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   LAG Hamm, 12.04.1989 - 1 Sa 1435/88   

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https://dejure.org/1989,3882
LAG Hamm, 12.04.1989 - 1 Sa 1435/88 (https://dejure.org/1989,3882)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.04.1989 - 1 Sa 1435/88 (https://dejure.org/1989,3882)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. April 1989 - 1 Sa 1435/88 (https://dejure.org/1989,3882)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611 ff.

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 3 Abs. 1 LohnFG
    Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweiswert; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Papierfundstellen

  • BB 1989, 1270
  • DB 1989, 1473
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG München, 09.11.1988 - 5 Sa 292/88

    Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.04.1989 - 1 Sa 1435/88
    Einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die den Erfordernissen des § 3 Abs. 1 LohnFG entspricht, kommt ein hoher Beweiswert zu (entgegen LAG München, Urteil vom 9.11.1988 -- 5 Sa 292/88, DB 1989 S. 631).

    Gutachten und Bescheinigungen können nicht mit Hinweis auf das Urteil des LAG München vom 9.11.1988 -- 5 Sa 292/88, DB 1989 S. 631 in ihrem Beweiswert entkräftet werden.

  • BAG, 11.08.1976 - 5 AZR 422/75

    Arbeitsunfähigkeit: Beweiswert einer ärztlichen AU-Bescheinigung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.04.1989 - 1 Sa 1435/88
    Eine ärztliche Bescheinigung hat die tatsächliche Vermutung der Richtigkeit für sich, so daß von dem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit auszugehen ist (BAG DB 1976 S. 1725 = AP Nr. 2 zu § 3 LohnFG).

    Deshalb steht die herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung zu Recht auf dem Standpunkt, daß der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes ein hoher Beweiswert zukommt und die ärztliche Bescheinigung die tatsächliche Vermutung der Richtigkeit für sich hat (BAG DB 1976 S. 1725 = AP Nr. 2 zu § 3 LohnFG; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 98 VI).

  • BAG, 20.02.1985 - 5 AZR 180/83

    Krankheit - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes imAusland - Beweiswert

    Auszug aus LAG Hamm, 12.04.1989 - 1 Sa 1435/88
    Dies gilt im allgemeinen auch für Bescheinigungen der ausländischen Ärzte (BAG DB 1985 S. 2618 = AP Nr. 4 zu § 3 LohnFG).
  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96

    Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der

    Ist das genannte Formular - wie hier - ordnungsgemäß ausgestellt, so ist davon auszugehen, daß der ausländische Arzt auch tatsächlich diese Unterscheidung vorgenommen hat (LAG Hamm, Urteil vom 12. April 1989 - 1 Sa 1435/88 - DB 1989, 1473; Vossen, HZA, Gruppe 2, Entgeltfortzahlung, Rz 354).
  • BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 312/91

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. nur BAGE 28, 144, 146 = AP Nr. 2 zu § 3 LohnFG, zu I 2 der Gründe; Urteil vom 4. Oktober 1978 - 5 AZR 326/77 - AP Nr. 3 zu § 3 LohnFG, zu II 3 a der Gründe; BAGE 48, 115, 119 = AP Nr. 4 zu § 3 LohnFG, zu I 1 a der Gründe), aller Landesarbeitsgerichte, ausgenommen die Kammer, die das angefochtene Urteil erlassen hat (vgl. LAG Hamm, BB 1989, 1270; LAG Köln, BB 1989, 2048; LAG München (4. Kammer), ZTR 1989, 83; LAG München (2. Kammer), NZA 1991, 899; LAG Berlin, NZA 1991, 896 [LAG Berlin 27.05.1991 - 9 Sa 16/91]; anders nur LAG München (5. Kammer), NZA 1989, 597) und der weit überwiegenden Ansicht in der Literatur (vgl. aus neuerer Zeit nur Olderog, BB 1989, 1684, 1686; Rühle, BB 1989, 2046 ff.; Clausen, AuR 1989, 330; Borchert, AuR 1990, 375; Lambeck, NZA 1990, 88; abweichend lediglich Hunold, BB 1989, 844) hat die ordnungsgemäß ausgestellte ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen hohen Beweiswert.
  • LAG Berlin, 27.05.1991 - 9 Sa 16/91

    Entgeltfortzahlung: Beweiswert einer AU-Bescheinigung

    Soweit demgegenüber das LAG München (Urteil vom 9. November 1988, DB 1989, 631) in Abweichung von der gefestigten Auffassung in Literatur und Rechtsprechung meint, es erscheine ausgeschlossen, einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hinsichtlich ihres Inhalts einen nennenswerten Beweiswert zuzuerkennen, kann dieser Ansicht nicht gefolgt werden (ebenso LAG Hamm vom 12. April 1989, DB 1989, 1473; LAG Köln vom 16. Juni 1989, BB 1989, 2048; LAG Köln vom 16. August 1990, LAGE Nr. 6 zu § 616 BGB; LAG Berlin vom 17. Juli 1989 - 9 Sa 40/89 -).
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