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   LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 Sa 290/98   

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https://dejure.org/1998,3220
LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 Sa 290/98 (https://dejure.org/1998,3220)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.05.1998 - 1 Sa 290/98 (https://dejure.org/1998,3220)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - 1 Sa 290/98 (https://dejure.org/1998,3220)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Konkurrentenklage - Dienstordnungsangestellte

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 33 Abs. 2 GG;Dienstordnung;berufsgenossen-schaftliche Laufbahn-richtlinien
    Konkurrentenklage - Dienstordnungsangestellte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkurrentenschutzklage; Auswahlverfahren bei Besetzung von Dienstposten von Dienstordnungsangestellten der Berufsgenossenschaften

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 14; GG Art. 33 Abs. 2
    Konkurrentenklage eines Dienstordnungsangestellten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.1996 - 4 S 1092/94

    Berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage im Falle einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 Sa 290/98
    Selbst wenn die Beklagte in der Vergangenheit, wie sie dies auch beim Kläger getan hat, zunächst eine Qualifizierung durch Lehrgänge oder ähnliche Maßnahmen vorgenommen und erst nach erfolgtem Aufstieg in den höheren Dienst höherwertige Dienstposten übertragen hätte, wäre sie nicht gehindert, von dieser Übung abzuweichen, wenn sie sich davon, wie sie in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hat, eine höhere Effektivität verspräche (vgl. insoweit VGH Mannheim vom 9.1.1996 - 4 S 1092/94 - VGHBW RspDienst 1996, Beilage 4).
  • LAG Hamm, 13.05.1993 - 17 Sa 1598/92

    Ablehnung einer Bewerbung; Höherwertige Tätigkeit; Konkurrentenklage;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 Sa 290/98
    Welchen sachlichen Umständen der Arbeitgeber im Einzelfall das größere Gewicht zumißt, steht in seinem Ermessen, sofern seine Entscheidung das Leistungsprinzip nicht in Frage stellt (LAG Thüringen a.a.O.; LAG Hamm Urteil vom 13.5.1993 - 17 Sa 1598/92 - ZTR 1993, 339).
  • VGH Hessen, 20.09.1994 - 1 TG 1261/94

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 Sa 290/98
    Die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, die bei Bewährung im Sinne der Richtlinien der Vorbereitung des Aufstiegs in die Laufbahn des höheren Dienstes dienen soll, ist jedoch - anders als bei Beförderungen - nicht beschränkt durch das Laufbahnprinzip (vgl. insoweit auch VGH Kassel vom 20.9.1994 - 1 TG 1261/94 - HessVGRspr. 1995, 52-54).
  • OVG Hamburg, 12.01.1956 - Bf II 41/55
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 Sa 290/98
    Sie kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Beamte dem Dienstposten nicht gewachsen oder für eine Beförderung nicht geeignet ist (Hamburger OVG DVBl. 1956,417).
  • LAG Thüringen, 13.01.1997 - 8 Sa 232/96

    Statthaftigkeit einer einstweiligen Verfügung auf vorläufige Untersagung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 Sa 290/98
    Dabei kann es auch auf die besonderen Erfordernisse dieses Dienstpostens ankommen und auf die persönlichen und charakterlichen Eigenschaften, die die Zurückstellung fachlich besser qualifizierter Interessenten rechtfertigen können (vgl. LAG Thüringen Urteil vom 13.1.1997 - 8 Sa 232/96 - NZA-RR 97, 234; Wiikowski, NJW 93, 817).
  • VGH Hessen, 29.09.1987 - 1 TG 2160/87

    Entscheidungsspielraum des Dienstherrn bei Besetzung von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 Sa 290/98
    Nach allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen, die durch die Bezugnahme in der Dienstordnung auch für das Arbeitsverhältnis des Klägers gelten, ist bei der Ausgestaltung des Verfahrens für die Besetzung von Beförderungsdienstposten der Grundsatz der Bestenauslese (Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung) zu beachten, wobei dem Dienstherrn allerdings ein Freiraum zusteht, den er in gerichtlich nicht angreifbarer Weise ausfüllen kann (VGH Kassel Beschl. vom 29.9.1987 - 1 TG 2160/87 - NVwZ 1989, 73).
  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 Sa 290/98
    b) Das Laufbahnprinzip, das entscheidend dadurch geprägt ist, daß der öffentliche Dienst der Beamten in Laufbahngruppen und innerhalb der Laufbahngruppen nach Maßgabe der Fachrichtung in Laufbahnen gegliedert ist und sich die berufliche Laufbahn der Beamten im Rahmen der Laufbahnen vollzieht (Schütz BBG K vor § 15 Rz. 5), wird auf der Grundlage der zentralen Begriffe Eignung, Leistung und Befähigung den hergebrachten Grundsätzen des Beamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) zugerechnet (BVerfGE 7, 155; 9,268,286).
  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 Sa 290/98
    a) Die Eignung im weiteren Sinne (BVerwGE 11, 139; BAGE 28, 62) umfaßt die allgemeinen beamtenrechtlichen Eignungsvoraussetzungen für die Einstellung, Anstellung, Übertragung von Dienstposten, Beförderung und Aufstieg sowie die zur Erfüllung der Aufgaben erforderliche Befähigung.
  • BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 276/82

    Übernommener DO-Angestellter - Vergütung nach KVLG - Rechtsübergang der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 Sa 290/98
    Bei der Dienstordnung handelt es sich um dem öffentlichen Recht angehöriges, gesetzesvollziehendes Satzungsrecht (vgl. statt aller BAG Urt. vom 20.6.1984 - 4 AZR 276/82 - AP Nr. 58 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte), wobei sich die Dienstordnung an das Beamtenrecht anlehnt oder darauf verweist.
  • BVerwG, 26.07.1990 - 2 B 65.90

    Gesprächsführungsbefugnis des Landespersonalausschusses bei Laufbahnwechsel eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 Sa 290/98
    Daß aber die Einhaltung des Laufbahnprinzips selbst bei Beamten nur die Regel darstellt und Ausnahmen zulässig sein müssen, ergibt sich bereits daraus, daß der Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn, der eine Ausnahme vom Laufbahnprinzip darstellt, grundsätzlich möglich ist (vgl. VGH Kassel vom 20.8.1996 - 1 TG 3026/96 - ZBR 98, 57; BVerwG vom 26.7.1990 - 2 B 65/90 - PersV 90, 499).
  • BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 144/81

    Mitgliedschaft - Verfassungstreue - Kriegsdienstgegner - Lehramtsbewerber

  • VGH Hessen, 27.03.1986 - 1 TG 678/86

    Besetzung einer Spitzenposition in einem Landesministerium; Auswahl unter

  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

  • VGH Hessen, 20.08.1996 - 1 TG 3026/96

    Zulassung zum Aufstiegslehrgang für eine höhere Laufbahn - Leistungsgrundsatz

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • BVerwG, 11.12.1996 - 1 D 56.95

    Verfassungsrecht - Recht auf informationelle Selbstbestimmung

  • BAG, 05.09.1991 - 8 AZR 462/90

    Beförderungsanspruch - Eignungsbeurteilung

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

  • BAG, 22.06.1999 - 9 AZR 541/98

    Beförderungs- und Konkurrentenklage

    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 1 Sa 290/98 -.

    9 AZR 541/98 1 Sa 290/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. Mai 1998 - 1 Sa 290/98 - wird zurückgewiesen.

  • LAG Nürnberg, 02.03.2011 - 2 Sa 307/09

    Befristung, beabsichtigte Übernahme eines Auszubildenden als sonstiger Sachgrund

    Dienstposten ist vielmehr der dem Beamten bzw. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst nach dem Organisations- und Geschäftsverteilungsplan einer Behörde speziell übertragene Aufgabenkreis (Amt im konkret-funktionellen Sinn, vgl. z.B. LAG Düsseldorf: Urteil vom 13.05.1998 - 1 Sa 290/98; zum Begriff z.B. Kremer: Versetzung, Abordnung, Umsetzung und Geschäftsplanänderung, NVwZ 1983, 6).
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