Rechtsprechung
   ArbG Hamburg, 21.11.2002 - 1 Sa 27/02   

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https://dejure.org/2002,36748
ArbG Hamburg, 21.11.2002 - 1 Sa 27/02 (https://dejure.org/2002,36748)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 21.11.2002 - 1 Sa 27/02 (https://dejure.org/2002,36748)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 21. November 2002 - 1 Sa 27/02 (https://dejure.org/2002,36748)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes durch die Gewährung einer höheren Weihnachtsgratifikation ; Ausgleich für Mehrarbeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 681/92

    Weihnachtsgratifikation - Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern

    Auszug aus ArbG Hamburg, 21.11.2002 - 1 Sa 27/02
    Gewährt ein Arbeitgeber nach einem erkennbaren generalisierenden Prinzip Leistungen, so muss er die Leistungsvoraussetzungen so abgrenzen, dass kein Arbeitnehmer hiervon aus sachfremden oder willkürlichen Gründen ausgeschlossen bleibt (vgl. nur BAG vom 30.03.1994 - 10 AZR 681/92 , AP Nr. 113 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

    So hat das Bundesarbeitsgericht zum Beispiel anerkannt, dass eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch die Gewährung einer höheren Weihnachtsgratifikation an eine Gruppe von Arbeitnehmern nicht vorliegt, wenn mit ihr der Zweck verfolgt wird, höhere übertarifliche Leistungen auszugleichen (BAG, Urteil vom 30.03.1994 - 10 AZR 681/92 , AP Nr. 113 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90

    Anspruch auf Invaliditätsrente, Gleichbehandlung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 21.11.2002 - 1 Sa 27/02
    Nur so könne sich der Arbeitnehmer ein Bild machen, ob er schlechter behandelt werde (BAG vom 12.11.1991 - 3 AZR 489/90 , AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; BAG vom 19.08.1992 - 5 AZR 513/91 , AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 21.11.2002 - 1 Sa 27/02
    Nur so könne sich der Arbeitnehmer ein Bild machen, ob er schlechter behandelt werde (BAG vom 12.11.1991 - 3 AZR 489/90 , AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; BAG vom 19.08.1992 - 5 AZR 513/91 , AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 251/82

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer

    Auszug aus ArbG Hamburg, 21.11.2002 - 1 Sa 27/02
    Dabei ist eine Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei freiwilligen sozialen Leistungen dann mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, wenn die Unterscheidung nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist (BAG vom 25.01.1984 - 5 AZR 251/82 , AP Nr. 68 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 14.02.1984 - 1 AZR 574/82

    Billigkeitskontrolle eines Sozialplans

    Auszug aus ArbG Hamburg, 21.11.2002 - 1 Sa 27/02
    Für zulässig erachtet hat das Bundesarbeitsgericht zum Beispiel eine Differenzierung danach, ob Arbeitnehmer Leistungen aus der Sozialversicherung beanspruchen können oder nicht (BAG vom 14.12.1984 - 1 AZR 574/82, NZA 1984, 201).
  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 21.11.2002 - 1 Sa 27/02
    Auch bei der Gewährung von freiwilligen Sonderzahlungen aufgrund einer Betriebsvereinbarung ist die Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen nur dann mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungs-grundsatz vereinbar, wenn die Unterscheidung nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist (BAG vom 20.07.1993 - 3 AZR 52/93 , AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).
  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00

    Gleichbehandlung - Anreize zum vorzeitigen Ausscheiden

    Auszug aus ArbG Hamburg, 21.11.2002 - 1 Sa 27/02
    Ob der Arbeitgeber die zweckmäßigste und gerechteste Lösung wählt, ist nicht zu überprüfen (BAG vom 18.09.2001 - 3 AZR 656/00 , AP Nr. 179 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
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Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2002 - 1 Sa 27/02   

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https://dejure.org/2002,60181
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2002 - 1 Sa 27/02 (https://dejure.org/2002,60181)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30.05.2002 - 1 Sa 27/02 (https://dejure.org/2002,60181)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30. Mai 2002 - 1 Sa 27/02 (https://dejure.org/2002,60181)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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   LAG Hamburg, 16.01.2003 - 1 Sa 27/02   

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https://dejure.org/2003,44798
LAG Hamburg, 16.01.2003 - 1 Sa 27/02 (https://dejure.org/2003,44798)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 16.01.2003 - 1 Sa 27/02 (https://dejure.org/2003,44798)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 1 Sa 27/02 (https://dejure.org/2003,44798)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 336/14

    Gleichbehandlung; beurlaubte Beamte; Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für

    Dies gilt auch, wenn in Betriebsvereinbarungen freiwillige Leistungen vorgesehen werden (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 6.09.2009 - 9 Sa 170/09, Urteil v. 24.08.2012 - 9 Sa 167/12; LAG Hamburg, Urteil v. 16.01.2003 - 1 Sa 27/02), insbesondere Zahlungen bei einvernehmlichen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis (BAG, Urteil v. 18.09.2001 - 3 AZR 656/00, Urteil v. 31.05.2005 - 1 AZR 254/04, Urteil vom 18.05.2010 - 1 AZR 187/09).

    Sowohl bei der Ausgestaltung von Sozialplänen als auch bei freiwilligen Zusatzleistungen besteht ein von den Gerichten zu respektierender Beurteilungsspielraum der Betriebsparteien: Sie sind bei der Bestimmung des Leistungszwecks sind Arbeitgeber und Betriebsrat frei und können die Voraussetzungen der freiwilligen Leistung so bestimmen, dass diese zum gewünschten und mit der Leistung verfolgten Erfolg führen (BAG, Urteil v. 18.09.2001 - 3 AZR 656/00, Urteil v. 18.05.2010 - 1 AZR 187/09; LAG Hamburg, Urteil v. 16.01.2003 - 1 Sa 27/02).

  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 1700/13

    Ausschluss von beurlaubten Beamten von Sozialplan

    Dies gilt auch, wenn in Betriebsvereinbarungen freiwillige Leistungen vorgesehen werden (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 6.09.2009 - 9 Sa 170/09, Urteil v. 24.08.2012 - 9 Sa 167/12; LAG Hamburg, Urteil v. 16.01.2003 - 1 Sa 27/02), insbesondere Zahlungen bei einvernehmlichen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis (BAG, Urteil v. 18.09.2001 - 3 AZR 656/00, Urteil v. 31.05.2005 - 1 AZR 254/04, Urteil vom 18.05.2010 - 1 AZR 187/09).

    Sowohl bei der Ausgestaltung von Sozialplänen als auch bei freiwilligen Zusatzleistungen besteht ein von den Gerichten zu respektierender Beurteilungsspielraum der Betriebsparteien: Sie sind bei der Bestimmung des Leistungszwecks sind Arbeitgeber und Betriebsrat frei und können die Voraussetzungen der freiwilligen Leistung so bestimmen, dass diese zum gewünschten und mit der Leistung verfolgten Erfolg führen (BAG, Urteil v. 18.09.2001 - 3 AZR 656/00, Urteil v. 18.05.2010 - 1 AZR 187/09; LAG Hamburg, Urteil v. 16.01.2003 - 1 Sa 27/02).

  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 335/14

    Gleichbehandlung; beurlaubte Beamte; Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für

    Dies gilt auch, wenn in Betriebsvereinbarungen freiwillige Leistungen vorgesehen werden (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 6.09.2009 - 9 Sa 170/09, Urteil v. 24.08.2012 - 9 Sa 167/12; LAG Hamburg, Urteil v. 16.01.2003 - 1 Sa 27/02), insbesondere Zahlungen bei einvernehmlichen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis (BAG, Urteil v. 18.09.2001 - 3 AZR 656/00, Urteil v. 31.05.2005 - 1 AZR 254/04, Urteil vom 18.05.2010 - 1 AZR 187/09).

    Sowohl bei der Ausgestaltung von Sozialplänen als auch bei freiwilligen Zusatzleistungen besteht ein von den Gerichten zu respektierender Beurteilungsspielraum der Betriebsparteien: Sie sind bei der Bestimmung des Leistungszwecks sind Arbeitgeber und Betriebsrat frei und können die Voraussetzungen der freiwilligen Leistung so bestimmen, dass diese zum gewünschten und mit der Leistung verfolgten Erfolg führen (BAG, Urteil v. 18.09.2001 - 3 AZR 656/00, Urteil v. 18.05.2010 - 1 AZR 187/09; LAG Hamburg, Urteil v. 16.01.2003 - 1 Sa 27/02).

  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 1527/13

    Gleichbehandlung; beurlaubte Beamte; Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für

    Dies gilt auch, wenn in Betriebsvereinbarungen freiwillige Leistungen vorgesehen werden (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 6.09.2009 - 9 Sa 170/09, Urteil v. 24.08.2012 - 9 Sa 167/12; LAG Hamburg, Urteil v. 16.01.2003 - 1 Sa 27/02), insbesondere Zahlungen bei einvernehmlichen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis (BAG, Urteil v. 18.09.2001 - 3 AZR 656/00, Urteil v. 31.05.2005 - 1 AZR 254/04, Urteil vom 18.05.2010 - 1 AZR 187/09).

    Sowohl bei der Ausgestaltung von Sozialplänen als auch bei freiwilligen Zusatzleistungen besteht ein von den Gerichten zu respektierender Beurteilungsspielraum der Betriebsparteien: Sie sind bei der Bestimmung des Leistungszwecks sind Arbeitgeber und Betriebsrat frei und können die Voraussetzungen der freiwilligen Leistung so bestimmen, dass diese zum gewünschten und mit der Leistung verfolgten Erfolg führen (BAG, Urteil v. 18.09.2001 - 3 AZR 656/00, Urteil v. 18.05.2010 - 1 AZR 187/09; LAG Hamburg, Urteil v. 16.01.2003 - 1 Sa 27/02).

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