Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 1 Sa 241/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlen einer schriftlichen Anzeige über die Inanspruchnahme der Elternzeit; Wirksamkeit einer ohne vorherige Abmahnung erfolgten Kündigung; Bestehen eines nicht unerheblichen Verstoßes gegen arbeitsvertragliche Pflichten
- Judicialis
KSchG § 1; ; KSchG § ... 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; ; KSchG § 23 Abs. 1 S. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; BErzGG § 16 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 611; ; BGB § 626
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1; BErzGG § 16 Abs. 1 Satz 1
Unwirksame Kündigung bei Inanspruchnahme von Elternzeit ohne schriftliche Anzeige - erforderliche Abmahnung bei längerer Duldung der Abwesenheit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- docplayer.org (Leitsatz)
Abmahnung, Elternzeit, Kündigung, verhaltensbedingte, ordentliche, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 12.11.2004 - 2 Ca 915/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 1 Sa 241/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 50/75
Verhaltensbedingte Kündigung - Personenbedingte Kündigung - Musiker - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 1 Sa 241/05
Einer Abmahnung bedarf es ausnahmsweise dann nicht, wenn im Einzelfall besondere Umstände vorgelegen haben, aufgrund derer sie als nicht erfolgversprechend angesehen werden konnte (vgl. BAG v. 26.01.1995, AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung [Ziffer B.III.4.a) der Gründe]; BAG v. 29.07.1976, AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung [Ziffer 4.d) der Gründe]). - BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96
Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 1 Sa 241/05
Dieser Prognosegedanke und das dem Kündigungsrecht zugrunde liegende Verhältnismäßigkeitsprinzip verlangen deshalb grundsätzlich, dass vor dem Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung dem Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilt wird, die das vertragswidrige Verhalten genau bezeichnet und für den Wiederholungsfall die Kündigung androht (vgl. BAG v. 04.06.1997, NZA 1997, 1281; BAG v. 26.01.1995, AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung [Ziffer B.III.4.a) der Gründe m.w.N.]; BAG v. 17.02.1994, AP Nr. 116 zu § 626 BGB [Ziffer II.1.