Weitere Entscheidung unten: LAG Thüringen, 11.10.2016

Rechtsprechung
   LAG Thüringen, 09.08.2016 - 1 Sa 21/16   

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https://dejure.org/2016,37246
LAG Thüringen, 09.08.2016 - 1 Sa 21/16 (https://dejure.org/2016,37246)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 09.08.2016 - 1 Sa 21/16 (https://dejure.org/2016,37246)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 09. August 2016 - 1 Sa 21/16 (https://dejure.org/2016,37246)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 613a Abs. 6 BGB, § 613a Abs. 5 BGB, § 613a Abs. 2 S. 2 BGB, § 613a Abs. 6 S. 2 BGB, § 613a BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhafte Unterrichtung der Beschäftigten über Teilbetriebsübergang; Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses nach neunjähriger Beschäftigung bei der Betriebsübernehmerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlerhafte Unterrichtung der Beschäftigten über Teilbetriebsübergang; Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses nach neunjähriger Beschäftigung bei der Betriebsübernehmerin

  • rechtsportal.de

    Fehlerhafte Unterrichtung der Beschäftigten über Teilbetriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 175/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Auszug aus LAG Thüringen, 09.08.2016 - 1 Sa 21/16
    Das BAG hat hierzu ausgeführt: "Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer (zunächst) widerspruchslos beim Betriebserwerber weiterarbeitet und von diesem die Arbeitsvergütung entgegennimmt, stellt ebenso wenig eine Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses dar (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 - 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347) wie Vereinbarungen mit dem Betriebserwerber, durch welche einzelne Arbeitsbedingungen, z. B. Art und Umfang der zu erbringenden Arbeitsleistung, Höhe der Arbeitsvergütung, geändert werden.

    Als Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses stellen sich nur solche Vereinbarungen oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers dar, durch welche es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, z. B. Abschluss eines Aufhebungsvertrages (Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - BAGE 128, 328 = AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106) bzw. die Hinnahme einer vom Betriebserwerber ausgesprochenen Kündigung (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - aaO.), oder durch welche das Arbeitsverhältnis auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt wird (z. B. die Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses; Senat 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 113)." (Urteil vom 11.11.2010 AP BGB § 613a Nr. 390 Rn. 34).

  • BAG, 19.11.2015 - 8 AZR 773/14

    Betriebsübergänge - Widerspruchsrecht - Unterrichtung

    Auszug aus LAG Thüringen, 09.08.2016 - 1 Sa 21/16
    "Wird das Widerspruchsrecht wirksam ausgeübt, hat dies zur Folge, dass der Arbeitnehmer den alten Vertragspartner behält, zugleich aber auch das Risiko einer betriebsbedingten Kündigung eingeht, wenn bei diesem wegen des Betriebsübergangs kein Bedarf an seiner Arbeit mehr besteht." (BAG 19.11.2015 DB 2016, 1202 Rn 19).

    Das BAG hat in einer jüngeren Entscheidung (19.11.2015 NZA 2016, 647 ) zu erkennen gegeben, dass der durch § 613a Abs. 6 BGB rechtlich geschützten Position des Arbeitnehmers die Interessen des Arbeitgebers an einer Planungssicherheit entgegenstehen und diese beiden Pole im Wege einer Abwägung zum Ausgleich zu bringen sind.

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 225/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus LAG Thüringen, 09.08.2016 - 1 Sa 21/16
    Das BAG hat hierzu ausgeführt: "Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer (zunächst) widerspruchslos beim Betriebserwerber weiterarbeitet und von diesem die Arbeitsvergütung entgegennimmt, stellt ebenso wenig eine Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses dar (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 - 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347) wie Vereinbarungen mit dem Betriebserwerber, durch welche einzelne Arbeitsbedingungen, z. B. Art und Umfang der zu erbringenden Arbeitsleistung, Höhe der Arbeitsvergütung, geändert werden.
  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus LAG Thüringen, 09.08.2016 - 1 Sa 21/16
    Als Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses stellen sich nur solche Vereinbarungen oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers dar, durch welche es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, z. B. Abschluss eines Aufhebungsvertrages (Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - BAGE 128, 328 = AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106) bzw. die Hinnahme einer vom Betriebserwerber ausgesprochenen Kündigung (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - aaO.), oder durch welche das Arbeitsverhältnis auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt wird (z. B. die Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses; Senat 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 113)." (Urteil vom 11.11.2010 AP BGB § 613a Nr. 390 Rn. 34).
  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07

    Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch

    Auszug aus LAG Thüringen, 09.08.2016 - 1 Sa 21/16
    Als Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses stellen sich nur solche Vereinbarungen oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers dar, durch welche es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, z. B. Abschluss eines Aufhebungsvertrages (Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - BAGE 128, 328 = AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106) bzw. die Hinnahme einer vom Betriebserwerber ausgesprochenen Kündigung (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - aaO.), oder durch welche das Arbeitsverhältnis auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt wird (z. B. die Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses; Senat 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 113)." (Urteil vom 11.11.2010 AP BGB § 613a Nr. 390 Rn. 34).
  • BGH, 17.02.2006 - V ZR 236/03

