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LAG Hessen, 27.11.2002 - 1 Sa 404/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Sorgfaltspflichten des Prozessbevollmächtigten bei der Notierung von Fristen; Unterbliebener Eintrag der Berufungsbegründungsfrist in den Fristenkalender
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 27.11.2001 - 2 Ca 260/01
- LAG Hessen, 27.11.2002 - 1 Sa 404/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 271/00
Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 158/87
Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 27.11.1990 - VI ZB 22/90
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung; Versäumung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91
Sorgfaltspflicht bei Feststellung des Fristbeginns
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Schleswig-Holstein, 26.07.2001 - 4 Sa 324/01
Verwerfung einer Berufung wegen Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist; Versäumung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Hessen, 20.06.2008 - 15 Sa 1327/07
Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlung - AGB-Kontrolle - Fallgruppenaufstieg …
Nach § 85 Abs. 2 ZPO ist der Partei das Verschulden ihres Bevollmächtigten, nicht jedoch das des gut geschulten, sorgfältig ausgewählten und überwachten Personals des Rechtsanwalts zuzurechnen (z. B. Hess. LAG, 27.11.2002 - 1 Sa 404/02 - zitiert nach juris) . - LAG Schleswig-Holstein, 16.11.2004 - 5 Sa 337/04
Berufung, Wiedereinsetzungsantrag, Kanzleiumzug, Anwaltsverschulden, …
Er selbst muss jedoch durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür sorgen, dass Fristversäumnisse möglichst vermieden werden (BAG, Beschl. v. 11.07.2000 - 8 AZB 28/00 -, zit. n. juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 26.07.2001 - 4 Sa 324/01 - und Beschl. v. 23.09.2003 - 5 Sa 284/03 - LAG Frankfurt, Urt. v. 27.11.2002 - 1 Sa 404/02 -, zit. n. juris).