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   LAG Hessen, 25.01.2005 - 1 Sa 1065/04   

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https://dejure.org/2005,7025
LAG Hessen, 25.01.2005 - 1 Sa 1065/04 (https://dejure.org/2005,7025)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25.01.2005 - 1 Sa 1065/04 (https://dejure.org/2005,7025)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 1 Sa 1065/04 (https://dejure.org/2005,7025)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 611 BGB
    Abfindung - Rationalisierungsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung; Anwendung der Rationalisierungsschutzordnung (RaSchO) auf die Schließung eines Kindergartens; RaSchO als ein in Kraft gesetzter Beschluss der Bistums-KODA; Ausschluss des Anspruchs auf Abfindung wegen Erhebung einer ...

  • Judicialis

    RaSchO § 9 VIII

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RaSchO § 9 VIII
    Wirksame Abfindungsregelung unter Verzicht auf Kündigungsschutzklage in kirchlicher Arbeitsvertragsrichtlinie über Rationalisierungsschutz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 07.05.1987 - 2 AZR 271/86

    Aufhebungsvertrag mit ausländischem Arbeitnehmer - Zahlung einer Abfindung bei

    Auszug aus LAG Hessen, 25.01.2005 - 1 Sa 1065/04
    Entsprechend hat das Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 07. Mai 1987 - 2 AZR 271/86 (NZA 1988, 15, 16) - die auf einer Betriebsvereinbarung beruhende Vereinbarung einer Abfindung in einem Auflösungsvertrag für den Fall, dass der Arbeitnehmer dauerhaft in sein Heimatland zurückkehre, bei Vorliegen einer Betriebsänderung als Umgehung der §§ 111, 112 BetrVG und deshalb unwirksam angesehen.

    In beiden Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht aber die Zulässigkeit der einzelvertraglichen Vereinbarung eines Ausscheidens gegen Zahlung einer Abfindung unter Verpflichtung der Hinnahme einer Kündigung betont (BAG, Urteil vom 20.12.1983, a.a.O., 54; vom 07. Mai 1987, a.a.O., 16).

  • BAG, 03.05.1979 - 2 AZR 679/77

    Ausgleichsquittung - Kündigungsschutzklage - Aufhebungsvertrag - Vergleich -

    Auszug aus LAG Hessen, 25.01.2005 - 1 Sa 1065/04
    Es ist allgemein anerkannt, dass der Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage auch ohne Gegenleistung verzichten kann (sog. pactum de non petendo), z.B. in einer Ausgleichsquittung (BAGE 32, 6, 11, ständige Rechtsprechung; Urteil vom 20.06.1985 - 2 AZR 427/84 - AP Nr. 33 zu § 112 BetrVG 1972, unter B. I. 1.; KR-Friedrich, 7. Aufl., § 4 Rz 299), umso mehr wie hier gegen Zahlung einer Abfindung, die im Fall der Klägerin zudem die üblichen Sätze gem. §§ 9, 10 KSchG erheblich übersteigt.
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 447/01

    Korrektur einer Eingruppierung - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus LAG Hessen, 25.01.2005 - 1 Sa 1065/04
    § 9 Abs. 8 RaSchO findet auf das Arbeitsverhältnis der Parteien nur kraft einzelvertraglicher Vereinbarung Anwendung, d.h. er gilt zwischen den Parteien als Vertragsrecht (BAGE 66, 314, 320, ständige Rechtsprechung; Urteil vom 26.05.1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband, unter II. 1. a); vom 16.10.2002 - 4 AZR 447/01 - AP Nr. 12 zu § 12 AVR Caritasverband, unter II. 1.).
  • BAG, 20.12.1983 - 1 AZR 442/82

    Sozialplan - Abfindung - Betriebsänderung - GerichtlicheSchritte gegen Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.01.2005 - 1 Sa 1065/04
    In dem Urteil vom 20. Dezember 1983 - 1 AZR 442/82 (NZA 1984, 53, 54) - hat das Bundesarbeitsgericht eine solche Vereinbarung nicht für inhaltlich unzulässig gehalten, sondern nur als Teil eines Sozialplans, weil sie die kollektive Regelungsmacht der Betriebspartner überschreite, da § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die Betriebspartner im Sozialplan zum Ausgleich oder wenigstens der Milderung durch eine Betriebsänderung den Arbeitnehmer entstehender Nachteile verpflichte und diesen nicht sozusagen im Gegenzug neue Nachteile aufbürden dürfe.
  • BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 159/89

