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   LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 1 Sa 123/05   

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LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 1 Sa 123/05 (https://dejure.org/2005,4628)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.06.2005 - 1 Sa 123/05 (https://dejure.org/2005,4628)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 1 Sa 123/05 (https://dejure.org/2005,4628)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Kündigung eines Flughafenmitarbeiters im Bodenverkehrsdienst; Erfordernis der Anhörung des Betriebsrats; Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens; Mitteilungspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat bei bevorstehenden Kündigungen; Grundsatz der ...

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § ... 138; ; BGB § 242; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 1; ; BGB § 193; ; BGB § 612a; ; BGB § 622 Abs. 3; ; BGB § 622 Abs. 5 S. 3; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; KSchG §§ 1 ff; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 3; ; KSchG § 4 S. 1; ; KSchG § 7; ; KSchG § 13 Abs. 2; ; BetrVG § 2; ; BetrVG § 2 Abs. 1; ; BetrVG § 26 Abs. 2 S. 2; ; BetrVG § 74; ; BetrVG § 102; ; BetrVG § 102 Abs. 1; ; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung während der Probezeit - keine Mitteilung einzelner Sozialdaten bei Vorkenntnissen des Betriebsrates - rechtmäßiges Alternativverhalten bei Motivbündel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 629
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 347/88

    Kündigung nach Infektion mit HIV-Virus

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 1 Sa 123/05
    Sittenwidrig ist eine Kündigung nur dann, wenn sie auf einem verwerflichen Motiv des Kündigenden beruht, wie etwa Rachsucht oder Vergeltung, oder wenn sie aus anderen Gründen dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht (vgl. BAG v. 22.05.2003, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit [Ziffer III.1. der Gründe]; BAG v. 28.04.1994, Az. 2 AZR 726/93, juris; BAG v. 16.02.1989, NZA 1989, 962 = AP Nr. 46 zu § 138 BGB [Ziffer II.2.a) der Gründe m.w.N.]; Ascheid/Preis/Schmidt/Preis, Kündigungsrecht, 2. Auflage, 2004, Grundlagen J, Rn. 40; Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz/Friedrich, 7. Auflage, 2004, KSchG, § 13 Rn. 118, 123).

    Ob eine verwerfliche Gesinnung des Kündigenden nachgewiesen werden muss, ist strittig (dagegen MünchArbR/Wank, 2. Auflage, 2000, § 119 Rn. 105; a.A. - subjektiv muss zumindest leichtfertiges Verhalten des Kündigenden vorliegen - ErfKo/Ascheid, 5. Auflage, 2005, KSchG, § 13 Rn. 18; für Anscheinsbeweis bei objektiver Sittenwidrigkeit: Ascheid/Preis/Schmidt/Preis, Kündigungsrecht, 2. Auflage, 2004, Grundlagen J, Rn. 41; offen BAG v. 16.02.1989, NZA 1989, 962 = AP Nr. 46 zu § 138 BGB mit Anm. Kramer; Nachweis der verwerflichen Gesinnung fordert in st.Rspr. der BGH, aus jüngerer Zeit BGH v. 27.01.1994, NJW 1994, 2289 [2291]), kann im vorliegenden Fall aber offen bleiben, da bereits eine objektive Sittenwidrigkeit der Kündigung nicht vorliegt.

    Es fehlt dann an dem vom Arbeitnehmer zu beweisenden Umstand, dass ausschließlich das behauptete sittenwidrige Motiv zur Kündigung führte (vgl. zur Kausalität BAG v. 16.02.1989, NZA 1989, 962 = AP Nr. 46 zu § 138 BGB [Ziffer II.3.b) der Gründe] ErfKo/Preis, 5. Auflage, 2005, BGB, § 612a Rn. 11).

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 1 Sa 123/05
    Lebensalter und Betriebszugehörigkeit sind mitzuteilen, wenn und soweit sie für eine sachgerechte Stellungnahme des Betriebsrats etwa zur Länge der Kündigungsfrist erforderlich sind (vgl. BAG v. 15.11.1995, AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972 = NZA 1996, 419; Ascheid/Preis/Schmidt/Koch, Kündigungsrecht, 2. Auflage, 2004, BetrVG, § 102 Rn. 93).

    Diese kündigungsrelevanten Tatsachen muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat so detailliert darlegen, dass sich der Betriebsrat ohne eigene Nachforschungen ein Bild von der Stichhaltigkeit der Kündigung machen kann (BAG v. 15.11.1995, AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972 = NZA 1996, 419; Ascheid/Preis/Schmidt/Koch, Kündigungsrecht, 2. Auflage, 2004, BetrVG, § 102 Rn. 90).

