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   LAG Schleswig-Holstein, 05.05.2015 - 1 Sa 324/14   

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LAG Schleswig-Holstein, 05.05.2015 - 1 Sa 324/14 (https://dejure.org/2015,25901)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.05.2015 - 1 Sa 324/14 (https://dejure.org/2015,25901)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - 1 Sa 324/14 (https://dejure.org/2015,25901)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 106 GewO, § 307 Abs 2 BGB, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 1 TVG, § 611 Abs 1 BGB
    Beschäftigungsantrag - Bestimmtheit - Direktionsrecht - Eingruppierung - Einzelhandel - Feststellungsantrag - Substitut - unterstellte Mitarbeiter - Versetzungsklausel

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Feststellungsantrag, Beschäftigungsantrag, Bestimmtheit, Vollstreckbarkeit, Beschäftigung, Unmöglichkeit, Versetzungsklausel, Wirksamkeit, Direktionsrecht, Eingruppierung, Substitut, Einzelhandel, Mitarbeiter (unterstellte)

  • IWW

    § 64 Abs. 2 lit. b ArbGG, § ... 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 106 GewO, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 106 Satz 1 GewO, § 138 Abs. 2, Abs. 3 ZPO, § 308 ZPO, § 322 ZPO, § 275 Abs. 1 BGB, § 533 ZPO, § 611 BGB, § 92 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.05.2015 - 1 Sa 324/14
    Eine arbeitsvertragliche Versetzungsklausel, nach der sich der Arbeitgeber die Versetzung des Arbeitnehmers auch hinsichtlich einer geringer bewerteten Tätigkeit vorbehält, ist regelmäßig wegen unangemessener Benachteiligung nach § 307 II BGB unwirksam (wie BAG v. 25.8.2010 - 10 AZR 275/09).(Rn.51).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die Berechtigung einer Versetzung im Rahmen einer Feststellungsklage geklärt werden (Urt. v. 25.08.2010 - 10 AZR 275/09 - Juris, Rn. 12 m. w. N.).

    Dies wird regelmäßig der Fall sein, wenn sich der Arbeitgeber vorbehält, ohne den Ausspruch einer Änderungskündigung einseitig die vertraglich vereinbarte Tätigkeit unter Einbeziehung geringerwertiger Tätigkeiten zu Lasten des Arbeitnehmers ändern zu können (BAG, Urt. v. 25.08.2010 - 10 AZR 275/09 - Juris, Rn. 24 - 28).

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.05.2015 - 1 Sa 324/14
    Das kann es rechtfertigen, auch das Vollstreckungsgericht nicht der Notwendigkeit zu entheben, eine möglicherweise schwierige Klärung der Frage herbeizuführen, ob gegen die aus einem Titel folgende Verpflichtung verstoßen wurde (BAG, Beschluss vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 -, Juris, Rn 16 f).
  • LAG Hamm, 20.08.2004 - 7 Sa 889/04
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.05.2015 - 1 Sa 324/14
    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht Hamm in der vom Kläger zitierten Entscheidung (Urteil vom 20.08.2004 - 7 Sa 889/04 -Juris) davon aus, dass der Arbeitnehmer eine missbräuchliche Organisationsentscheidung des Arbeitgebers nicht hinnehmen müsse.
  • BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 350/89

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung - Wegfall des Arbeitsplatzes -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.05.2015 - 1 Sa 324/14
    Setzt die Leistung eine bestimmte Grundlage voraus, im Arbeitsrecht also den Arbeitsplatz im Betrieb des Arbeitgebers, kann mit dessen Wegfall die ursprünglich geschuldete Leistung nicht mehr erbracht werden; sie ist objektiv unmöglich geworden (BAG, Urteil vom 13.06.1990 - 5 AZR 350/89 -, Juris, Rn 18).
  • LAG Köln, 31.01.2020 - 4 Sa 322/19

    Direktionsrecht; Versetzung; Gleichwertigkeit; betriebsverfassungs-rechtliche

    Abgesehen davon, dass dem Klageantrag zu Ziff. 3., der sich auf die "konkrete Tätigkeit" und damit auf die Art der Beschäftigung bezieht (vgl. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 5. Mai 2015 - 1 Sa 324/14, Rn. 45, juris), auch materiell-rechtliche Einwendungen entgegenstehen könnten (zB. Unmöglichkeit gem. § 275 BGB), so dass es gar nicht zu der behaupteten Inzidentfeststellung käme, bleibt es der Klägerin überlassen, ob sie neben einem Beschäftigungsantrag mit einem vollstreckungsfähigen Inhalt noch einen Feststellungsantrag iSv. § 256 ZPO bzgl. einer konkreten arbeitgeberseitigen Weisung geltend macht, der im Übrigen - anders als eine etwaige Inzidentfeststellung - auch in materielle Rechtskraft erwachsen kann.
  • LAG Köln, 06.12.2019 - 4 Sa 327/19

