Weitere Entscheidung unten: LG Trier, 26.05.2015

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 1 S 91.14   

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https://dejure.org/2015,19546
OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 1 S 91.14 (https://dejure.org/2015,19546)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.07.2015 - 1 S 91.14 (https://dejure.org/2015,19546)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Juli 2015 - 1 S 91.14 (https://dejure.org/2015,19546)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 4 StVG, § 13 S 1 Nr 2 Buchst d FeV, § 123 Abs 1 VwGO
    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bei vorausgegangener Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille BAK

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 Abs 4 StVG, § 13 S 1 Nr 2d FeV
    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis; Alkohol; Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille BAK; Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Tatbestandswirkung; offene Erfolgsaussichten; offene Interessenabwägung

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 1 S 100.08

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Alkoholmissbrauchs

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 1 S 91.14
    Die Verbindung von Verkehrsteilnahme und Alkoholkonsum in unzulässigem Ausmaß stellt eine der größten Gefahren für die Sicherheit im Straßenverkehr dar (vgl. Beschluss des Senats vom 7. August 2008 - OVG 1 S 100.08 -, S. 8 f. des Beschlussabdrucks, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2014 - 10 S 1748/13

    Vorläufige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 1 S 91.14
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, dem das Verwaltungsgericht hier gefolgt ist, vertritt die Auffassung, dass eine - wie auch hier - strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss für ein Wiedererteilungsverfahren ohne weiteres die Notwendigkeit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung auslöse (vgl. Beschluss vom 15. Januar 2014 - 10 S 1748/13 -, juris, Rn. 9 f.).
  • BVerwG, 24.06.2013 - 3 B 71.12

    Fahrerlaubnisentziehung; Entziehung der Fahrerlaubnis; strafgerichtliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 1 S 91.14
    Das Bundesverwaltungsgericht führt insoweit nur aus, dass die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis in dem durch § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bis c FeV gezogenen Rahmen zu fortbestehenden Eignungszweifeln (vgl. Beschluss vom 24. Juni 2013 - 3 B 71/12 -, juris, Rn. 6) führt.
  • VGH Bayern, 08.10.2014 - 11 CE 14.1776

    Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis; Anordnung einer MPU;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 1 S 91.14
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Frage, ob bei einer Gutachtenanforderung nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV zusätzlich die Tatbestandsvoraussetzungen der Buchstaben a, b oder c erfüllt sein müssen, offen gelassen (vgl. Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 11 CE 14.1776 -, juris, Rn. 18 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 3 M 120/21

    Zulassung zur Fahrerlaubnisprüfung: Bedenken gegen die Eignung des

    Der vom Antragsteller geltend gemachte Eingriff in die Berufsfreiheit ist im Hinblick auf den mit diesem Grundrecht kollidierenden Schutz der Verkehrssicherheit und den Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer nicht unverhältnismäßig (vgl. hierzu OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Juli 2015 - OVG 1 S 91.14 - juris Rn. 7), zumal der Antragsteller die Möglichkeit hat, die bestehenden Eignungszweifel durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten auszuräumen.
  • VG Würzburg, 14.10.2020 - W 6 S 20.1421

    Führen von Kraftfahrzeugen, Medizinisch-psychologisches Gutachten,

    Auch wenn die Fahrerlaubnisentziehung gravierende Folgen sowohl beruflicher als auch privater Art für den Antragsteller hat, gebietet es die Sicherheit des Straßenverkehrs, am Sofortvollzug festzuhalten (vgl. etwa BayVGH, B.v. 27.3.2017 - 11 CS 17.420 - juris; B.v. 27.9.2013 - 11 CS 13.1399 - juris; OVG Berlin-Bbg, B.v. 17.7.2015 - OVG 1 S 91.14 - Blutalkohol 52, 349 [2015]).
  • VGH Bayern, 24.01.2022 - 11 CS 21.2810

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen wiederholter Zuwiderhandlungen im

    Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den Schutz der Verkehrssicherheit und der übrigen Verkehrsteilnehmer sind die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Anordnung des Sofortvollzugs bei Verweigerung der Mitwirkung auch nicht deshalb unverhältnismäßig, weil er auf die Fahrerlaubnis beruflich angewiesen ist (vgl. OVG Bln-Bbg, B.v. 17.7.2015 - OVG 1 S 91.14 - Blutalkohol 52, 349 = juris Rn. 7).
  • VG Augsburg, 01.12.2020 - Au 7 S 20.1522

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Vorlage eines negativen Fahreignungsgutachtens

    Selbst wenn die Fahrerlaubnisentziehung gravierende Folgen sowohl beruflicher als auch privater Art für den Antragsteller hat, gebietet es die Sicherheit des Straßenverkehrs, am Sofortvollzug festzuhalten (vgl. etwa BayVGH, B.v. 27.3.2017 - 11 CS 17.420 - juris; B.v. 27.9.2013 - 11 CS 13.1399 - juris; OVG Berlin-Bbg, B.v. 17.7.2015 - OVG 1 S 91.14 - Blutalkohol 52, 349 [2015]).
  • VG Augsburg, 18.09.2019 - Au 7 S 19.837

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums - Einstweiliger Rechtsschutz

    Selbst wenn die Fahrerlaubnisentziehung gravierende Folgen sowohl beruflicher als auch privater Art für den Antragsteller hat, gebietet es die Sicherheit des Straßenverkehrs, am Sofortvollzug festzuhalten (vgl. etwa BayVGH, B.v. 27.3.2017 - 11 CS 17.420 - juris; B.v. 27.9.2013 - 11 CS 13.1399 - juris; OVG Berlin-Bbg, B.v. 17.7.2015 - OVG 1 S 91.14 - Blutalkohol 52, 349 [2015]).
  • VG Gera, 23.01.2019 - 3 E 2327/18

    Anordnung der Beibringung einer erneuten medizinisch- psychologischen Gutachtens

    Diese kollidieren aber mit der Verkehrssicherheit und dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer, also insbesondere mit dem Schutz von Dritten vor Gefahren für Leib und Leben (vgl. OVG Berl-Brdb, Beschl. v. 17. Juli 2015 - OVG 1 S 91.14 - OVG NRW, Beschl. v. 21. Januar 2015 - 16 B 1374/14, 16 E 1307/14 - VGH Bad-Württ, Beschl. v. 15. Januar 2014 - 10 S 1748/13 - jeweils Juris).
  • VG Gera, 11.10.2018 - 3 E 1633/18
    Diese kollidieren aber mit der Verkehrssicherheit und dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer, also insbesondere mit dem Schutz von Dritten vor Gefahren für Leib und Leben (vgl. OVG Berl-Brdb, Beschl. v. 17. Juli 2015 - OVG 1 S 91.14 - OVG NRW, Beschl. v. 21. Januar 2015 - 16 B 1374/14, 16 E 1307/14 - VGH Bad-Württ, Beschl. v. 15. Januar 2014 - 10 S 1748/13 - jeweils Juris).
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Rechtsprechung
   LG Trier, 26.05.2015 - 1 S 91/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12992
LG Trier, 26.05.2015 - 1 S 91/14 (https://dejure.org/2015,12992)
LG Trier, Entscheidung vom 26.05.2015 - 1 S 91/14 (https://dejure.org/2015,12992)
LG Trier, Entscheidung vom 26. Mai 2015 - 1 S 91/14 (https://dejure.org/2015,12992)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Reparatur mit Gebrauchtteilen und wirtschaftlicher Totalschaden

  • IWW
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Fahrzeugreparatur mit Gebrauchtteilen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten bis zur 130-Prozent-Grenze - Individueller Preisnachlass ist kein objektives Kriterium zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.02.2011 - VI ZR 79/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Tatsächlich angefallene Reparaturkosten innerhalb

    Auszug aus LG Trier, 26.05.2015 - 1 S 91/14
    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich die Kammer anschließt, kann der Geschädigte den Ersatz von Reparaturkosten aber nur dann verlangen, wenn er nachweist, dass die tatsächlich durchgeführte Reparatur, sofern diese fachgerecht und den Vorgaben des Gutachtens entsprechend ausgeführt worden ist, wirtschaftlich nicht unvernünftig war (Urteil vom 08.02.2011, Az: VI ZR 79/10, zitiert nach juris).

