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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - 1 Sa 573/04   

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LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - 1 Sa 573/04 (https://dejure.org/2005,8401)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.02.2005 - 1 Sa 573/04 (https://dejure.org/2005,8401)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 1 Sa 573/04 (https://dejure.org/2005,8401)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung eines Arbeitgebers zu einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung ; Kündigung einer Bürokauffrau; Tachomanipulation und unerlaubte Datenlöschung als Kündigungsgrund; Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund; Aktenvernichtung als ...

  • Judicialis

    BGB § 626; ; BGB § ... 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; KSchG § 4; ; KSchG § 6; ; KSchG § 13 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Unwirksame fristlose Kündigung einer Bürokauffrau im Vorstandssekretariat - Darlegungslast des Arbeitgebers bei Schlechtleistungen und Straftaten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - 1 Sa 573/04
    Die gerichtliche Prüfung dieser Voraussetzungen erfolgt in zwei Schritten: einerseits als Prüfung, ob die Kündigung auf einen Vorfall Bezug nimmt, der "an sich" geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, und andererseits als Abwägung aller betroffenen Interessen der Parteien (BAG, 17.5.1984, NZA 1985, 91 [92]; 14.9.1994, NZA 1995, 269 [270]; 11.3.1999, NZA 1999, 587 [589]; 11.12.2003, NZA 2004, 486 [487]).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist dies für folgende Konstellationen positiv beschieden worden: Loyalitätsverstöße eines Prokuristen, welcher damit drohte, kompromittierende Sachverhalte aus dem Betriebsleben an die Presse weiterzugeben (BAG, 11.3.1999, NZA 1999, 587 [588]); erhebliche Vermögensgefährdung durch einen Vertriebsleiter, der Waren im Wert von mehreren Hunderttausend D-Mark unter dem Einkaufspreis veräußerte, um das Geschäft anzukurbeln (BAG, 11.3.1999, 2 AZR 51/98, juris); Vermögensgefährdung durch eine Abteilungsleiterin, die unter dem Verdacht stand, im Zusammenwirken mit dem ihr vorgesetzten Geschäftsführer Rechnungen in erheblichem Umfang umgeschrieben zu haben (BAG, 21.6.1995, 2 AZR 735/94, juris).

    d) Das Abmahnungserfordernis als Ausdruck des Grundsatzes des milderen Mittels im Kündigungsrecht gilt im Rahmen von Kündigungen wegen Fehlverhaltensweisen des Arbeitnehmers im so genannten Leistungs- wie auch im so genannten Vertrauensbereich (BAG, 4.6.1997, NZA 1997, 1281 [1283]; 11.3.1999, NZA 1999, 587 [588]).

    Hinzu kommt regelmäßig eine finanzielle Vergütung, die der angehobenen Verantwortlichkeit angemessen Rechnung trägt (vgl. BAG vom 21.6.1995 sowie vom 11.3.1999, a. a. O.).

    Namentlich zählen hierzu die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Ausmaß eines angerichteten Schadens, der Grad des Verschuldens, die für den Arbeitnehmer zu gewärtigende Folge der Kündigung, seine finanziellen und persönlichen Verpflichtungen wie auch der noch ausstehende Lauf einer etwaigen Kündigungsfrist (BAG, 21.6.1995, 2 AZR 735/94, juris; 20.8.1997, NZA 1997, 1340 [1343]; 11.3.1999, NZA 1999, 587 [590]; 11.3.1999, NZA 1999, 818 [823]; 11.3.1999, 2 AZR 51/98, juris).

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - 1 Sa 573/04
    Allerdings kommt es für die arbeitsrechtliche Behandlung des Vergehens nicht auf deren strafrechtliche Würdigung an, sondern darauf, ob die maßgeblichen Sachverhalte eine schwere Beeinträchtigung des mit dem Arbeitsverhältnis einhergehenden Vertrauens in die Redlichkeit des Arbeitnehmers erkennen lassen (BAG, 20.8.1997, NZA 1997, 1340 [1342]; 11.12.2003, NZA 2004, 486 [487]).

    Es war mithin nicht zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen gegebenenfalls eine allein auf den Verdacht entsprechenden Fehlverhaltens gestützte Kündigung zu rechtfertigen wäre (hierzu aus der vorgenannten Rechtsprechung etwa: BAG, 21.6.1995, 2 AZR 735/94, juris; 20.8.1997, NZA 1997, 1340 [1341]).

