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LAG Baden-Württemberg, 30.09.1982 - 1 Sa 25/82 |
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LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. September 1982 - 1 Sa 25/82 (https://dejure.org/1982,11909)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 63/92
Krankheitsbedingte ordentliche Kündigung
Das steht aber im Widerspruch zu Sinn und Zweck des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG (so zutreffend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Urteil vom 30. September 1982 - 1 Sa 25/82 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung;… vgl. ferner Hueck/v. Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rz 433 m. w. N.). - LAG Hamm, 17.04.2003 - 17 Sa 1983/02
Kein Sozialplanabfindungsanspruch bei treuwidrigem Widerspruch des Arbeitnehmers …
Andererseits muss der Arbeitgeber grundsätzlich zu Gunsten eines gesundheitlich beeinträchtigten Arbeitnehmers keinen anderen Arbeitnehmer, der nicht so sozial schützenswert ist wie dieser, kündigen, um hierdurch den gesundheitlich beeinträchtigten Arbeitnehmer auf einem seiner Gesundheit zuträglichen Arbeitsplatz weiterbeschäftigen zu können, da nämlich nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG eine soziale Auswahl zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern nicht bei arbeitgeberseitigen ordentlichen Kündigungen aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers, vielmehr nur bei arbeitgeberseitigen ordentlichen Kündigungen aus dringenden betrieblichen Erfordernissen stattfindet (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.09.1982 - 1 Sa 25/82 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung).