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   LAG Saarland, 08.01.2014 - 1 Sa 61/12   

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https://dejure.org/2014,10670
LAG Saarland, 08.01.2014 - 1 Sa 61/12 (https://dejure.org/2014,10670)
LAG Saarland, Entscheidung vom 08.01.2014 - 1 Sa 61/12 (https://dejure.org/2014,10670)
LAG Saarland, Entscheidung vom 08. Januar 2014 - 1 Sa 61/12 (https://dejure.org/2014,10670)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Unterbliebene Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch wegen Überqualifikation für die ausgeschriebene Stelle - Pflicht zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Gesetzwidrige Absprache mit Arbeitgeber

  • hensche.de

    Diskriminierung, Behinderung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Saarland, 08.01.2014 - 1 Sa 61/12
    In einer Entscheidung vom 12. September 2006 (9 AZR 807/05, NZA 2007, 507) hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sei im Hinblick auf das durch Art. 33 Absatz 2 GG gewährleistete Recht des Zugangs zu einem öffentlichen Amt gehindert, aus subjektiven Erwägungen die Inhaber von gleichwertigen "oder höherwertigen" Qualifikationen allein aus formalen Gründen ohne Überprüfung der tatsächlich erworbenen Qualifikation von vornherein aus dem Auswahlverfahren auszuschließen, denn dadurch würde, so führt das Bundesarbeitsgericht dort weiter aus, der Zugang zu einem öffentlichen Amt unter Verletzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Artikels 33 Absatz 2 GG eingeschränkt, ohne dass dies durch Gründe der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gerechtfertigt wäre.

    Verletzt der öffentliche Arbeitgeber diese Pflicht, so ist dies ebenfalls nach § 22 AGG ein Indiz, das eine Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung vermuten lässt (BAG, Urteil vom 12. September 2006, 9 AZR 807/05, NZA 2007, 507).

    Noch verstärkt wird dieser Befund dadurch, dass gerade diese beiden schwerbehinderten Bewerber mit einem Grad der Behinderung von 50 beziehungsweise einem Grad der Behinderung von 70 zu den sechs Bewerbern und Bewerberinnen gehörten, die von dem beklagten Land zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurden (zu der erheblichen Bedeutung eines solchen Sachverhalts für die Beweisführung durch den Arbeitgeber im Rahmen von § 22 AGG auch BAG, Urteil vom 12. September 2006, 9 AZR 807/05, NZA 2007, 507, Randnummer 48).

    Aus diesem Grund liegt der Fall, über den die Kammer in dem vorliegenden Rechtsstreit zu entscheiden hat, auch anders als der Sachverhalt, über den das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 12. September 2006 (9 AZR 807/05, NZA 2007, 507, Randnummer 25) zu befinden hatte.

    Das mag nach der alten, bis zum 18. August 2006 noch geltenden Fassung des § 81 SGB IX anders gewesen sein, weil es dabei nach der zu dieser Fassung der Norm ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts noch darauf ankam, ob es für die unterschiedliche Behandlung auch sachliche Gründe gab (so etwa noch in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. September 2006, 9 AZR 807/05, NZA 2007, 507).

    Davon geht nunmehr für die neue gesetzliche Regelung auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2009 (9 AZR 807/05, NZA 2007, 507) ausdrücklich aus.

  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 188/12

    AGG - Diskriminierung eines Bewerbers - schwerbehinderter Mensch - öffentlicher

    Auszug aus LAG Saarland, 08.01.2014 - 1 Sa 61/12
    Denn nach § 6 Absatz 2 Satz 1 AGG in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 2 AGG ist Arbeitgeber im Sinne des Gesetzes auch derjenige, der um Bewerbungen für ein von ihm angestrebtes Beschäftigungsverhältnisses nachsucht (zu all dem beispielsweise BAG, Urteil vom 24. Januar 2013, 8 AZR 188/12, abrufbar bei juris, mit weiteren Nachweisen).

    Unterlässt es der öffentliche Arbeitgeber entgegen dieser Regelung, den schwerbehinderten Menschen zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, so ist dies nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Indiz, das nach § 22 AGG eine Benachteiligung wegen einer Behinderung vermuten lässt (dazu beispielsweise BAG, Urteil vom 16. Februar 2012, 8 AZR 697/10, NZA 2012, 667, und BAG, Urteil vom 24. Januar 2013, 8 AZR 188/12, abrufbar bei juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Auf ein schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers oder gar eine Benachteiligungsabsicht kommt es dabei nicht an (zu all dem beispielsweise BAG, Urteil vom 24. Januar 2013, 8 AZR 188/12, abrufbar bei juris, mit weiteren Nachweisen).

    Für den nach § 22 AGG möglichen Nachweis, dass für die Nichteinladung eines schwerbehinderten Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch ausschließlich andere Gründe als die Behinderung maßgeblich waren, können dabei nur solche Gründe herangezogen werden, die weder einen Bezug zu der Behinderung des Bewerbers aufweisen noch die fachliche Eignung des Bewerbers berühren (auch dazu beispielsweise BAG, Urteil vom 16. Februar 2012, 8 AZR 697/10, NZA 2012, 667, und BAG, Urteil vom 24. Januar 2013, 8 AZR 188/12, abrufbar bei juris, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12

    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Behinderung - Nichtbeteiligung der

    Auszug aus LAG Saarland, 08.01.2014 - 1 Sa 61/12
    Unterlässt es der Arbeitgeber entgegen diesen Regelungen, die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen, so ist auch dies nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Indiz im Sinne von § 22 AGG, das eine Benachteiligung wegen der Behinderung vermuten lässt (BAG, Urteil vom 22. August 2013, 8 AZR 574/12, abrufbar bei juris, mit weiteren Nachweisen).

    Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten hat die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung wahrzunehmen, wie sie durch das Gesetz vorgeschrieben sind (auch dazu BAG, Urteil vom 22. August 2013, 8 AZR 574/12, abrufbar bei juris).

    Danach muss der Arbeitgeber lediglich noch nachweisen, dass eine erfolgte Benachteiligung eines Bewerbers um eine Stelle nichts mit der Schwerbehinderung des Bewerbers zu tun hatte, sondern ausschließlich auf anderen (als in § 1 AGG angeführten) Gründen beruht, wobei es auch unschädlich ist, dass solche anderen Gründe die Benachteiligung nicht ohne weiteres objektiv sachlich rechtfertigten (dazu außerdem die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 2013, 8 AZR 574/12, abrufbar bei juris, Randnummer 49).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus LAG Saarland, 08.01.2014 - 1 Sa 61/12
    Unterlässt es der öffentliche Arbeitgeber entgegen dieser Regelung, den schwerbehinderten Menschen zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, so ist dies nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Indiz, das nach § 22 AGG eine Benachteiligung wegen einer Behinderung vermuten lässt (dazu beispielsweise BAG, Urteil vom 16. Februar 2012, 8 AZR 697/10, NZA 2012, 667, und BAG, Urteil vom 24. Januar 2013, 8 AZR 188/12, abrufbar bei juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Für den nach § 22 AGG möglichen Nachweis, dass für die Nichteinladung eines schwerbehinderten Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch ausschließlich andere Gründe als die Behinderung maßgeblich waren, können dabei nur solche Gründe herangezogen werden, die weder einen Bezug zu der Behinderung des Bewerbers aufweisen noch die fachliche Eignung des Bewerbers berühren (auch dazu beispielsweise BAG, Urteil vom 16. Februar 2012, 8 AZR 697/10, NZA 2012, 667, und BAG, Urteil vom 24. Januar 2013, 8 AZR 188/12, abrufbar bei juris, mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 16 Sa 965/11

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung im Bewerbungsverfahren -

    Auszug aus LAG Saarland, 08.01.2014 - 1 Sa 61/12
    Diese Fragen (dazu mit einer anderen Tendenz etwa das Hessische Landesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 19. Dezember 2011, 16 Sa 965/11, abrufbar bei juris, Randnummer 26, sowie das Verwaltungsgericht Gera in seinem Beschluss vom 7. November 2008, 1 E 1033/08, ebenfalls abrufbar bei juris) müssen hier aber nicht weiter vertieft werden.
  • VG Gera, 07.11.2008 - 1 E 1033/08
    Auszug aus LAG Saarland, 08.01.2014 - 1 Sa 61/12
    Diese Fragen (dazu mit einer anderen Tendenz etwa das Hessische Landesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 19. Dezember 2011, 16 Sa 965/11, abrufbar bei juris, Randnummer 26, sowie das Verwaltungsgericht Gera in seinem Beschluss vom 7. November 2008, 1 E 1033/08, ebenfalls abrufbar bei juris) müssen hier aber nicht weiter vertieft werden.
  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14
    Auszug aus LAG Saarland, 08.01.2014 - 1 Sa 61/12
    Revision ist beim BAG eingelegt unter dem Aktenzeichen 8 AZR 194/14.
  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 8. Januar 2014 - 1 Sa 61/12 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 09.06.2015 - 16 Sa 1279/14

    Altersdiskriminierung durch Ausschreibung einer offenen Stelle für

    Eine Eignung ist zwar in der Rechtsprechung verneint worden, wenn ein Stellenbewerber einen nicht geforderten, höheren Ausbildungsabschluss aufweist, z. B einen universitären Abschluss der Betriebswissenschaft statt der für eine Stelle als Kreditoren- und Debitorenbuchhalter geforderten kaufmännischen Ausbildung (vgl. LAG Hessen, 19.12.2011 - 16 Sa 965/11, Rn. 26, juris) oder einen universitären Abschluss der Rechtswissenschaft für eine Stelle als Sekretärin (LAG Berlin, 14.07.2004 - 15 Sa 417/04, Rn. 24, juris) oder einen universitären Abschluss der Betriebswissenschaft für eine Stelle im gehobenen Dienst der Länder (LAG Saarland, 08.01.2014 - 1 Sa 61/12, Rn. 50, juris).
  • VG Gera, 20.01.2020 - 1 K 2039/18

    Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz; Schwerbehinderter;

    Jedenfalls geschah der Ausschluss des Klägers aus dem Auswahlverfahren nicht wegen der Gleichstellung des Klägers mit einem Schwerbehinderten (vgl. hierzu auch Landesarbeitsgericht Saarland, Urteil vom 8. Januar 2014 - 1 Sa 61/12 -, juris Rn. 51 ff.; ArbG Kempten, Urteil vom 18. April 2018 - 3 CA 1581/17 -, juris).
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