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   LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1116/03   

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https://dejure.org/2004,7520
LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1116/03 (https://dejure.org/2004,7520)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.03.2004 - 1 Sa 1116/03 (https://dejure.org/2004,7520)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. März 2004 - 1 Sa 1116/03 (https://dejure.org/2004,7520)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungspflicht von Weihnachtsgeld; Haftbarkeit für Verbindlichkeiten bei Betriebsübergang; Verjährung von Lohnansprüchen; Voraussetzungen für die Treuwidrigkeit einer Verjährungseinrede

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § ... 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 288 Abs. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 2; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 8 a.F.; ; BGB § 198 a.F.; ; BGB § 201 a.F.; ; BGB § 201 Satz 1 a.F.; ; BGB § 208 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 242; ; BGB § 242 Abs. 1; ; BGB § 288; ; BGB § 291; ; BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 613a; ; BGB § 613a Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 613a Abs. 2; ; BGB § 613a Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 614; ; TOA § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbräuchlicher Verjährungseinwand des Arbeitgebers gegenüber Lohnforderungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Weihnachtsgeld kann nicht einfach ausgesetzt werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 243/95

    Betriebsübergang - Fremdvergabe von Kundendienstleistungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1116/03
    Umschrieben ist damit die Übertragung einer organisierten wirtschaftlichen Einheit von einer auf eine andere Rechtsperson (BAG, 22.1.1998, NZA 1998, 536 [537]).

    Ihre Identität bezieht diese Einheit aus der Art der geschäftlichen Tätigkeit und zudem aus ergänzenden Merkmalen wie dem Personalbestand, der Besetzung der Führungskräfte, der überkommenen Arbeitsorganisation, der geschaffenen Betriebsmethoden oder den zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (BAG, 22.1.1998, NZA 1998, 536 [537]; 2.12.1999, NJW 2000, 3226 [3227]).

    Namentlich ist die Beibehaltung der materiellen, immateriellen und personellen Mittel, des organisatorischen Konzepts sowie der Kunden- und Lieferantenbeziehungen für den Übergang bezeichnend (BAG, 22.1.1998, NZA 1998, 536 [537 f.]; 2.12.1999, NJW 2000, 3226 [3227]).

    Ferner sind der Grad der Ähnlichkeit zwischen der vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeit und die Dauer einer eventuellen Tätigkeitsunterbrechung von Bedeutung (BAG, 22.1.1998, NZA 1998, 536 [537]).

  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98

    Änderung einer betrieblichen Übung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1116/03
    Der Anspruch auf Weihnachtsgeld war kraft betrieblicher Übung zugunsten des Klägers entstanden, nachdem der Rechtsvorgänger der Beklagten von 1991 an vorbehaltlos ein jährliches Weihnachtsgeld in dreimaliger Abfolge zahlte (st. Rspr., vgl. zuletzt etwa: BAG, 14.8.1996, NZA 1996, 1323 f.; 26.3.1997, NZA 1007 [1008]; 4.5.1999, NZA 1999, 1162 [1163]).

    Das BAG hat demzufolge etwa einen entsprechenden ausdrücklichen Hinweis am "schwarzen Brett" des Betriebs für nicht hinreichend erachtet, um das Anspruchsvertrauen der Arbeitnehmer zu erschüttern (BAG, 4.5.1999, NZA 1999, 1162 [1163 f.]).

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 282/97

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1116/03
    a) Als organisierte wirtschaftliche Einheit erscheint eine organisierte Gesamtheit, wenn sie aus einer Einheit von Personen und Sachen besteht, auf Dauer angelegt ist und zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung dient (BAG, 12.11.1998, NJW 1999, 1131).

    Der bisherige Inhaber muss dazu seine Leitungsmacht aufgeben, und der neue Inhaber muss diese an sich nehmen (BAG, 12.11.1998, NJW 1999, 1131).

  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 796/98

    Betriebsübergang - Feststellungsinteresse während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1116/03
    Ihre Identität bezieht diese Einheit aus der Art der geschäftlichen Tätigkeit und zudem aus ergänzenden Merkmalen wie dem Personalbestand, der Besetzung der Führungskräfte, der überkommenen Arbeitsorganisation, der geschaffenen Betriebsmethoden oder den zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (BAG, 22.1.1998, NZA 1998, 536 [537]; 2.12.1999, NJW 2000, 3226 [3227]).

