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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 19.10.2004 - 1 Sa 19/04   

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LAG Hessen, 19.10.2004 - 1 Sa 19/04 (https://dejure.org/2004,18848)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.10.2004 - 1 Sa 19/04 (https://dejure.org/2004,18848)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - 1 Sa 19/04 (https://dejure.org/2004,18848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen personenbedingten Kündigung einer Leiterin einer Kindergartenstätte ; Außerordentliche Kündigung wegen eines menschenverachtenden Führungsstils; Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit sozialer Auslauffrist oder mit sofortiger Wirkung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei schlechtem Führungsstil?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95

    Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.10.2004 - 1 Sa 19/04
    Es kann dahinstehen, ob die Kündigung der Beklagten als sog. Druckkündigung berechtigt war, so dass es auf die Frage, ob die Einschränkung der betriebsbedingten außerordentlichen Kündigung in § 55 Abs. 2 BAT verfassungsgemäß ist (so BAG, Urteil vom 31.01.1996- 2 AZR 158/95 -AP Nr. 13zu§ 626 BGB Druckkündigung, unter IL 5. c)), nicht ankommt.

    §§ 54, 55 Abs. 1 BAT sehen auch für ordentlich unkündbare Angestellte die Möglichkeit der "fristlosen" Kündigung aus wichtigen Gründen in der Person des Arbeitnehmers vor, wobei "fristlos" als "außerordentlich" zu verstehen ist (BAG, Urteil vom 31.01.1996, a.a.O., unter II. 3.).

    Insoweit hat die Grundnorm des § 54 Abs. 1 BAT für die Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung keinen anderen Inhalt als § 626 Abs. 1 BGB (BAG, Urteil vom 31.01.1996, a.a.O., unter II. 4., ständige Rechtsprechung; BAGE 35, 185 = AP Nr. 17 zu § 72 a ArbGG Grundsatz).

    Diese Tatsachen sind in die Komplexe Umgang mit Mitarbeiterinnen im Kindergarten unter dem Gesichtspunkt autoritärer, menschenverachtender Führungsstil, im Bereich Verhältnis zu den Eltern und deren Vertretern unter dem Gesichtspunkt Unfähigkeit zur Zusammenarbeit und zur sachlichen Kommunikation und bezüglich der Kinder unter Unfähigkeit zur sachgerechten Organisation des Kindergartens und zum Eingehen auf deren Belange einzuordnen (BAG, Urteil vom 31.01.1996, a.a.O., unter II. 5. a)).

    Bei der mangelnden persönlichen Eignung handelt es sich um einen Dauertatbestand, bei dem der Kündigungsgrund ständig verwirklicht wird (BAG, Urteil vom 31.01.1996, a.a.O., unter II. 5. d)).

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.10.2004 - 1 Sa 19/04
    Entgegen der Annahme der Klägerin und des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main ist der Vorfall vom 11. März 2002 auch nicht wegen der erteilten Abmahnung und der rechtskräftigen Verurteilung der Beklagten, diese aus der Personalakte zu entfernen, "verbraucht" (BAG, Urteil vom 10.11.1988 - 2 AZR 215/88 - NZA 1989, 633, 634; vom 04.10.1990 - 2 AIR 201/90 - AP Nr. 12 zu § 626 BGB Druckkündigung, unter V. 6. c)).
  • BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 201/90

    Außerordentliche Druck(Änderungs-)kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.10.2004 - 1 Sa 19/04
    Entgegen der Annahme der Klägerin und des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main ist der Vorfall vom 11. März 2002 auch nicht wegen der erteilten Abmahnung und der rechtskräftigen Verurteilung der Beklagten, diese aus der Personalakte zu entfernen, "verbraucht" (BAG, Urteil vom 10.11.1988 - 2 AZR 215/88 - NZA 1989, 633, 634; vom 04.10.1990 - 2 AIR 201/90 - AP Nr. 12 zu § 626 BGB Druckkündigung, unter V. 6. c)).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus LAG Hessen, 19.10.2004 - 1 Sa 19/04
    Alsdann ist zu prüfen, ob das auch im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen so ist (BAG, Urteil vom 17-05.1984 -2 AZR 3/83 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, unter II. 1. b), ständige Rechtsprechung; vom 11.03.1999- 2 AZR 507/98-NZA 1999, 587, 589) [BAG 11.03.1999 - 2 AZR 507/98].
  • BAG, 26.03.1981 - 2 AZN 410/80

