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   LAG Bremen, 15.02.1985 - 1 Sa 196/84   

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https://dejure.org/1985,7204
LAG Bremen, 15.02.1985 - 1 Sa 196/84 (https://dejure.org/1985,7204)
LAG Bremen, Entscheidung vom 15.02.1985 - 1 Sa 196/84 (https://dejure.org/1985,7204)
LAG Bremen, Entscheidung vom 15. Februar 1985 - 1 Sa 196/84 (https://dejure.org/1985,7204)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1985, 1129
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 175/85

    Ersatzpersonalratsmitglied - Besonderer Kündigungsschutz - Personalratsmitglied -

    Auszug aus LAG Bremen, 15.02.1985 - 1 Sa 196/84
    Revision eingelegt (7 AZR 175/85).
  • LAG Hamm, 25.05.1993 - 4 Sa 11/93

    Rücknahme; Abmahnung; Löschung der Abmahnung; Maßregelungsverbot; Arbeitskampf;

    > Fälschen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (LAG Bremen vom 15.02.1985 BB 1985, 1129);.
  • LAG Hessen, 16.01.2003 - 9 Sa 658/02

    Manipulation von Entlassungsbescheinigungen kann zur fristlosen Kündigung führen!

    Ändert eine Arbeitnehmerin eigenmächtig die Daten ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Weise, dass das Beendigungsdatum der Arbeitsunfähigkeit hinausgeschoben wird, so liegt in aller Regel ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor (ebenso LAG Bremen Urteil 15. Februar 1985 - 1 Sa 196/84 - BB 1985, 1129; ArbG Celle Urteil vom 30. April 1970-1 Ca 225/70 - ARST 1970, 99).
  • LAG Hamm, 30.11.1995 - 4 Sa 634/95

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrages; Voraussetzungen und Folgen eines

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  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2009 - L 7 AL 3309/07
    Es kann hier, nachdem die Arbeitgeberin eine fristlose Kündigung nicht ausgesprochen hat, dahingestellt bleiben, ob das Verhalten des Klägers sogar eine außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB) gerechtfertigt hätte, was bei einem in einer strafbaren Handlung liegenden Fehlverhalten - also auch bei eigenmächtiger Abänderung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - regelmäßig der Fall ist (vgl. Landesarbeitsgericht (LAG) Bremen, Urteil vom 15. Februar 1985 - 1 Sa 196/84 - BB 1985, 1129; ArbG Frankfurt/Main, Urteil vom 20. Februar 2002 - 10 Ca 6777/01 - (juris); KR-Griebeling, 8. Auflage, § 1 KSchG Rdnr. 487; Preis in Stahlhacke u.a., 9. Auflage, Rdnr. 655; Lepke, Kündigung bei Krankheit, 12. Auflage, Rdnr. 562), u.U. aber auch schon beim dringenden, auf objektiven Tatsachen beruhenden Verdacht einer solchen Fälschung bejaht werden kann (vgl. Bundesarbeitsgericht (BAG) BAGE 85, 114 = AP Nr. 131 zu § 626 BGB; LAG Hamm, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 19 Sa 764/06 - (juris)).
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