Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.1998 - 1 Sa 240/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,16470
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.1998 - 1 Sa 240/98 (https://dejure.org/1998,16470)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10.12.1998 - 1 Sa 240/98 (https://dejure.org/1998,16470)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10. Dezember 1998 - 1 Sa 240/98 (https://dejure.org/1998,16470)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,16470) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeit über einen Anspruch auf Vergütung infolge eines Betriebsüberganges; Voraussetzungen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses; Darlegungslast und Beweislast für ein Scheingeschäft; Voraussetzungen eines Betriebsüberganges im Zwangsverwaltungsverfahren; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.11.2007 - 5 Sa 301/07

    Scheinarbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag, Scheingeschäft, Darlegungs- und

    Nach den allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen trägt derjenige, der sich auf die Nichtigkeit eines schriftlich abgeschlossenen Arbeitsvertrages nach § 117 Abs. 1 BGB beruft, die Darlegungs- und Beweislast für den Scheincharakter des Rechtsgeschäfts (BAG, Urt. v. 13.02.2003 - 8 AZR 59/02 -, AP Nr. 249 zu § 613 a BGB; BAG, Urt. v. 09.01.1990 - 3 AZR 617/88 -, NZA 1990, 733 ff.; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 10.12.1998 - 1 Sa 240/98 -, zit. n. Juris; Palandt/ Heinrichs, BGB, 66. Aufl., Rn. 9 zu § 117 BGB).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht