juris Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 6 U 296/14

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehens nach

    Auszug aus LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15
    Insoweit schließt sich die Kammer - ebenso wie das Amtsgericht - der Rechtsauffassung des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit dessen Urteil vom 21.01.2016 (I-6 U 296/14) an, wonach ein erst Jahre nach Vertragsschluss sowie erst im Anschluss an eine vollständige Abwicklung des Vertragsverhältnisses erklärter Widerruf erkennbar der Erreichung vertragsfremder Zwecke dient und dem Sinn und Zweck des eingeräumten Widerrufsrechts zuwiderläuft.
  • BGH, 16.03.2016 - VIII ZR 146/15

    Widerruf von Fernabsatzverträgen von Gesetzes wegen ohne Rücksicht auf die

    Auszug aus LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15
    An der Einordnung des von den Klägern hier erklärten Widerrufs als rechtsmissbräuchlich sieht sich die Kammer auch nicht durch die von den Klägern in Bezug genommene, jüngst ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 16.03.2016 (VIII ZR 146/15) gehindert.
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 6 U 135/14

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages und der verbundenen

    Auszug aus LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15
    Der Widerruf geht in einem solchen Fall in Bezug auf das vertragliche Leistungsprogramm ins Leere (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2014, I-6 U 135/14, juris Rn. 33).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2015 - 17 U 125/14

    Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen

    Auszug aus LG Krefeld, 01.07.2016 - 1 S 89/15
    Von daher konnte es für den Beginn des Fristablaufs nur auf das ihnen ausgehändigte Vertragsdokument ankommen, während die als Teil eines vorformulierten Textbausteins enthaltene Variante des Erhalts eines Vertragsantrags ganz offenkundig auf andere Fälle zielte (ebenso für eine in diesem Punkt identische Fallgestaltung: OLG Düsseldorf, Urt. vom 27.02.2015, I-17 U 125/14, juris Rn. 6).
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

  • OLG Frankfurt, 02.09.2015 - 23 U 24/15

    Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung und Bearbeitungsgebühr nach Widerruf

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

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   LG Bad Kreuznach, 16.02.2016 - 1 S 89/15   

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https://dejure.org/2016,31684
LG Bad Kreuznach, 16.02.2016 - 1 S 89/15 (https://dejure.org/2016,31684)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 16.02.2016 - 1 S 89/15 (https://dejure.org/2016,31684)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 1 S 89/15 (https://dejure.org/2016,31684)
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