    Namentlich ist die Beibehaltung der materiellen, immateriellen und personellen Mittel, des organisatorischen Konzepts sowie der Kunden- und Lieferantenbeziehungen für den Übergang bezeichnend (BAG, 22.1.1998, NZA 1998, 536 [537 f.]; 2.12.1999, NJW 2000, 3226 [3227]).

  • LAG München, 23.09.1997 - 6 Sa 237/96

    Sozialversicherung: Beitragszahlung an die Zusatzversorgungskasse - Einrede der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1116/03
    Die Erhebung der Verjährungseinrede gilt danach als rechtsmissbräuchliche, unzulässige Rechtsausübung, wenn der Schuldner den Gläubiger - und sei es auch nur unabsichtlich - durch sein Verhalten von der rechtzeitigen, verjährungsunterbrechenden Klageerhebung abgehalten hat (BAG, 17.12.1964, AP Nr. 2 zu § 196 BGB; 28.5.1964, AP Nr. 6 zu § 242 BGB Unzulässige Rechtsausübung; LAG München, 23.9.1997, 6 Sa 237/96, n. v.).

    Insofern gilt bereits der Umstand als entscheidend, dass der Schuldner den Gläubiger nicht hinreichend über die ihm zustehenden Ansprüche unterrichtet hatte (BAG, 18.3.1997, NZA 1997, 1232 [1233]; 28.5.1964, a. a. O.; LAG München, 23.9.1997, a. a. O.).

  • BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 69/96

    Verzicht auf Anspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1116/03
    Der Anspruch auf Weihnachtsgeld war kraft betrieblicher Übung zugunsten des Klägers entstanden, nachdem der Rechtsvorgänger der Beklagten von 1991 an vorbehaltlos ein jährliches Weihnachtsgeld in dreimaliger Abfolge zahlte (st. Rspr., vgl. zuletzt etwa: BAG, 14.8.1996, NZA 1996, 1323 f.; 26.3.1997, NZA 1007 [1008]; 4.5.1999, NZA 1999, 1162 [1163]).
  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1116/03
    In der Rechtsprechung ist zwar der Tatbestand, dass der Arbeitgeber eine zunächst vorbehaltlos gewährte Gratifikation nachträglich durch eindeutige Erklärungen an die einzelnen Anspruchsberechtigten wieder unter Vorbehalt stellt, als eine Variante der Aufhebung individueller Ansprüche kraft betrieblicher Übung anerkannt (BAG, 26.3.1997, NZA 1997, 1007 [1008 f.]) .
  • BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 781/93

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1116/03
    Es findet Anwendung auf sämtliche willensgetragenen Übergangsformen, die nicht auf Hoheitsakten, gesetzlichen Übertragungen oder auf Gesamtrechtsnachfolge beruhen (BAG, 9.2.1994, NJW 1995, 73 f.; ErfK/Preis, 3. Aufl. 2003, § 613a Rz. 58).
  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 130/96

    Unterbrechung der Verjährung; Rechtsmißbrauch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1116/03
    Insofern gilt bereits der Umstand als entscheidend, dass der Schuldner den Gläubiger nicht hinreichend über die ihm zustehenden Ansprüche unterrichtet hatte (BAG, 18.3.1997, NZA 1997, 1232 [1233]; 28.5.1964, a. a. O.; LAG München, 23.9.1997, a. a. O.).
  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 173/84

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1116/03
    Das Vorbringen der Beklagten, der Zeuge A. habe seinen Betrieb vor der Wiederaufnahme der Tätigkeit stillgelegt gehabt, wird durch die nahezu unterbrechungsfreie Fortführung der Betriebstätigkeit in den Monaten November und Dezember 2000 faktisch widerlegt; die unterbrechungslose Betriebsfortführung trägt insofern eine erhebliche prozessuale Vermutungswirkung gegen jede Stilllegungsabsicht des vormaligen Betriebsinhabers in sich (BAG, 22.5.1985, NJW 1986, 448 [449 f.]).
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