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   LAG Sachsen, 29.10.2015 - 1 Sa 504/14   

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LAG Sachsen, 29.10.2015 - 1 Sa 504/14 (https://dejure.org/2015,41035)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 29.10.2015 - 1 Sa 504/14 (https://dejure.org/2015,41035)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - 1 Sa 504/14 (https://dejure.org/2015,41035)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 615 BGB, Richtlinie 2003/88/EG, § 313 Abs... . 2 Satz 2 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nrn. 2 bis 4 ZPO, § 531 Abs. 2 ZPO, § 67 ArbGG, § 615 Abs. 1 BGB, §§ 293 ff. BGB, § 362 Abs. 1 BGB, § 366 Abs. 1 BGB, § 615 Satz 1 BGB, § 256 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Klage eines Rettungssanitäters und Rettungsassistenten auf Annahmeverzugsvergütung und Gutschriften auf dem Arbeitszeitkonto für Bereitschaftsdienste innerhalb der vertraglichen Soll-Arbeitszeit bei durchgängiger Zahlung des verstetigten monatlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Klage eines Rettungssanitäters und Rettungsassistenten auf Annahmeverzugsvergütung und Gutschriften auf dem Arbeitszeitkonto für Bereitschaftsdienste innerhalb der vertraglichen Soll-Arbeitszeit bei durchgängiger Zahlung des verstetigten monatlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Sachsen, 16.04.2015 - 8 Sa 502/14

    Auslegung der AVR des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.10.2015 - 1 Sa 504/14
    Ob die geleisteten Bereitschaftsdienste zusätzlich zu vergüten sind oder zusätzlich einem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben sind, sind andere Streitgegenstände, die nicht zu einer zusätzlichen Vergütung der Regelarbeitszeit führen (so zu Recht bereits Sächs. LAG vom 16. April 2015 - 8 Sa 502/14 - Seite 31 f.).

    Ein Anspruch darauf, diese Stunden gutzuschreiben, besteht somit nicht (anderer Ansicht Sächs. LAG vom 16. April 2015 aaO. Seite 32 ff. sowie Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 10. November 2008 - II-0124/N 69-07 - Rn. 35 ff.).

    Jedenfalls in dieser Allgemeinheit besteht der Anspruch nicht, denn es sind - worauf der Beklagte zu Recht hinweist - Fallkonstellationen möglich, in denen der Kläger verpflichtet ist, mehr als 48 Stunden in der Woche abzuleisten (so auch Sächs. LAG vom 16. April 2015 - 8 Sa 502/14 - unter VI.).

    Hier fehlt es bereits deshalb an der streitgegenständlichen Bestimmung des geltend gemachten Anspruchs nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO , weil der Kläger nicht dargelegt hat, auf welchen Ausgleichszeitraum sich der Durchschnitt von 48 Stunden wöchentlich beziehen soll (insoweit bereits zu Recht Sächs. LAG vom 16. April 2015 - 8 Sa 502/14 - Seite 27).

    Die Revision wurde nach § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG wegen grundsätzlicher Bedeutung sowie nach § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG wegen Divergenz zur Entscheidung des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 16. April 2015 - 8 Sa 502/14 - zugelassen.

  • BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 447/02

    Rufbereitschaft - Vergütung angefallener Arbeit

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.10.2015 - 1 Sa 504/14
    Vielmehr ist damit gemeint, dass die Anordnung von Bereitschaftsdiensten nicht während einer Zeit erfolgen darf, in der der Arbeitnehmer dienstplanmäßig oder betriebsüblich zu arbeiten hat (BAG vom 9. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02 - BAGE 108, 62 Rn. 29).

    Die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt erfahrungsgemäß aber nur dann, wenn reguläre Arbeitszeit weder dienstplanmäßig noch betriebsüblich anfällt (vgl. für die Rufbereitschaft BAG vom 9. Oktober 2003 aaO.).

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 255/10

    Zulage für ständige Wechselschichtarbeit - Fachpfleger für Anästhesie -

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.10.2015 - 1 Sa 504/14
    Die geringere Vergütung liegt darin begründet, dass sich der Bereitschaftsdienst von der vollen Arbeitstätigkeit, die von dem Arbeitnehmer eine ständige Aufmerksamkeit und Arbeitsleistung verlangt, unterscheidet (BAG vom 18. Mai 2011 - 10 AZR 255/10 - ZTR 2011, 724 Rn. 14).
  • BAG, 12.02.1992 - 5 AZR 566/90

    Verpflichtung einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin zur Leistung von

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.10.2015 - 1 Sa 504/14
    Damit wird die zeitliche Lage festgelegt, innerhalb derer zulässigerweise Bereitschaftsdienst angeordnet werden darf (für den Fall der Rufbereitschaft siehe BAG vom 12. Februar 1992 - 5 AZR 566/90 - BAGE 69, 317 Rn. 28).
  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 403/13

    Jahressonderzahlung nach Anlage 14 der AVR. DW. EKD - negatives betriebliches

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.10.2015 - 1 Sa 504/14
    Im Zweifel ist die Auslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (jüngst BAG vom 15. Januar 2014 - 10 AZR 403/13 - ZMV 2014, 290 Rn. 22).
  • BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 473/11

    Vergütung von Pausenzeiten und Rufbereitschaft nach einem Firmentarifvertrag

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.10.2015 - 1 Sa 504/14
    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht zum Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Rufbereitschaftspauschale erkannt, die Rufbereitschaft sei nicht "außerhalb der betrieblichen Arbeitszeit bzw. zusätzlich zur regelmäßigen Arbeitszeit erbracht" worden; vielmehr hätte sie der Erfüllung der regelmäßigen Jahresarbeitszeit gedient, so dass ein zusätzlicher Anspruch nicht bestehe (BAG vom 17. Oktober 2012 - 5 AZR 473/11 - AP § 1 TVG Auslegung Nr. 231 Rn. 21).
  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 176/06

    Schwerbehinderter Arbeitnehmer - Freistellung von Mehrarbeit

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.10.2015 - 1 Sa 504/14
    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht zu den AVR in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes, nach dessen § 7 Abs. 1 Bereitschaftsdienst ebenfalls "außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit" zu erbringen ist, erkannt, dass Bereitschaftsdienst Teil der regelmäßigen Arbeitszeit ist (BAG vom 21. November 2006 - 9 AZR 176/06 - NZA 2007, 446 ).
  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 786/08

    Einmalzahlung - Auszubildende - Mitarbeiterbegriff

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.10.2015 - 1 Sa 504/14
    aa) Die Auslegung der Arbeitsvertragsrichtlinie erfolgt, auch wenn sie nicht als Tarifvertrag anzusehen sind, nach den gleichen Grundsätzen, wie sie für die Tarifauslegung maßgeblich sind (BAG vom 21. Oktober 2009 - 10 AZR 786/08 - PflR 2010, 241 Rn. 28 m. w. N.).
  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 729/08

    Arbeitszeit für Schulhausmeister gem. TVöD

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.10.2015 - 1 Sa 504/14
    Die Bereitschaftsdienstzeiten führen regelmäßig zu einer Verlängerung der Anwesenheitszeiten im Betrieb, ohne dass dafür ein zusätzliches Entgelt gezahlt wird (BAG vom 17. Dezember 2009 - 6 AZR 729/08 - BAGE 133, 14 Rn. 21 m. w. N.).
  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 503/02

    Vergütung von Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.10.2015 - 1 Sa 504/14
    Deshalb können Bereitschaftsdienst und Vollarbeit zulässigerweise unterschiedlichen Vergütungsordnungen unterworfen werden (BAG vom 28. Januar 2004 - 5 AZR 503/02 - ZTR 2004, 413 Rn. 59).
  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 676/11

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03

    Unzulässige Revision und Berufung

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 436/05

    Unzulässigkeit der Berufung - Restitutionsgründe

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