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   LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2003 - 1 Sa 361/03   

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https://dejure.org/2003,9066
LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2003 - 1 Sa 361/03 (https://dejure.org/2003,9066)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.12.2003 - 1 Sa 361/03 (https://dejure.org/2003,9066)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 1 Sa 361/03 (https://dejure.org/2003,9066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Warnstreik, Arbeitszeit, flexible, Flexible Arbeitszeit, Ausstempeln, Zeitkonto, Vergütungsanspruch, Wahlrecht, Arbeitnehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfall eines Anspruchs auf Arbeitslohn wegen Teilnahme an einem Warnstreik ; Voraussetzungen für die Beteiligung an einen Streik; Konkludente Erklärung der Beteiligung an einen Streik ; Folgen des Fehlens einer Arbeitspflicht für den Zeitraum der Teilnahme an einen ...

  • Judicialis

    ZPO § 91

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2004, 1799
  • NZA-RR 2004, 412
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 178/90

    Entgeltfortzahlung bei Streik im Betrieb

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2003 - 1 Sa 361/03
    Der Lohnanspruch entfällt, wenn sich der Arbeitnehmer an einem Streik beteiligt (BAG, Urt. vom 15.01.1991 - 1 AZR 178/90 -, BAGE 67, 50).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können aber auch die Arbeitnehmer, die während des Streiks keine Arbeitspflicht haben, am Streik teilnehmen mit der Folge, dass ihre Vergütungs- bzw. Entgeltfortzahlungsansprüche für die Zeit der Teilnahme entfallen (BAG, Urt. vom 01.10.1991 - 1 AZR 147/91 - BAGE 68, 299 für den Fall der Arbeitsunfähigkeit; Urt. vom 09.02.1982 - 1 AZR 567/79 - AP Nr. 16 zu § 11 BUrlG für den Fall des Erholungsurlaubes; Urt. vom 15.01.1991 - 1 AZR 178/90 - a.a.O. für eine bereits vorher angemeldete Betriebsratsschulung).

    Ob sie von dieser Möglichkeit, den Druck des Streiks durch ihre Teilnahme zu verstärken, Gebrauch machen, ist allein ihrer Entscheidung überlassen (BAG, Urt. vom 15.01.1991, a.a.O.).

  • BAG, 01.10.1991 - 1 AZR 147/91

    Gehalt bei Arbeitsunfähigkeit während eines Streiks

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2003 - 1 Sa 361/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können aber auch die Arbeitnehmer, die während des Streiks keine Arbeitspflicht haben, am Streik teilnehmen mit der Folge, dass ihre Vergütungs- bzw. Entgeltfortzahlungsansprüche für die Zeit der Teilnahme entfallen (BAG, Urt. vom 01.10.1991 - 1 AZR 147/91 - BAGE 68, 299 für den Fall der Arbeitsunfähigkeit; Urt. vom 09.02.1982 - 1 AZR 567/79 - AP Nr. 16 zu § 11 BUrlG für den Fall des Erholungsurlaubes; Urt. vom 15.01.1991 - 1 AZR 178/90 - a.a.O. für eine bereits vorher angemeldete Betriebsratsschulung).

    Auf die Frage, in welcher Form der Wille zur Streikteilnahme in Fällen, in denen der Arbeitnehmer keine Arbeitspflicht hat, geäußert werden muss, kommt es deswegen nicht an (vgl. hierzu BAG, Urt. vom 01.10.1991, a.a.O., unter 2. b).

  • BAG, 30.08.1994 - 1 AZR 765/93

    Streikteilnahme und Gleitzeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2003 - 1 Sa 361/03
    Im Übrigen habe das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 30.08.1994 - 1 AZR 765/93 - ihr, der Beklagten, untersagt, das jeweilige Zeitguthaben der betroffenen Mitarbeiter mit den Zeiten zu verrechnen, die durch deren Teilnahme an den Warnstreiks ausfalle.

    Arbeitskampfbedingte Ausfallzeiten führen nicht zu einer Belastung des Gleitzeitkontos, sondern zu einer Minderung des Arbeitsentgelts (BAG, Urt. vom 30.08.1994 - 1 AZR 765/93 -, AP Nr. 131 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

  • BAG, 09.02.1982 - 1 AZR 567/79

    Zahlung des Urlaubsentgelts während eines Streiks

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2003 - 1 Sa 361/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können aber auch die Arbeitnehmer, die während des Streiks keine Arbeitspflicht haben, am Streik teilnehmen mit der Folge, dass ihre Vergütungs- bzw. Entgeltfortzahlungsansprüche für die Zeit der Teilnahme entfallen (BAG, Urt. vom 01.10.1991 - 1 AZR 147/91 - BAGE 68, 299 für den Fall der Arbeitsunfähigkeit; Urt. vom 09.02.1982 - 1 AZR 567/79 - AP Nr. 16 zu § 11 BUrlG für den Fall des Erholungsurlaubes; Urt. vom 15.01.1991 - 1 AZR 178/90 - a.a.O. für eine bereits vorher angemeldete Betriebsratsschulung).
  • BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 10/94

    Streikteilnahme und Gleitzeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2003 - 1 Sa 361/03
    (BAG, Beschl. vom 30.08.1994 - 1 ABR 10/94 -, BAGE 77, 335).
  • BAG, 26.07.2005 - 1 AZR 133/04

    Streikteilnahme während Freizeit

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 11. Dezember 2003 - 1 Sa 361/03 - aufgehoben.
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