    Direktionsrecht, Versetzung, Gleichwertigkeit, betriebsverfassungsrechtliche

    Abgesehen davon, dass dem Klageantrag zu 2.), der sich auf die "konkrete Tätigkeit" und damit auf die Art der Beschäftigung bezieht (vgl. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 5. Mai 2015 - 1 Sa 324/14, Rn. 45, juris), auch materiell-rechtliche Einwendungen entgegenstehen könnten (zB. Unmöglichkeit gem. § 275 BGB), so dass es gar nicht zu der behaupteten Inzidentfeststellung käme, bleibt es dem Kläger überlassen, ob er neben einem Beschäftigungsantrag mit einem vollstreckungsfähigen Inhalt noch einen Feststellungsantrag iSv. § 256 ZPO bzgl. einer konkreten Weisung geltend macht, der im Übrigen - anders als eine etwaige Inzidentfeststellung - auch in materielle Rechtskraft erwachsen kann.
  • LAG München, 24.02.2021 - 5 TaBV 27/20

    Eingruppierung Erstkraft Kasse und Mitarbeiter Kassenserviceteam, Einzelhandel

    Sie ist auch nicht als Substitutin tätig, da sie nicht bei der Steuerung des Verkaufsgeschehen einer Abteilung bzw. Warengruppe oder einer Filiale mitwirkt (LAG Schleswig-Holstein 05.05.2015, 1 Sa 324/14) und auch nicht als Kassenaufsicht.

    1.4.4 Es ist zwar zutreffend, dass - wie das Arbeitsgericht ausgeführt hat - die Verantwortung für eine bestimmte Tätigkeit keine Disziplinarbefugnis voraussetzt (LAG Schleswig-Holstein 05.05.2015, 1 Sa 324/14 für die Tätigkeit eines Substituten im Einzelhandel; BAG 21.06.2000, 4 AZR 389/99).

  • LAG Nürnberg, 24.02.2021 - 5 TaBV 27/20

    Auslegungsgrundsätze bei Tarifverträgen; Tarifsystematik bei allgemein gefassten

    Sie ist auch nicht als Substitutin tätig, da sie nicht bei der Steuerung des Verkaufsgeschehen einer Abteilung bzw. Warengruppe oder einer Filiale mitwirkt (LAG Schleswig-Holstein 05.05.2015, 1 Sa 324/14) und auch nicht als Kassenaufsicht.

    1.4.4 Es ist zwar zutreffend, dass - wie das Arbeitsgericht ausgeführt hat - die Verantwortung für eine bestimmte Tätigkeit keine Disziplinarbefugnis voraussetzt (LAG Schleswig-Holstein 05.05.2015, 1 Sa 324/14 für die Tätigkeit eines Substituten im Einzelhandel; BAG 21.06.2000, 4 AZR 389/99).

  • LAG Hessen, 09.09.2016 - 14 Sa 579/15

    Verringerung der Arbeitszeit; Dienstwagen; Außendienst; unverhältnismäßige

    Ob eine Versetzungsklausel mit dem hier in Rede stehenden Wortlaut den Arbeitnehmer schon deshalb unangemessen benachteiligt, weil sie nicht ausdrücklich das Erfordernis einer Gleichwertigkeit der zuzuweisenden anderen Tätigkeit aufstellt, ist in der Rechtsprechung umstritten (für die Unwirksamkeit einer Klausel mit entsprechendem Wortlaut etwa LAG Baden-Württemberg 24. Februar 2016 -2 Sa 51/15 - Juris; LAG Schleswig-Holstein 5. Mai 2015 -1 Sa 324/14 - Juris; a.A. LAG Hamm 17. März 2016 -17 Sa 1660/15 - Juris; LAG Rheinland-Pfalz 14. Januar 2013 - 5 Sa 435/12 - Juris).
  • LAG Hamm, 26.05.2023 - 6 SaGa 3/23

    Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz; Rechtsschutz gegen den

    Eine solche entgeltgruppenübergreifende Zuweisung ist nicht mehr vom Direktionsrecht gedeckt (vgl. LAG Schleswig-Holstein, 05.05.2015 - 1 Sa 324/14, Rn. 62).
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