    Pflichten des Erben nach Veräußerung eines Grundstücks aus der Bodenreform

    Auszug aus LAG Thüringen, 09.08.2016 - 1 Sa 21/16
    Denn nach Treu und Glauben ist eine Ausübung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dann gehindert, wenn neben dem Moment des Zeitablaufs Umstände hinzutreten, welche das Vertrauen des Gläubigers rechtfertigen, der Schuldner werde seine Rechte nicht mehr in Ansatz bringen (BGH 17.2.2006 NJW-RR 2006, 736 ).
  • BAG, 17.11.1977 - 5 AZR 618/76

    Wechsel des Betriebsinhabers - Betriebsübergang - Widerspruchsfrist - Widerspruch

    Auszug aus LAG Thüringen, 09.08.2016 - 1 Sa 21/16
    Selbst die großzügigere Rechtsprechung des BAG (17.11.1977 NJW 1978, 1653 ; 19.3.1998 NZA 1998, 750 ) verlangt den Widerspruch bis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs, so dass die Verweisung auf die Briefbögen zu kurz greift.
  • BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 407/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch

    Auszug aus LAG Thüringen, 09.08.2016 - 1 Sa 21/16
    Dies beruht auch darauf, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung Richtigkeit und Verständlichkeit als Grundlage für eine weitergehende Information begreift (BAG 14.12.2006 NZA 2007, 682, 21.8.2008 NZA-RR 2009, 62 ; 26.5.2011 AP BGB § 613a Nr. 407).
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus LAG Thüringen, 09.08.2016 - 1 Sa 21/16
    Es gilt bei der Unterrichtung ein subjektiver Maßstab (BAG 13.7.2006 NZA 2006, 1268, 1270).
  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB -

    Auszug aus LAG Thüringen, 09.08.2016 - 1 Sa 21/16
    Dies beruht auch darauf, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung Richtigkeit und Verständlichkeit als Grundlage für eine weitergehende Information begreift (BAG 14.12.2006 NZA 2007, 682, 21.8.2008 NZA-RR 2009, 62 ; 26.5.2011 AP BGB § 613a Nr. 407).
  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03

    Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 61/79

    Klkageantrag - Feststellungsklage

  • LAG Hamburg, 07.10.2016 - 6 Sa 21/16

    Fehlerhafte Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des

    Die vorliegende Entscheidung weicht von der Entscheidung des LAG Thüringen vom 9. August 2016 (1 Sa 21/16) in einem Parallelfall insoweit ab, als es anders als das LAG Thüringen "reaktive" Verhaltensweisen des Klägers im laufenden Arbeitsverhältnis ausreichen lässt, um das Umstandsmoment anzunehmen.
  • LAG Hamburg, 28.09.2016 - 1 Sa 18/16

    Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang

    Die Berufung wird nach § 72 Abs. 2 Ziffer 2 ArbGG im Hinblick auf das Teil-Urteil des Landesarbeitsgerichts Thüringen vom 9. August 2016 ( 1 Sa 21/16) zugelassen, weil dieses davon ausgeht, dass die hier als ausreichend angesehenen Gegebenheiten nicht genügen können, um das Umstandsmoment anzunehmen.
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Rechtsprechung
   LAG Thüringen, 11.10.2016 - 1 Sa 21/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,43576
LAG Thüringen, 11.10.2016 - 1 Sa 21/16 (https://dejure.org/2016,43576)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 11.10.2016 - 1 Sa 21/16 (https://dejure.org/2016,43576)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 11. Oktober 2016 - 1 Sa 21/16 (https://dejure.org/2016,43576)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 91 Abs. 1 ZPO, §§ 269, 92 Abs. 1 ZPO, § 99 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung nach Erlass eines Teilurteils und teilweiser Klagerücknahme in der Berufungsinstanz

  • rechtsportal.de

    Kostenentscheidung zum Teilurteil

  • rechtsportal.de

    ZPO § 92 Abs. 1
    Kostenentscheidung nach Erlass eines Teilurteils und teilweiser Klagerücknahme in der Berufungsinstanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.11.1992 - X ZR 83/90

    Stillschweigende Werkabnahme einer speziellen EDV-Sysstemlösung

    Auszug aus LAG Thüringen, 11.10.2016 - 1 Sa 21/16
    Sie nimmt mithin an der in diesem Urteil ausgesprochenen Zulassung zur Revision teil, und dies unabhängig von § 99 ZPO (BGH NJW 1993, 1063 Rn. 46).
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