    Dies gilt aber nicht, wenn es dem Arbeitgeber etwa wegen der Schwere der Kündigungsvorwürfe auf die genauen Sozialdaten nicht ankommt und der Betriebsrat die Kündigungsabsicht ausreichend beurteilen kann, weil ihm Lebensalter und Betriebszugehörigkeit ungefähr bekannt sind (BAG v. 15.11.1995, AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972 = NZA 1996, 419; Ascheid/Preis/Schmidt/Koch, Kündigungsrecht, 2. Auflage, 2004, BetrVG, § 102 Rn. 92).

  • BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 726/93

    Sittenwidrige Kündigung eines Masseurs und medizinischen Bademeisters eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 1 Sa 123/05
    Sittenwidrig ist eine Kündigung nur dann, wenn sie auf einem verwerflichen Motiv des Kündigenden beruht, wie etwa Rachsucht oder Vergeltung, oder wenn sie aus anderen Gründen dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht (vgl. BAG v. 22.05.2003, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit [Ziffer III.1. der Gründe]; BAG v. 28.04.1994, Az. 2 AZR 726/93, juris; BAG v. 16.02.1989, NZA 1989, 962 = AP Nr. 46 zu § 138 BGB [Ziffer II.2.a) der Gründe m.w.N.]; Ascheid/Preis/Schmidt/Preis, Kündigungsrecht, 2. Auflage, 2004, Grundlagen J, Rn. 40; Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz/Friedrich, 7. Auflage, 2004, KSchG, § 13 Rn. 118, 123).

    Bei der Prüfung des § 138 BGB dürfen nicht nur einzelne Tatsachenkomplexe, sondern müssen die gesamten Umstände des Falles gewürdigt werden, vor allem bei der Frage, ob die Kündigung Ausfluss einer verwerflichen Gesinnung war (BAG v. 28.04.1994, Az. 2 AZR 726/93, juris; BAG v. 23.11.1961, AP Nr. 22 zu § 138 BGB; MünchArbR/Wank, 2. Auflage, 2000, § 119 Rn. 101 ff; Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz/Friedrich, 7. Auflage, 2004, KSchG, § 13 Rn. 127).

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 1 Sa 123/05
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des BAG vom 15.12.1994 (NZA 1995, 521), in dem der Grundsatz der subjektiven Determinierung hinsichtlich Lebensalter, Betriebszugehörigkeit und - falls bestehend - Sonderkündigungsschutz, eingeschränkt wurde.

    Maßgeblich hierfür ist die Überlegung, dass es genügt, wenn der Betriebsrat von den für die Berechnung der Frist maßgeblichen tatsächlichen Umständen Kenntnis hat (vgl. BAG v. 15.12.1994, NZA 1995, 521 [524]; BAG v. 29.01.1986, AP Nr. 42 zu § 102 BetrVG 1972 = NZA 1987, 32; BAG EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 64 = AP Nr. 42 zu § 102 BetrVG 1972; BAG EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 75 = AP Nr. 67 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; GK-BetrVG/Raab, 7. Auflage, 2002, § 102 Rn. 52).

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 1 Sa 123/05
    Unwirksam ist die Kündigung, wenn die Anhörung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist (st. Rspr. seit BAG v. 28.02.1974, AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972; zuletzt etwa BAG v. 27.11.2003, AP Nr. 136 zu § 102 BetrVG 1972; BAG v. 16.09.1993, NZA 1994, 311).

    Deshalb hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat in der Regel insbesondere die Personalien des zu kündigenden Arbeitnehmers, die Kündigungsabsicht, die Kündigungsart (z.B. ordentliche oder außerordentliche Kündigung), gegebenenfalls auch den Kündigungstermin und die Kündigungsfristen sowie deutlich genug die Kündigungsansprüche/Kündigungsgründe mitzuteilen (vgl. BAG v. 16.09.1993, NZA 1994, 311 [313]; BAG v. 18.05.1994, NZA 1995, 24).

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93

    Ordentliche Kündigung (in den ersten sechs Monaten des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 1 Sa 123/05
    Deshalb hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat in der Regel insbesondere die Personalien des zu kündigenden Arbeitnehmers, die Kündigungsabsicht, die Kündigungsart (z.B. ordentliche oder außerordentliche Kündigung), gegebenenfalls auch den Kündigungstermin und die Kündigungsfristen sowie deutlich genug die Kündigungsansprüche/Kündigungsgründe mitzuteilen (vgl. BAG v. 16.09.1993, NZA 1994, 311 [313]; BAG v. 18.05.1994, NZA 1995, 24).