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LAG Hessen, 19.10.2004 - 1 Sa 19/04
    Insoweit hat die Grundnorm des § 54 Abs. 1 BAT für die Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung keinen anderen Inhalt als § 626 Abs. 1 BGB (BAG, Urteil vom 31.01.1996, a.a.O., unter II. 4., ständige Rechtsprechung; BAGE 35, 185 = AP Nr. 17 zu § 72 a ArbGG Grundsatz).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

    Auszug aus LAG Hessen, 19.10.2004 - 1 Sa 19/04
    Alsdann ist zu prüfen, ob das auch im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen so ist (BAG, Urteil vom 17-05.1984 -2 AZR 3/83 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, unter II. 1. b), ständige Rechtsprechung; vom 11.03.1999- 2 AZR 507/98-NZA 1999, 587, 589) [BAG 11.03.1999 - 2 AZR 507/98].
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Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.2004 - 1 Sa 19/04   

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https://dejure.org/2004,69148
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.08.2004 - 1 Sa 19/04 (https://dejure.org/2004,69148)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05.08.2004 - 1 Sa 19/04 (https://dejure.org/2004,69148)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05. August 2004 - 1 Sa 19/04 (https://dejure.org/2004,69148)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hamm, 14.08.2015 - 10 Sa 156/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnis bei Androhung der

    Erhebt der Arbeitgeber trotz vorgelegter ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung den Vorwurf, die Arbeitsunfähigkeit sei nur vorgetäuscht, muss er einerseits vortragen, dass der Arbeitnehmer ihn vorsätzlich über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit getäuscht hat und darüber hinaus ausreichende Tatsachen darlegen und beweisen, die zu ernsthaften Zweifeln an einer Arbeitsunfähigkeit Anlass geben und den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeit erschüttern (BAG, Urteile vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 -, a.a.O.; vom 21. März 1993- 2 AZR 543/95 - juris; LAG Hamm, Urteile vom 13. März 2015 - 1 Sa 1534/14 -, juris; vom 18. Dezember 2003 - 8 Sa 1401/03 - juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 05. August 2004 - 1 Sa 19/04 -, juris).
  • LAG Hamm, 13.03.2015 - 1 Sa 1534/14

    Fristlose Kündigung, Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung,

    Erhebt der Arbeitgeber trotz vorgelegter ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung den Vorwurf, die Arbeitsunfähigkeit sei nur vorgetäuscht, muss er einerseits vortragen, dass der Arbeitnehmer ihn vorsätzlich über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit getäuscht hat (LAG Hamm 18.12.2003 - 8 Sa 1401/03 - juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern 05.08.2004 - 1 Sa 19/04 - juris) und darüber hinaus ausreichende Tatsachen darlegen und beweisen, die zu ernsthaften Zweifeln an einer Arbeitsunfähigkeit Anlass geben und den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeit erschüttern (BAG 21.03.1993 - 2 AZR 543/95 - juris).
  • LAG Hessen, 20.03.2012 - 19 Sa 1020/11

    Außerordentliche Kündigung wegen Vortäuschens der Arbeitsunfähigkeit -

    38 Der Arbeitgeber hat auch den Nachweis zu führen, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber vorsätzlich über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit getäuscht hat (LAG Hamm 18. Dezember 2003 - 8 Sa 1401/03 -, Rn. 16, zitiert nach Juris, LAG Mecklenburg-Vorpommern 5. August 2004 - 1 Sa 19/04 - zitiert nach Juris).
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