    Weihnachtsgeld - Teilzeitbeschäftigung im kirchlichen Dienst

    Auszug aus LAG Hessen, 25.01.2005 - 1 Sa 1065/04
    § 9 Abs. 8 RaSchO findet auf das Arbeitsverhältnis der Parteien nur kraft einzelvertraglicher Vereinbarung Anwendung, d.h. er gilt zwischen den Parteien als Vertragsrecht (BAGE 66, 314, 320, ständige Rechtsprechung; Urteil vom 26.05.1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband, unter II. 1. a); vom 16.10.2002 - 4 AZR 447/01 - AP Nr. 12 zu § 12 AVR Caritasverband, unter II. 1.).
  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus LAG Hessen, 25.01.2005 - 1 Sa 1065/04
    Es ist allgemein anerkannt, dass der Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage auch ohne Gegenleistung verzichten kann (sog. pactum de non petendo), z.B. in einer Ausgleichsquittung (BAGE 32, 6, 11, ständige Rechtsprechung; Urteil vom 20.06.1985 - 2 AZR 427/84 - AP Nr. 33 zu § 112 BetrVG 1972, unter B. I. 1.; KR-Friedrich, 7. Aufl., § 4 Rz 299), umso mehr wie hier gegen Zahlung einer Abfindung, die im Fall der Klägerin zudem die üblichen Sätze gem. §§ 9, 10 KSchG erheblich übersteigt.
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92

    Erzieherin in Wohngruppe von Behinderten

    Auszug aus LAG Hessen, 25.01.2005 - 1 Sa 1065/04
    § 9 Abs. 8 RaSchO findet auf das Arbeitsverhältnis der Parteien nur kraft einzelvertraglicher Vereinbarung Anwendung, d.h. er gilt zwischen den Parteien als Vertragsrecht (BAGE 66, 314, 320, ständige Rechtsprechung; Urteil vom 26.05.1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband, unter II. 1. a); vom 16.10.2002 - 4 AZR 447/01 - AP Nr. 12 zu § 12 AVR Caritasverband, unter II. 1.).
  • BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 189/05

    Turboprämie" - Klageverzicht als Bedingung für Abfindung

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2005 - 1 Sa 1065/04 - aufgehoben.
  • LAG Hessen, 24.04.2008 - 11 Sa 207/07

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Dritter Weg - Einbeziehung in den

    Im Verfahren des Dritten Weges zu Stande gekommenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kommt für privatrechtlich begründete Arbeitsverhältnisse keine unmittelbare und zwingende Wirkung zu (ebenso BAG, 20.3.2002 - 4 AZR 101/01 - NZA 2002, 1402; 8.6.2005 - 4 AZR 412/04 - NZA 2006, 611; Hess. LAG, 25.1.2005 - 1 Sa 1065/04 - in juris dokumentiert; 9.1.2007 - 1 Sa 1245/06 - in juris dokumentiert; 6.9.2007 - 11 Sa 2000/06 - in juris dokumentiert; LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2000 - 4 Sa 75/00 - in juris dokumentiert).
  • LAG Hessen, 24.04.2008 - 11 Sa 214/07

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Dritter Weg - Einbeziehung in den

    Im Verfahren des Dritten Weges zu Stande gekommenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kommt für privatrechtlich begründete Arbeitsverhältnisse keine unmittelbare und zwingende Wirkung zu (ebenso BAG, 20.3.2002 - 4 AZR 101/01 - NZA 2002, 1402; 8.6.2005 - 4 AZR 412/04 - NZA 2006, 611; Hess. LAG, 25.1.2005 - 1 Sa 1065/04 - in juris dokumentiert; 9.1.2007 - 1 Sa 1245/06 - in juris dokumentiert; 6.9.2007 - 11 Sa 2000/06 - in juris dokumentiert; LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2000 - 4 Sa 75/00 - in juris dokumentiert).
  • LAG Hessen, 24.04.2008 - 11 Sa 210/07

    Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Dritter Weg - Einbeziehung in den

    Im Verfahren des Dritten Weges zu Stande gekommenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kommt für privatrechtlich begründete Arbeitsverhältnisse keine unmittelbare und zwingende Wirkung zu (ebenso BAG, 20.3.2002 - 4 AZR 101/01 - NZA 2002, 1402; 8.6.2005 - 4 AZR 412/04 - NZA 2006, 611; Hess. LAG, 25.1.2005 - 1 Sa 1065/04 - in juris dokumentiert; 9.1.2007 - 1 Sa 1245/06 - in juris dokumentiert; 6.9.2007 - 11 Sa 2000/06 - in juris dokumentiert; LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2000 - 4 Sa 75/00 - in juris dokumentiert).
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