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   LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1268/03   

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https://dejure.org/2004,8733
LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1268/03 (https://dejure.org/2004,8733)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.03.2004 - 1 Sa 1268/03 (https://dejure.org/2004,8733)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. März 2004 - 1 Sa 1268/03 (https://dejure.org/2004,8733)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    ZPO § 517 ZPO § ... 519 ArbGG § 64 Abs. 1 ArbGG § 64 Abs. 2 ArbGG § 64 Abs. 6 ArbGG § 66 Abs. 1 SGB X § 115 BGB § 286 BGB § 288 BGB §§ 294 ff. BGB § 295 BGB § 295 S. 1 Alt. 1 BGB § 296 BGB § 615 BGB § 615 Satz 1
    EZPO, ArbGG, SGB X, BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang von Lohnansprüchen nach Erhalt von Sozialleistungen; Entbehrlichkeit eines Arbeitsangebots bei Mitwirkungserfordernis des Arbeitgebers; Verzicht auf Nachweis der Arbeitsfähigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis

  • Judicialis

    ZPO § 517; ; ZPO § ... 519; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; SGB X § 115; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB §§ 294 ff.; ; BGB § 295; ; BGB § 295 S. 1 Alt. 1; ; BGB § 296; ; BGB § 615; ; BGB § 615 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug bei betriebsbedingter Freistellung von der Arbeitspflicht auch nach Ablauf der Mutterschutzfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1268/03
    Im bestehenden Arbeitsverhältnis wird die Eröffnung eines vertragsgemäßen Arbeitsplatzes, verbunden mit der tagtäglichen Zuweisung der Arbeit als zeitlich vorangehendes Mitwirkungserfordernis für die Arbeitgeberseite betrachtet (st. Rspr. seit BAG, 9.8.1984, NZA 1985, 119 [120]; zuletzt etwa: 24.11.1994, NZA 1995, 263; 19.1.1999, NZA 1999, 925 [926]).

    Nach inzwischen ganz herrschender Rechtsprechung gilt im gekündigten Arbeitsverhältnis der Grundsatz, dass der kündigende Arbeitgeber mit dem Ausspruch der Kündigung unausgesprochen auch auf die Erbringung der Arbeitsfähigkeits- oder Arbeitsunfähigkeitsnachweise durch den Arbeitnehmer verzichtet (BAG, 19.4.1990, NZA 1991, 228; 24.10.1991, NZA 1992, 403; 21.1.1993, NZA 1993, 550; 24.11.1994, NZA 1995, 263).

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1268/03
    Im bestehenden Arbeitsverhältnis wird die Eröffnung eines vertragsgemäßen Arbeitsplatzes, verbunden mit der tagtäglichen Zuweisung der Arbeit als zeitlich vorangehendes Mitwirkungserfordernis für die Arbeitgeberseite betrachtet (st. Rspr. seit BAG, 9.8.1984, NZA 1985, 119 [120]; zuletzt etwa: 24.11.1994, NZA 1995, 263; 19.1.1999, NZA 1999, 925 [926]).

    Die Klägerin konnte daraus folgern, dass ein Angebot ihrer Arbeitsleistung zur Weigerung der Annahme durch die Beklagte führen musste, und war daraufhin kraft Gesetzes von ihrer Verpflichtung, die geschuldete Arbeitsleistung ordnungsgemäß anzubieten, befreit (vgl. BAG, 9.8.1984, NZA 1985, 119 [120 f.]; 20.3.1986, EzA § 615 BGB Nr. 48).

  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1268/03
    Nach inzwischen ganz herrschender Rechtsprechung gilt im gekündigten Arbeitsverhältnis der Grundsatz, dass der kündigende Arbeitgeber mit dem Ausspruch der Kündigung unausgesprochen auch auf die Erbringung der Arbeitsfähigkeits- oder Arbeitsunfähigkeitsnachweise durch den Arbeitnehmer verzichtet (BAG, 19.4.1990, NZA 1991, 228; 24.10.1991, NZA 1992, 403; 21.1.1993, NZA 1993, 550; 24.11.1994, NZA 1995, 263).

    Begründet wird dies einerseits mit der Interessenlage nach Ausspruch der Kündigung und andererseits mit der gesetzlichen Darlegungs- und Beweislastverteilung nach den § 296 und § 297 BGB (BAG, 19.4.1990, NZA 1991, 228 [229 f.]).

  • BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 309/92

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1268/03
    Nach inzwischen ganz herrschender Rechtsprechung gilt im gekündigten Arbeitsverhältnis der Grundsatz, dass der kündigende Arbeitgeber mit dem Ausspruch der Kündigung unausgesprochen auch auf die Erbringung der Arbeitsfähigkeits- oder Arbeitsunfähigkeitsnachweise durch den Arbeitnehmer verzichtet (BAG, 19.4.1990, NZA 1991, 228; 24.10.1991, NZA 1992, 403; 21.1.1993, NZA 1993, 550; 24.11.1994, NZA 1995, 263).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1268/03
    Im bestehenden Arbeitsverhältnis wird die Eröffnung eines vertragsgemäßen Arbeitsplatzes, verbunden mit der tagtäglichen Zuweisung der Arbeit als zeitlich vorangehendes Mitwirkungserfordernis für die Arbeitgeberseite betrachtet (st. Rspr. seit BAG, 9.8.1984, NZA 1985, 119 [120]; zuletzt etwa: 24.11.1994, NZA 1995, 263; 19.1.1999, NZA 1999, 925 [926]).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.03.1996 - 5 Sa 479/95

    Böswillige Unterlassung, durch Verwendung der Dienste anderweitige Einkünfte zu

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1268/03
    Würde man der Klägerin trotz dieses Sachverhalts den vollen Lohn zusprechen, wäre die Beklagte der Bundesanstalt gegenüber nicht befreit und müsste den Lohnanspruch gegebenenfalls doppelt erfüllen (vgl. § 143 Abs. 3 Satz 2 SGB III i. V. m. §§ 407 Abs. 1, 412 BGB; eingehend: LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.3.1996, NZA-RR 1997, 249 [250]).
  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 329/93

    Zuschuss zum Kurzarbeitergeld - Kündigung vor Einführung der Kurzarbeit als

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1268/03
    Diese Wendung des Gesetzes bezieht alle regelmäßig gewährten Leistungszulagen ein und umfasst den Umfang des Lohnausfallprinzips (BAG, 23.6.1994, NZA 1994, 468 [470]).
  • BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 112/91

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1268/03
    Nach inzwischen ganz herrschender Rechtsprechung gilt im gekündigten Arbeitsverhältnis der Grundsatz, dass der kündigende Arbeitgeber mit dem Ausspruch der Kündigung unausgesprochen auch auf die Erbringung der Arbeitsfähigkeits- oder Arbeitsunfähigkeitsnachweise durch den Arbeitnehmer verzichtet (BAG, 19.4.1990, NZA 1991, 228; 24.10.1991, NZA 1992, 403; 21.1.1993, NZA 1993, 550; 24.11.1994, NZA 1995, 263).
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