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   LAG Saarland, 30.04.2003 - 1 Sa 163/02   

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https://dejure.org/2003,14343
LAG Saarland, 30.04.2003 - 1 Sa 163/02 (https://dejure.org/2003,14343)
LAG Saarland, Entscheidung vom 30.04.2003 - 1 Sa 163/02 (https://dejure.org/2003,14343)
LAG Saarland, Entscheidung vom 30. April 2003 - 1 Sa 163/02 (https://dejure.org/2003,14343)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Arbeitsgerichtsbarkeit Saarland
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeit über die Person des Arbeitgebers und die Zulässigkeit einer Befristung; Beschäftigung als Leiterin der Geschäftsstelle des Ausländerbeirats einer Stadt; Rechtsnatur eines Ausländerbeirates; Befristung von Arbeitverhältnissen bei tendenzbezogenen Tätigkeiten

  • Judicialis

    BAT § 53 Abs. 1; ; KSVG § 50; ; KSVG § 78; ; ZPO § 256 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamer Arbeitsvertrag mit Kommune bei Unterzeichnung durch Sprecher der Ausländerbeirats

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 450/97

    Befristung der Arbeitsverhältnisse bei wissenschaftlichen Mitarbeitern einer

    Auszug aus LAG Saarland, 30.04.2003 - 1 Sa 163/02
    Zum einen sind die Fraktionen inzwischen generell institutionalisiert und in vielen Ländern als rechts- und parteifähig etabliert worden (vgl. z. B. Art. 1 II 1 BayFraktG), darüber hinaus aber auch als solche von der Rechtsprechung akzeptiert (vgl. BAG, U.v. 26.8.1998, 7 AZR 257/97; U.v. 26.8.1998, 7 AZR 450/97, AP Nr. 202 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, NZA 1999, 149 ff., BB 1999, 164; LAG Thüringen, U.v. 25.9.2001, 7 Sa 522/2000).

    Für das weitere Personal der Fraktion (Büro- und Verwaltungsbereich) ist eine befristete Anstellung gemäß ständiger Rechtsprechung ohnehin nicht gerechtfertigt (BAG, U.v. 26.8.1998, 7 AZR 450/97, a.a.O.).

  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 257/97

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Wissenschaftliche Mitarbeiter einer

    Auszug aus LAG Saarland, 30.04.2003 - 1 Sa 163/02
    Zum einen sind die Fraktionen inzwischen generell institutionalisiert und in vielen Ländern als rechts- und parteifähig etabliert worden (vgl. z. B. Art. 1 II 1 BayFraktG), darüber hinaus aber auch als solche von der Rechtsprechung akzeptiert (vgl. BAG, U.v. 26.8.1998, 7 AZR 257/97; U.v. 26.8.1998, 7 AZR 450/97, AP Nr. 202 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, NZA 1999, 149 ff., BB 1999, 164; LAG Thüringen, U.v. 25.9.2001, 7 Sa 522/2000).
  • BAG, 08.04.1992 - 7 AZR 135/91

    Befristeter Arbeitsvertrag; Hauptschulabschlußkurse

    Auszug aus LAG Saarland, 30.04.2003 - 1 Sa 163/02
    Die Ungewissheit über den Bestand eines Arbeitsplatzes und die Unsicherheit über den Bedarf an einer Arbeitsleistung rechtfertigen keine Befristung, weil ihnen gegebenenfalls mit dem Mittel der betriebsbedingten Kündigung begegnet werden kann (vgl. BAG, U.v. 8.4.1992, 7 AZR 135/91, AP Nr. 146 zu § 620 Befristeter Arbeitsvertrag).
  • LAG Thüringen, 25.09.2001 - 7 Sa 522/00

    Befristung mit Sachgrund

    Auszug aus LAG Saarland, 30.04.2003 - 1 Sa 163/02
    Zum einen sind die Fraktionen inzwischen generell institutionalisiert und in vielen Ländern als rechts- und parteifähig etabliert worden (vgl. z. B. Art. 1 II 1 BayFraktG), darüber hinaus aber auch als solche von der Rechtsprechung akzeptiert (vgl. BAG, U.v. 26.8.1998, 7 AZR 257/97; U.v. 26.8.1998, 7 AZR 450/97, AP Nr. 202 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, NZA 1999, 149 ff., BB 1999, 164; LAG Thüringen, U.v. 25.9.2001, 7 Sa 522/2000).
  • BGH, 31.05.1995 - XII ZR 196/94

    Beschwer des Berufungsführers bei für richtig gehaltener Entscheidung;

    Auszug aus LAG Saarland, 30.04.2003 - 1 Sa 163/02
    Eine Antragsankündigung wurde in der mündlichen Verhandlung nachgeholt und ein Antrag sodann förmlich gestellt (vgl. zur Problematik: BGH, NJW 1966, 933 u. 1992, 698; NJW-RR 1995, 1154).
  • BGH, 11.02.1966 - V ZB 1/66
    Auszug aus LAG Saarland, 30.04.2003 - 1 Sa 163/02
    Eine Antragsankündigung wurde in der mündlichen Verhandlung nachgeholt und ein Antrag sodann förmlich gestellt (vgl. zur Problematik: BGH, NJW 1966, 933 u. 1992, 698; NJW-RR 1995, 1154).
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