Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2008 - 1 Sa 202/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tarifliche Eingruppierung unter Zugrundelegung des Begriffs des Arbeitsvorgangs; Erbringung von selbstständigen Leistungen im tariflichen Sinne
- Judicialis
BAT § 23; ; BAT Anl 1a
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAT § 22
Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für Verkehrsordnungswidrigkeiten - Aufklärung und Auswertung des Sachverhalts als selbständige Leistung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 15.03.2007 - 6 Ca 1608/06
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2008 - 1 Sa 202/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94
Eingruppierung: Bürosachbearbeiter
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2008 - 1 Sa 202/07
Entscheidend ist, dass in der Tätigkeit der Klägerin selbständige Leistungen in rechtserheblichem Ausmaß erforderlich sind, weil ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden kann (BAG vom 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94). - BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 350/95
Eingruppierung einer Bußgeldsachbearbeiterin - Anspruch auf Vergütung nach der …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2008 - 1 Sa 202/07
Das Arbeitsgericht hat weiter ausgeführt, dass eine Aufteilung dieser Einzeltätigkeiten nach tatsächlichen Gesichtspunkten zu einer tarifwidrigen Atomisierung führen würde und hat dabei auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.04.1997 - 4 AZR 350/95 - Bezug genommen. - BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 593/90
Eingruppierung bei der Vollstreckungsabteilung-Finanzamt
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2008 - 1 Sa 202/07
Auch insoweit gelten die Ausführungen zur Atomisierung im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.04.1997 sowie in der Entscheidung 4 AZR 593/90.
Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2007 - 1 Sa 202/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- LAG Schleswig-Holstein
Kündigung, fristgemäß, verhaltensbedingt, Wirksamkeit, Arbeitsverweigerung, Kündigung, fristlos, Androhung, ausdrückliche Androhung, Erforderlichkeit
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer verhaltensbedingten außerordentlichen Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung; Notwendigkeit einer klaren Androhung der außerordentlichen Kündigung bei beharrlicher Arbeitsverweigerung
- Judicialis
ArbGG § 72 a; ; AGG § 14; ; KSchG § 9; ; KSchG § 10; ; BGB § 273; ; BGB § 622 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6; ; BGB § 622 Abs. 2 Nr. 6; ; BGB § 626
- rechtsportal.de
BGB § 273 § 626 Abs. 1
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender Kündigungsdrohung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 28.02.2007 - 4 Ca 1945b/06
- LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2007 - 1 Sa 202/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99
Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2007 - 1 Sa 202/07
Danach setzt die beharrliche Arbeitsverweigerung in der Person des Arbeitnehmers Nachhaltigkeit im Willen voraus; der Arbeitnehmer muss die ihm übertragene Arbeit bewusst und nachhaltig nicht leisten wollen (BAG, Urt. vom 05.04.2001, BAGE 97, 276 mit Nachw;… Urt. vom 21.11.1996, AP Nr. 130 zu § 626 BGB).
- LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2009 - 1 Sa 194/08
Lohnansprüche, Annahmeverzug, Arbeitsangebot, Kündigung, außerordentlich, …
(Bl. 2 der beigezogenen Vorprozessakte 4 Ca 1945 b/06 - Berufungsverfahren 1 Sa 202/07).".Nach Abweisung der Kündigungsschutzklage in erster Instanz hat das Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 29.11.2007 die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt und festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis jedoch fristgemäß mit Ablauf des 30.04.2007 beendet worden ist (Az.: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein 1 Sa 202/07).
Von Amts wegen ist jedoch die mehr als 170 Seiten starke Vorprozessakte des Arbeitsgerichts Elmshorn zum Aktenzeichen 4 Ca 1945 b/06/LAG Schleswig-Holstein 1 Sa 202/07 - nicht daraufhin zu überprüfen, ob sich noch Äußerungen finden, die trotz erhobener Kündigungsschutzklage auf andauernde, endgültige und ernsthafte fehlende Leistungsbereitschaft der Klägerin schließen könnten.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2020 - L 11 AL 115/18 Ein rechtswirksames arbeitsrechtliches Zurückbehaltungsrecht setzt jedoch nach allgemeiner Meinung voraus, dass der Arbeitnehmer vor Ausübung des Zurückbehaltungsrechts seinen Arbeitgeber über seine Absicht informiert und konkret mitteilt, welche Verhaltensweisen beanstandet werden, sodass der Arbeitgeber den Anspruch ggf erfüllen und die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts abwenden kann (vgl etwa: LAG Hessen, Urteil vom 13. September 1984 - 12 Sa 676/84 - LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29. November 2007 - 1 Sa 202/07 - LAG Hamburg…, Urteil vom 23. März 2006 - 2 Sa 109/04 - Linck in: Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 18. Auflage 2019, § 50 Rn 10; Richardi/Fischinger in: Staudinger, BGB, Stand: März 2018, § 611 Rn 1121).