    Namentlich zählen hierzu die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Ausmaß eines angerichteten Schadens, der Grad des Verschuldens, die für den Arbeitnehmer zu gewärtigende Folge der Kündigung, seine finanziellen und persönlichen Verpflichtungen wie auch der noch ausstehende Lauf einer etwaigen Kündigungsfrist (BAG, 21.6.1995, 2 AZR 735/94, juris; 20.8.1997, NZA 1997, 1340 [1343]; 11.3.1999, NZA 1999, 587 [590]; 11.3.1999, NZA 1999, 818 [823]; 11.3.1999, 2 AZR 51/98, juris).

  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 735/94

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche Kündigung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - 1 Sa 573/04
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist dies für folgende Konstellationen positiv beschieden worden: Loyalitätsverstöße eines Prokuristen, welcher damit drohte, kompromittierende Sachverhalte aus dem Betriebsleben an die Presse weiterzugeben (BAG, 11.3.1999, NZA 1999, 587 [588]); erhebliche Vermögensgefährdung durch einen Vertriebsleiter, der Waren im Wert von mehreren Hunderttausend D-Mark unter dem Einkaufspreis veräußerte, um das Geschäft anzukurbeln (BAG, 11.3.1999, 2 AZR 51/98, juris); Vermögensgefährdung durch eine Abteilungsleiterin, die unter dem Verdacht stand, im Zusammenwirken mit dem ihr vorgesetzten Geschäftsführer Rechnungen in erheblichem Umfang umgeschrieben zu haben (BAG, 21.6.1995, 2 AZR 735/94, juris).

    Es war mithin nicht zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen gegebenenfalls eine allein auf den Verdacht entsprechenden Fehlverhaltens gestützte Kündigung zu rechtfertigen wäre (hierzu aus der vorgenannten Rechtsprechung etwa: BAG, 21.6.1995, 2 AZR 735/94, juris; 20.8.1997, NZA 1997, 1340 [1341]).

    Namentlich zählen hierzu die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Ausmaß eines angerichteten Schadens, der Grad des Verschuldens, die für den Arbeitnehmer zu gewärtigende Folge der Kündigung, seine finanziellen und persönlichen Verpflichtungen wie auch der noch ausstehende Lauf einer etwaigen Kündigungsfrist (BAG, 21.6.1995, 2 AZR 735/94, juris; 20.8.1997, NZA 1997, 1340 [1343]; 11.3.1999, NZA 1999, 587 [590]; 11.3.1999, NZA 1999, 818 [823]; 11.3.1999, 2 AZR 51/98, juris).

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 51/98
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - 1 Sa 573/04
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist dies für folgende Konstellationen positiv beschieden worden: Loyalitätsverstöße eines Prokuristen, welcher damit drohte, kompromittierende Sachverhalte aus dem Betriebsleben an die Presse weiterzugeben (BAG, 11.3.1999, NZA 1999, 587 [588]); erhebliche Vermögensgefährdung durch einen Vertriebsleiter, der Waren im Wert von mehreren Hunderttausend D-Mark unter dem Einkaufspreis veräußerte, um das Geschäft anzukurbeln (BAG, 11.3.1999, 2 AZR 51/98, juris); Vermögensgefährdung durch eine Abteilungsleiterin, die unter dem Verdacht stand, im Zusammenwirken mit dem ihr vorgesetzten Geschäftsführer Rechnungen in erheblichem Umfang umgeschrieben zu haben (BAG, 21.6.1995, 2 AZR 735/94, juris).

    Maßgeblich ist, dass ein steuerbares Verhalten Gegenstand der Beanstandungen ist und dass Anhaltspunkte gegeben sind, die erwarten lassen, es werde aufgrund einer Abmahnung das mit dem Fehlverhalten erschütterte Vertrauen wiederhergestellt (BAG, 11.3.1999, 2 AZR 51/98, juris; 11.3.1999, NZA 1999, 818 [822]).

    Namentlich zählen hierzu die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Ausmaß eines angerichteten Schadens, der Grad des Verschuldens, die für den Arbeitnehmer zu gewärtigende Folge der Kündigung, seine finanziellen und persönlichen Verpflichtungen wie auch der noch ausstehende Lauf einer etwaigen Kündigungsfrist (BAG, 21.6.1995, 2 AZR 735/94, juris; 20.8.1997, NZA 1997, 1340 [1343]; 11.3.1999, NZA 1999, 587 [590]; 11.3.1999, NZA 1999, 818 [823]; 11.3.1999, 2 AZR 51/98, juris).

