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   LAG Niedersachsen, 29.03.2005 - 1 Sa 1429/04   

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https://dejure.org/2005,2933
LAG Niedersachsen, 29.03.2005 - 1 Sa 1429/04 (https://dejure.org/2005,2933)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.03.2005 - 1 Sa 1429/04 (https://dejure.org/2005,2933)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. März 2005 - 1 Sa 1429/04 (https://dejure.org/2005,2933)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Negative Zukunftsprognose - Krankheitsbedingte Kündigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 84 Abs. 2 SGB IX; § 81 Abs. 4 Nr. 4, 5 SGB IX
    Anspruch auf leidensgerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes; Anspruch auf krankheitsgerechte und leidensgerechte Präventionsmaßnahmen vor personenbedingter Kündigung; Sozial gerechtfertigte Kündigung eines erkrankten Arbeitnehmers bei Ungewissheit über die ...

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Geltungsbereich des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf leidensgerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes; Anspruch auf krankheitsgerechte und leidensgerechte Präventionsmaßnahmen vor personenbedingter Kündigung; Sozial gerechtfertigte Kündigung eines erkrankten Arbeitnehmers bei Ungewissheit über die ...

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; SGB IX § 81 Abs. 4; ; SGB IX § 84 Abs. 2; ; SGB IX § 93; ; ZPO § 138 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ungewisse Zukunftsprognose zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bei Wirbelsäulenleiden des nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Krankheitsbedingte Kündigung, negative Zukunftsprognose

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Kündigung, krankheitsbedingte, Wirbelsäulenleiden, Umgestaltung des Arbeitsplatzes

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement für alle Arbeitnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2005, 1682
  • NZA-RR 2005, 523
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.03.2005 - 1 Sa 1429/04
    Für die Prognose kommt es auf den Zeitpunkt der Kündigung an (zuletzt BAG vom 29. April 1999 2 AZR 431/98 und vom 12. April 2002 2 AZR 148/01 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 46, 49).
  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.03.2005 - 1 Sa 1429/04
    Dies wäre ein Eingriff in die Rechte anderer Arbeitnehmer und in die betriebliche Organisationsmacht des Arbeitgebers (vgl. BAG 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 42; KR-Etzel, 7. Aufl. § 1 KSchG Rz 376 m.w.N.).
  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 29.03.2005 - 1 Sa 1429/04
    Für die Prognose kommt es auf den Zeitpunkt der Kündigung an (zuletzt BAG vom 29. April 1999 2 AZR 431/98 und vom 12. April 2002 2 AZR 148/01 = EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 46, 49).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2017 - 3 Sa 153/17

    Krankheitsbedingte Kündigung - unterbliebenes betriebliches

    so führt dies für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung: die Einhaltung des Verfahrens gem. § 167 Abs. 2 SGB IX ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigungen gegenüber Schwerbehinderten (ebenso LAG Nbg. 21.6.2006 NZA-RR 2007.75 = ZTR 2007, 108; a.A. LAG Nbg. 29.3. 2005 NZA-RR 2005, 523) und begründet auch keine Vermutung einer Benachteiligung wegen einer Behinderung (BAG 28.4. 2011 EzA § 22 AGG Nr. 4).
  • LAG Hamm, 29.03.2006 - 18 Sa 2104/05

    krankheitsbedingte Kündigung, langandauernde Erkrankung, völlige Ungewissheit der

    bb) Es ist schon äußerst umstritten (vgl. bejahend z.B. : LAG Berlin, Urteil vom 27.10.2005- 10 Sa 783/05 - BB 2006, 560; LAG Niedersachsen, Urteil vom 29.03.2005 - 1 Sa 1429/04 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 36; Rehwald/Kossak, AiB 2004 604 f.; Gaul/Süßbrich/Kulejewski, ArbRB 2004, 308; Britschgi, AiB 2005, 284; Löw, MDR 2005, 609; Schlewing, ZfA 2005, 85; vgl. verneinend z.B.: Gagel, NZA 2004, 1359; Brose, DB 2005, 390; Namendorf/Natzel, DB 2005, 1794; Baldes/Lepping, NZA 2005, 854 f.), ob die Regelung in § 84 Abs. 2 SGB IX nur für schwerbehinderte Menschen oder auch für alle Arbeitnehmer eines Betriebes gilt.
  • LAG Niedersachsen, 25.10.2006 - 6 Sa 974/05

