Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 07.03.2017 - 1 Sa 273/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 626 Abs 1 BGB
Außerordentliche Kündigung - Erforderlichkeit einer Abmahnung - Arbeitsschutz - LAG Schleswig-Holstein
Kündigung, fristlos, verhaltensbedingt, Pflichtverletzung, Arbeitsschutzvorschriften, Verstoß, Kran, Eigensicherung, Abmahnung, Erforderlichkeit
- ra.de
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose Kündigung - Erforderlichkeit einer Abmahnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften - und die Erforderlichkeit einer Abmahnung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufungsbegründung
Verfahrensgang
- ArbG Flensburg, 23.09.2016 - 1 Ca 387/16
- LAG Schleswig-Holstein, 07.03.2017 - 1 Sa 273/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- ArbG Flensburg, 23.09.2016 - 1 Ca 387/16
Außerordentliche Kündigung - Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften auf einem Kran
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.03.2017 - 1 Sa 273/16
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg vom 23.09.2016 - 1 Ca 387/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg vom 23.09.2016 - 1 Ca 387/16 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.03.2017 - 1 Sa 273/16
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urt. v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Juris, Rn 16).Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes deshalb nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urt. v. 10.06.2010, a. a. O., Rn 37).
- LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2007 - 5 Sa 150/07
Kündigung, fristlos, außerordentlich, Unwirksamkeit, Maschinenführer, …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.03.2017 - 1 Sa 273/16
Bei einer Außerachtlassung von elementaren Sicherheitsvorschriften, die zu erheblichen Gesundheitsrisiken führen können, handelt es sich regelmäßig auch um eine erhebliche Pflichtverletzung (LAG Schl.-Holst., Urt. v. 14.08.2007 - 5 Sa 150/07 -). - BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06
Außerordentliche Kündigung - Personalrat
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.03.2017 - 1 Sa 273/16
Deshalb setzt eine Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung regelmäßig eine Abmahnung voraus (BAG, Urt. v. 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 - Juris, Rn 47).