    Ein solcher pauschaler Nachlass beeinflusst aber die nach objektiven Kriterien zu beurteilende Frage der Wirtschaftlichkeit nicht, da eine nach objektiven - d.h. nachprüfbaren - Kriterien unwirtschaftliche Reparatur durch die Gewährung eines pauschalen Nachlasses nicht wirtschaftlich wird (LG Wuppertal, Urteil vom 11.03.2010, Az: 9 S 26/09, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 08.02.2011, Az: VI ZR 79/10, zitiert nach juris; anders: OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2001, Az: 1 U 9/00, zitiert nach juris).

  • BGH, 14.12.2010 - VI ZR 231/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kosten einer entgegen der Einschätzung des

    Auszug aus LG Trier, 26.05.2015 - 1 S 91/14
    Letztlich scheide ein Anspruch aber auf jeden Fall aus, weil sich aus der Entscheidung des BGH vom 14.12.2010 (Az: VI ZR 231/09, zitiert nach juris) ergebe, dass bei einer Reparatur mit Gebrauchtteilen der Geschädigte den Ersatz der angefallenen Reparaturkosten nur dann verlangen könne, wenn diese Kosten den Wiederbeschaffungswert nicht überstiegen.

    Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts sieht die Kammer dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 14.12.2010, Az: VI ZR 231/09, zitiert nach juris) auch eine Reparatur mit Gebrauchtteilen als fachgerecht an, wenn sie in dem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat.

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2001 - 1 U 9/00

    Instandsetzung eines Unfallfahrzeugs zu den Wiederbeschaffungswert übersteigenden

    Auszug aus LG Trier, 26.05.2015 - 1 S 91/14
    Ein solcher pauschaler Nachlass beeinflusst aber die nach objektiven Kriterien zu beurteilende Frage der Wirtschaftlichkeit nicht, da eine nach objektiven - d.h. nachprüfbaren - Kriterien unwirtschaftliche Reparatur durch die Gewährung eines pauschalen Nachlasses nicht wirtschaftlich wird (LG Wuppertal, Urteil vom 11.03.2010, Az: 9 S 26/09, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 08.02.2011, Az: VI ZR 79/10, zitiert nach juris; anders: OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2001, Az: 1 U 9/00, zitiert nach juris).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91

    Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden

    Auszug aus LG Trier, 26.05.2015 - 1 S 91/14
    Reparaturkosten können nach der Rechtsprechung des BGH nicht in einem wirtschaftlich vernünftigen und einen wirtschaftlich unvernünftigen Teil aufgesplittet werden (BGH, Urt. v. 15.10.1991, Az: VI ZR 67/91, zitiert nach juris).
  • LG Wuppertal, 11.03.2010 - 9 S 26/09

    Ein Rabatt auf die gesamten Reparaturkosten für die nach objektiven Kriterien zu

    Auszug aus LG Trier, 26.05.2015 - 1 S 91/14
    Ein solcher pauschaler Nachlass beeinflusst aber die nach objektiven Kriterien zu beurteilende Frage der Wirtschaftlichkeit nicht, da eine nach objektiven - d.h. nachprüfbaren - Kriterien unwirtschaftliche Reparatur durch die Gewährung eines pauschalen Nachlasses nicht wirtschaftlich wird (LG Wuppertal, Urteil vom 11.03.2010, Az: 9 S 26/09, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 08.02.2011, Az: VI ZR 79/10, zitiert nach juris; anders: OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2001, Az: 1 U 9/00, zitiert nach juris).
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