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten oder

    Es ist äußerst umstritten, ob die Regelung in § 84 Abs. 2 SGB IX nur für schwerbehinderte Menschen oder für alle Arbeitnehmer des Betriebes gilt (vgl.bejahend z. B.: LAG Berlin, 27.10.2005 - 10 Sa 783/05 - BB 2006, 560; LAG Niedersachsen, 29.03.2005 - 1 Sa 1429/04 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 36; Bitschgi, AiB 2005, 284; Löw, MDR 2005, 609; vgl. verneinend: Gagel, NZA 2004, 1359; Brose, DB 2005, 390; Namendorf/Natzel, DB 2005, 1794).

    Teilweise wird die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagement als Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung (vgl. LAG Niedersachsen, 29.03.2005 - 1 Sa 1429/04 - a.O.), teilweise als Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsprinzpes (vgl. LAG Berlin, 27.10.2005 - 10 Sa 783/04 - a.O.) qualifiziert und zum Teil auch als sanktionsloser Verstoß gegen eine Norm mit lediglich appelativem Charakter (vgl. Kr-Etzel,6.Auflage, Vorbemerkungen zu §§ 85 bis 92 SGB IX, Rd 36) eingestuft.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2020 - 3 Sa 87/20

    Außerordentliche Kündigung - wiederholte Verletzung der Anzeige- und

    so führt dies für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung: die Einhaltung des Verfahrens gem. § 167 Abs. 2 SGB IX ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigungen gegenüber Schwerbehinderten (ebenso LAG Nbg. 21.6.2006 NZA-RR 2007.75 = ZTR 2007, 108; a.A. LAG Nbg. 29.3. 2005 NZA-RR 2005, 523) und begründet auch keine Vermutung einer Benachteiligung wegen einer Behinderung (BAG 28.4. 2011 EzA § 22 AGG Nr. 4).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2021 - 3 Sa 363/20

    Krankheitsbedingte Kündigung - häufige Kurzerkrankung - dauerhafte

    so führt dies für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung: die Einhaltung des Verfahrens gem. § 167 Abs. 2 SGB IX ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigungen gegenüber Schwerbehinderten (ebenso LAG Nürnberg 21.6.2006 NZA-RR 2007.75 = ZTR 2007, 108; a. A. LAG Nürnberg 29.3. 2005 NZA-RR 2005, 523) und begründet auch keine Vermutung einer Benachteiligung wegen einer Behinderung (BAG 28.4. 2011 EzA § 22 AGG Nr. 4).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2020 - 3 Sa 127/19

    Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose - ordnungsgemäße

    so führt dies für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung: die Einhaltung des Verfahrens gem. § 167 Abs. 2 SGB IX ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigungen gegenüber Schwerbehinderten (ebenso LAG Nürnberg 21.6.2006 NZA-RR 2007.75 = ZTR 2007, 108; a. A. LAG Nürnberg 29.3. 2005 NZA-RR 2005, 523) und begründet auch keine Vermutung einer Benachteiligung wegen einer Behinderung (BAG 28.4. 2011 EzA § 22 AGG Nr. 4).
  • ArbG Hagen, 27.09.2005 - 5 Ca 2970/04

    Anzunehmende Arbeitsunfähigkeit für die arbeitsvertraglich geschuldete

    Zu einer solchen Optimierung der Arbeitsplatzausstattung ist der Arbeitgeber aber gemäß § 81 Abs. 4 Nr. 4 und 5 SGB IX nur verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung schwerbehindert war (LAG Niedersachsen, Urteil v. 29.03.2005 - 1 Sa 1429/04 -, LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 36 unter 1. c) der Gründe), woran es beim Kläger fehlt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2023 - 3 Sa 196/22

    Krankheitsbedingte Kündigung

    so führt dies für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung: die Einhaltung des Verfahrens gem. § 167 Abs. 2 SGB IX ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigungen gegenüber Schwerbehinderten (ebenso LAG Nürnberg 21.6.2006 NZA-RR 2007.75 = ZTR 2007, 108; a. A. LAG Nürnberg 29.3. 2005 NZA-RR 2005, 523) und begründet auch keine Vermutung einer Benachteiligung wegen einer Behinderung (BAG 28.4. 2011 EzA § 22 AGG Nr. 4).
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