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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 1 Sa 36/05   

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https://dejure.org/2005,5590
LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 1 Sa 36/05 (https://dejure.org/2005,5590)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.07.2005 - 1 Sa 36/05 (https://dejure.org/2005,5590)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - 1 Sa 36/05 (https://dejure.org/2005,5590)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Überstundenvergütung; Anspruch auf Zahlung eines Überstundenzuschlags auf Grund vertraglicher Vereinbarung oder gesetzlicher Grundlage; Wirkung der Einräumung einer Ersetzungsbefugnis; Anspruch auf Abgeltung von Mehrarbeitsstunden durch Freizeit und ...

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; BGB § 262; ; BGB § 611; ; BGB § 612

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Überstundenvergütung bei vereinbartem Überstundenkonto - Wechsel vom Freizeitausgleich zum Überstundenzuschlag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsentgelt - Keine Überstundenzuschläge bei Freizeitausgleich

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Arbeitszeitkonto, Ersetzungsbefugnis, Überstundenkonto, Überstundenvergütung, Überstundenzuschlag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 340
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 483/94

    Auslegung eines Tarifvertrages; Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 1 Sa 36/05
    (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Auflage, 2005, § 262 Rn. 8; BAG v. 07.02.1995, AP Nr. 54 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel [Ziffer II.1.b)aa) der Gründe] = NZA 1995, 1048 [1049]).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2016 - 8 Sa 557/15

    Anspruch auf einen Überstundenzuschlag aus arbeitsvertraglicher Regelung

    Ohne besondere kollektiv- oder einzelvertragliche Rechtsgrundlage ist der Arbeitgeber nicht zur Zahlung eines Zuschlags für Überstunden oder Mehrarbeit verpflichtet (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 21.07.2005 - 1 Sa 36/05 - MDR 2006, 340).

    Hier sind auch Kombinationen denkbar, etwa dergestalt, dass der Arbeitgeber zwischen beiden Varianten des Ausgleichs (Zulage zur Vergütung oder Freizeitausgleich) wählen kann (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 21.07.2005 - 1 Sa 36/05 - MDR 2006, 340; Preis in Erfurter Kommentar, 16. Auflage 2016, § 611 Rn. 489).

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