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - 1 Sa 573/04
    Als "an sich" geeignete Kündigungssachverhalte einer Arbeitgeberkündigung kommen in aller Regel Fehlverhaltensweisen des Arbeitnehmers in Betracht, die ein Verschulden des Arbeitnehmers beinhalten und, sofern sie auf leistungsbezogene Mängel Bezug nehmen, von einer erfolglosen vorherigen Abmahnung des Arbeitgebers getragen werden (BAG, 25.4.1991, NZA 1992, 212 [215]; 14.2.1996, NZA 1996, 873 [874]; 20.11.1997, AP Nr. 43 zu § 1 KSchG 1969; 26.8.1993, NZA 1994, 63 [66]; 4.6.1997, NZA 1997, 1281 [1282]).

    d) Das Abmahnungserfordernis als Ausdruck des Grundsatzes des milderen Mittels im Kündigungsrecht gilt im Rahmen von Kündigungen wegen Fehlverhaltensweisen des Arbeitnehmers im so genannten Leistungs- wie auch im so genannten Vertrauensbereich (BAG, 4.6.1997, NZA 1997, 1281 [1283]; 11.3.1999, NZA 1999, 587 [588]).

    Zudem wird eine Abmahnung stets dann für notwendig erachtet, wenn davon auszugehen ist, dass der Arbeitnehmer sein Verhalten als nicht vertragswidrig einstufte bzw. er damit rechnete, der Arbeitgeber werde es zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten ansehen (BAG, 4.6.1997, NZA 1997, 1281 [1283]).

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - 1 Sa 573/04
    Maßgeblich ist, dass ein steuerbares Verhalten Gegenstand der Beanstandungen ist und dass Anhaltspunkte gegeben sind, die erwarten lassen, es werde aufgrund einer Abmahnung das mit dem Fehlverhalten erschütterte Vertrauen wiederhergestellt (BAG, 11.3.1999, 2 AZR 51/98, juris; 11.3.1999, NZA 1999, 818 [822]).

    Namentlich zählen hierzu die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Ausmaß eines angerichteten Schadens, der Grad des Verschuldens, die für den Arbeitnehmer zu gewärtigende Folge der Kündigung, seine finanziellen und persönlichen Verpflichtungen wie auch der noch ausstehende Lauf einer etwaigen Kündigungsfrist (BAG, 21.6.1995, 2 AZR 735/94, juris; 20.8.1997, NZA 1997, 1340 [1343]; 11.3.1999, NZA 1999, 587 [590]; 11.3.1999, NZA 1999, 818 [823]; 11.3.1999, 2 AZR 51/98, juris).

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - 1 Sa 573/04
    Die gerichtliche Prüfung dieser Voraussetzungen erfolgt in zwei Schritten: einerseits als Prüfung, ob die Kündigung auf einen Vorfall Bezug nimmt, der "an sich" geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, und andererseits als Abwägung aller betroffenen Interessen der Parteien (BAG, 17.5.1984, NZA 1985, 91 [92]; 14.9.1994, NZA 1995, 269 [270]; 11.3.1999, NZA 1999, 587 [589]; 11.12.2003, NZA 2004, 486 [487]).

    Allerdings kommt es für die arbeitsrechtliche Behandlung des Vergehens nicht auf deren strafrechtliche Würdigung an, sondern darauf, ob die maßgeblichen Sachverhalte eine schwere Beeinträchtigung des mit dem Arbeitsverhältnis einhergehenden Vertrauens in die Redlichkeit des Arbeitnehmers erkennen lassen (BAG, 20.8.1997, NZA 1997, 1340 [1342]; 11.12.2003, NZA 2004, 486 [487]).

  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - 1 Sa 573/04
    Die Beklagte ist dem nicht in erheblicher Weise unter Antritt des ihr obliegenden Beweises entgegengetreten (BAG, 6.8.1987, NJW 1988, 438; 21.5.1992, NZA 1993, 115 [116]).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92

    Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - 1 Sa 573/04
    Die Beklagte ist dem nicht in erheblicher Weise unter Antritt des ihr obliegenden Beweises entgegengetreten (BAG, 6.8.1987, NJW 1988, 438; 21.5.1992, NZA 1993, 115 [116]).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00

    Verdachtskündigung; Suspendierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - 1 Sa 573/04
    Die Interessenabwägung könnte allenfalls dann anders ausfallen, wenn der Klägerin ein strafrechtlich erhebliches Verhalten anzulasten wäre (BAG, 5.4.2001, NZA 2001, 837 [840]); das ist jedoch nicht der Fall.
  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

  • BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86

    Erweiterter Streitgegenstand einer mit der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG )

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

  • BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2011 - 10 Sa 578/10

    Außerordentliche Kündigung wegen Untreue - Geständnis im Strafverfahren -

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch eine erhebliche Vermögensgefährdung geeignet sein kann, einen objektiv wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (z.B. BAG Urteil vom 11.03.1999 - 2 AZR 51/98; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.03.2005 - 1 Sa 573/04; jeweils Juris).
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