    Danach muss er dem Betriebsrat nicht alle objektiv kündigungsrelevanten Umstände mitteilen, sondern nur die Umstände, die aus seiner Sicht die Kündigung rechtfertigen (für die Kündigung während der Probezeit: BAG v. 18.05.1994, NZA 1995, 24; ferner BAG v. 22.09.1994, AP Nr. 68 zu § 102 BetrVG 1972).

  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 1 Sa 123/05
    Steht das sittenwidrige Motiv neben sachlichen Gründen in einem Motivbündel, so führt dies nach der Rechtsprechung des BVerfG zwar zur Sittenwidrigkeit einer diskriminierenden Kündigung (BVerfG v. 16.11.1993, NZA 1994, 745 = AP Nr. 9 zu § 611a BGB mit Anm. Schlachter; Preis, NZA 1997, 1256 [1265]).
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 1 Sa 123/05
    Hat der Betriebsrat den erforderlichen Kenntnisstand, um sich über die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe ein Bild zu machen und eine Stellungnahme hierzu abgeben zu können, und weiß dies der Arbeitgeber oder kann er dies nach den gegebenen Umständen jedenfalls als sicher annehmen, so würde es dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG widersprechen und es wäre eine kaum verständliche Förmelei, vom Arbeitgeber dann gleichwohl noch eine detaillierte Begründung zu verlangen (BAG v. 28.08.2003, EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 4 [Ziffer B.I.4.a) der Gründe]; BAG v. 27.06.1985, NZA 1986, 426 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972 = [Ziffer II.1.b) der Gründe]; Dörner/Luczak/Wildschütz/Hoß, Handbuch Arbeitsrecht, 4. Auflage, 2004, D. Rn. 299).
  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 326/91

    "Indizienkette"; Anforderungen an die Würdigung vorgetragener Indiztatsachen;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 1 Sa 123/05
    Ob eine verwerfliche Gesinnung des Kündigenden nachgewiesen werden muss, ist strittig (dagegen MünchArbR/Wank, 2. Auflage, 2000, § 119 Rn. 105; a.A. - subjektiv muss zumindest leichtfertiges Verhalten des Kündigenden vorliegen - ErfKo/Ascheid, 5. Auflage, 2005, KSchG, § 13 Rn. 18; für Anscheinsbeweis bei objektiver Sittenwidrigkeit: Ascheid/Preis/Schmidt/Preis, Kündigungsrecht, 2. Auflage, 2004, Grundlagen J, Rn. 41; offen BAG v. 16.02.1989, NZA 1989, 962 = AP Nr. 46 zu § 138 BGB mit Anm. Kramer; Nachweis der verwerflichen Gesinnung fordert in st.Rspr. der BGH, aus jüngerer Zeit BGH v. 27.01.1994, NJW 1994, 2289 [2291]), kann im vorliegenden Fall aber offen bleiben, da bereits eine objektive Sittenwidrigkeit der Kündigung nicht vorliegt.
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99

    Arbeitnehmerstatus einer Versicherungsvermittlerin; Kündigungsschutz im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 1 Sa 123/05
    Der Willkürvorwurf scheidet jedoch aus, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt (BAG v. 25.04.2001, NZA 2002, 87 [89]).
  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98

    Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung

  • BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrates -

  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

  • LAG Hamm, 11.05.2007 - 10 Sa 1684/06

    ordentliche betriebsbedingte Kündigung eines ehemaligen Betriebsrats, Schließung

    Hat der Betriebsrat den erforderlichen Kenntnisstand, um sich über die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe ein Bild zu machen oder eine Stellungnahme hierzu abgeben zu können, und weiß dies der Arbeitgeber oder kann er dies nach den gegebenen Umständen jedenfalls als sicher annehmen, so kann vom Arbeitgeber keine weitere detaillierte Begründung verlangt werden (BAG, Urteil vom 20.05.1999 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 49; BAG, Urteil vom 28.08.2003 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 134; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.06.2005 - NZA-RR 2005, 629; KR/Etzel, a.a.O., § 102 BetrVG Rz. 69; Stahlhacke/Preis/Vossen, a.a.O., Rz. 412 m.w.N.).
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